Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
viele von Euch wissen, dass derzeit diverse Klagen laufen (bzw. in finaler Vorbereitung stehen), bezüglich der Klärung, ob die rückwirkende Überführung der von 01.01.1996 bis 31.12.2003 eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom DO.-Pensionsanspruch in die SV-Pensionskasse (SVPK) rechtmäßig war oder nicht.
Zu diesem Thema gibt es neue und vor allem wichtige Informationen für Euch. Zum Lesen klickt bitte auf folgenden Link (Achtung – der Aufruf ist nur im AUVA Netzwerk möglich):
DIENSTEINTRITTSZEITEN – SV-Pensionskassencheck
Eure Betriebsräte
Robert Rois
Betriebsratsvorsitzender der Angestellten / DGKP
Betriebsrat / OP