„Die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg“

www.news.at, Fakten, Dienstag, 30. August 2022

„Die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg“

Der Chef der ÖGK, Bernhard Wurzer, über die umstrittene Reform der Krankenkassen, die politische Kritik am Finanzierungssystem, den Vorwurf einer Zweiklassenmedizin und den Versuch, die heimische Gesundheitsversorgung effizienter zu machen.

VON GÜNTER FRITZ

Die ÖGK war heuer bereits öfters in den Schlagzeilen. Zuletzt erklärte etwa der burgenländische Landeshauptmann Doskozil, er brauche die ÖGK nicht. Die sei nur ein großer Apparat, der Geld verteilt. Das könne das Land auch übernehmen …

Das ist eine politische Diskussion, auf die ich nicht näher eingehen will. Fakt ist: Das Gesundheitssystem sieht eine duale Finanzierung von Ländern und Sozialversicherung vor. Die ÖGK leistet hier einen sehr großen Beitrag. Sieht man sich das Verhältnis der Spitalsfinanzierung durch das Burgenland und die Finanzierung der Spitäler und niedergelassenen Ärzte durch die ÖGK an, so beträgt das Verhältnis 107 Millionen Euro zu 460 Millionen. Das sagt schon alles. Im Übrigen wird die ÖGK über Beiträge der Dienstgeber und Dienstnehmer finanziert -Geld, das ausschließlich für die Gesundheitsversorgung reserviert ist. Im Gegensatz zu Landesbudgets, bei denen der Anteil für den Gesundheitsbereich flexibel gehandhabt werden kann.

Dieses Finanzierungssystem wird ja insofern kritisiert, als die Länder mit Steuergeld, die Kassen mit Beiträgen finanzieren. Das habe zur Folge, dass die Kassen die Patienten lieber in den Spitälern sehen, weil die Länder dafür zahlen -und die Länder die Patienten lieber im niedergelassenen Bereich, weil da die Kassen zahlen. Ist das tatsächlich so?
Das Problem der Finanzierungslogik ist weniger, dass Länder und Kassen als zwei Institutionen finanzieren, sondern die Problematik, dass mit der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ein Finanzierungssystem für die Spitäler festgelegt wurde, bei dem die Sozialversicherung eine fixe Pauschale bezahlt, die jährlich entsprechend den Beitragseinnahmen erhöht wird. Dennoch haben wir keinen Einfluss auf die Zahl der Betten in einem Krankenhaus oder die Öffnungszeiten der Ambulanzen – die jetzt nach Corona teilweise reduziert werden. Dieses Finanzierungsmodell wird von den Ländern nur immer dann in Frage gestellt, wenn deren Gesundheitskosten überdurchschnittlich steigen.

Und der Beitrag der Kassen?
Der Richtwert liegt bei über 40 Prozent der Kosten für Spitäler, es hängt aber dann noch von den tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser ab. Politiker diskutieren gerne über Gelder, wenn die Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund anstehen – und weniger über die Gesundheitsversorgung an sich. Das Entscheidende ist nicht, ob es eine Finanzierung aus einer Hand gibt, sondern ob es eine Versorgung aus einer Hand gibt. Und das machen wir -übrigens auch gemeinsam mit dem Burgenland. Wir haben den niedergelassenen Bereich mit freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten, die Spitäler und die Spitalsambulanzen. Die Frage ist nur, welche Synergien man hier heben kann, um eine möglichst effiziente Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Woran denken Sie da?
Ausgehend von der Telefonnummer 1450 als Basis für einen telemedizinischen Dienst mit Konsultationen über Video bis hin zum Thema Spitalsambulanzen und/oder Allgemeinmediziner sollen die Menschen bei medizinischen Problemen so unterstützt werden, dass sie die optimale Betreuung bekommen.

1450 ist die Corona-Nummer?
1450 wurde bereits 2017 eingeführt und war als medizinische Erstberatung gedacht, wurde aber durch die Pandemie richtig bekannt und intensiv dafür genutzt. Sie soll jetzt zu einem telemedizinischen Dienst ausgebaut werden, in den auch die Spitäler mit eingebunden werden. So wie jetzt schon in der Steiermark, wo in Gegenden ohne niedergelassenen Mediziner Spitalsärzte in dislozierten Ambulanzen die Versorgung sichern. Auch im Burgenland sind wir in Gesprächen zu solchen Modellen.

Wie weit ist man beim Ausbau der Telemedizin?
Wir haben in sieben von neun Bundesländern mit der Ärztekammer Verträge geschlossen, dass Leistungen über Videokonsultationen abrechenbar sind -und zwar im selben Volumen, wie wenn der Patient vor Ort anwesend wäre. Zudem haben wir mit visit-e ein System aufgebaut, bei dem wir den Ärzten eine sichere Leitung für Videokonsultationen zur Verfügung stellen. Das beginnt langsam zu greifen; ehrlicherweise muss man sagen, es braucht dafür aber eine gewisse Anlaufzeit, damit auch die Ärztinnen und Ärzte die Vorteile erkennen und das in ihren Ordinationsalltag einbauen. Die neue Generation von Ärztinnen und Ärzten ist aber heiß auf solche Systeme, sie sehen darin die Zukunft.

Wie sieht es bei Gemeinschaftspraxen bzw. Primärversorgungszentren aus?
Wir merken bei Primärversorgungseinheiten ein großes Interesse – sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Patientinnen und Patienten. Sie schätzen es, dass dort in Teams gearbeitet wird, also Mediziner mit diplomierten Pflegekräften, Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen. Das bringt einen großen Mehrwert für alle. Gruppenpraxen sind anders aufgesetzt, das ist ein Zusammenschluss von mehreren Medizinern. Hier haben wir österreichweit 864 Planstellen besetzt.

Dieser Entwicklung stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber und wollen sie mit unserem „Sorglos-Paket“ unterstützen, bei dem Ärzte auswählen können – von der Praxisorganisation und Sprechstundenhilfe bis zur IT können verschiedene Leistungsmodule zugekauft werden. Der Bedarf ist da und wir haben jetzt eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Es gibt auch Gespräche mit der Ärztekammer dazu. Künftig soll das System viel flexibler, breiter und offener sein als bisher. Ziel ist, dass noch heuer die erste derartige Musterordination realisiert wird.

Stichwort Aufwand: Viele Ärzte klagen über immer größere Bürokratie …
Ich bin immer sehr erstaunt, wenn Kammerfunktionäre über Bürokratie reden, weil mir nicht ganz klar ist, was damit eigentlich gemeint ist. Die Abrechnungssysteme mit uns sind alle automatisiert, und dass ein Arzt dokumentieren und eine Patientenkartei führen muss, ist bei einem Gesundheitsberuf, bei dem es um Menschenleben geht, normal. Dass mit öffentlichen Geldern sorgsam umgegangen werden muss und korrekt abgerechnet werden muss, ist ebenfalls klar.

Wie stehen Sie zur Kritik, es entwickle sich immer stärker eine Zweiklassenmedizin? Das Wahlarztsystem etwa war da zuletzt im Fokus …
In Österreich gibt es ein Gesundheitssystem, in dem Sie den behandelnden Mediziner frei wählen und von der Behandlung eines Gerstenkorns im Auge bis zur Herztransplantation alles auf Kassenkosten bekommen können. Nicht viele Länder weltweit bieten ähnliche Leistungen in der Dimension an. Insofern finde ich die Diskussion über eine Zweiklassenmedizin schräg. Natürlich wird es immer ein System geben, in dem Ärzte privat arbeiten und nicht mit Kassenvertrag und sich leichter tun, weil sie keine fixen Ordinationszeiten anbieten, verrechnen können, was immer sie wollen, und nicht an bestimmte Regeln gebunden sind. Es wird immer auch Menschen geben, die privat zum Arzt gehen und sagen, der Preis ist es mir wert.

Sie halten das Wahlarztsystem also für okay, Ihr Obmann Andreas Huss will es dagegen abschaffen.
Das ist ein politischer Vorschlag, der in die Diskussion eingebracht wurde. Die ÖGK vollzieht die Rechtslage. Das System ist, wie es ist. Die Zahl der Vertragsärzte wird mit der Ärztekammer gemeinsam geplant. Darüber hinaus kann sich jeder Arzt in Österreich niederlassen und Leistungen privat erbringen. Wer zu einem Wahlarzt geht, bekommt 80 Prozent des Vertragstarifs, den die Kasse dem Arzt für Kassenleistungen verrechnet hätte, refundiert. Würde man das abschaffen, würden die Patienten nichts mehr zurückbekommen, während der Arzt trotzdem weiter privat tätig sein könnte.

Hat die Zunahme von Wahlärzten nicht auch damit zu tun, dass man bei ihnen schneller einen Termin bekommt oder weil man von einem bestimmten Mediziner operiert werden will?
Was Letzteres betrifft, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es in Krankenhäusern keine Bevorzugung von Patienten gibt -unabhängig davon, ob sie zuvor in einer Privatordination waren oder nicht. So steht es im Gesetz. Was die Terminvergabe betrifft, so kann der Wahlarzt eben seine Arbeit frei steuern. Ein Kassenarzt hat dagegen vorgeschriebene Mindestöffnungszeiten und muss einen Versorgungsauftrag erfüllen. Wo es tatsächlich ein Problem gibt, sind Kinderärzte. Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze. Hier versuchen wir – im Rahmen unserer Möglichkeiten -gegenzusteuern.

»Am Ende leben die Ärzte von unseren Honoraren«

Man hat den Eindruck, zwischen Krankenkassen und Ärztekammer herrscht Dauerstreit …
Solange ich mich erinnern kann, hat es immer wieder Meldungen der Ärztekammer gegeben, wie fruchtbar die Sozialversicherung nicht ist, aber am Ende leben die Ärzte dann doch von unseren Honoraren und wir einigen uns immer. Das gehört sozusagen zum Ritual der Vertragsverhandlungen dazu, bei denen die Claims abgesteckt werden. Seit 1955 werden die Honorare für definierte Leistungen ja jährlich zwischen Kassen und Ärzten neu verhandelt. À la longue wollen wir aber hin zu einem System mit einem definierten verpflichtenden Leistungsspektrum und gesondert sehr stark pauschalierten Tarifen nach dem Motto „Was kostet die Stunde Arzt?“. Im Grunde ist das Verhältnis mit der Ärztekammer ein korrektes, bei dem die jeweiligen Positionen manchmal je nach Bundesland etwas anders formuliert werden.

»Es braucht sich keiner sorgen, dass unsere Leistungen nicht gesichert sind«

Die ÖGK wird heuer 99,2 Millionen Euro Verlust schreiben, 2023 dürfte es ein zusätzliches Minus von 111 Millionen geben. Was heißt das für die Versicherten?
Bei einem Gesamtvolumen von über 16 Milliarden ist das überschaubar. Der Grund dafür ist, dass die Pandemie zu bewältigen war und derzeit neue teurere Medikamente auf den Markt kommen, was sich entsprechend auswirkt. Wichtig ist, dass die ÖGK über den Fünfjahresgesamtzyklus (bis 2024, Anm.) ausgeglichen bilanziert. In Summe geht es sich immer aus. Wir haben Rücklagen, die wir für solche Fälle bilden, und es braucht sich keiner sorgen, dass unsere Leistungen nicht gesichert sind. Laut gesetzlichem Auftrag haben wir ein Zwölftel der Beitragseinnahmen eines Jahres als Rücklagen zu decken. Das ist mehr als eine Milliarde Euro.

»Wir werden in den nächsten Jahren zwangsweise Synergieeffekt haben«

Apropos Geld: Statt einer groß angekündigten Patientenmilliarde als Einsparungseffekt hat die Reform der Krankenkassen 215 Millionen Euro Kosten verursacht, wie der Rechnungshof unlängst kritisiert hat. Ein Flop …
Nein, die Reform ist mit Sicherheit ein Erfolg, auch wenn eine politische Ankündigung nicht eingetreten ist. Natürlich verursacht eine Fusion zu Beginn auch Kosten. Das ist die größte Fusion im öffentlichen Bereich in der Geschichte Österreichs. Die Gesundheitskosten steigen jedes Jahr um 3,4 bis 3,5 Prozent. Dass in der Verwaltung bei jährlichen Kosten von 600 Millionen Euro nicht eine Milliarde eingespart werden kann, ist logisch. Es sagt auch der Rechnungshof. Wir haben in verschiedenen Bereichen – von Dienstpostenplan über IT-Systeme Synergieeffekte definiert. Dadurch wird die Entwicklung der Kosten nach oben gebremst.

Wir werden in den nächsten Jahren zwangsweise Synergieeffekt haben, zum Beispiel in der Kostenerstattung, die zu hundert Prozent digitalisiert wird. Dort wurde ein System mit künstlicher Intelligenz aufgebaut, das sich eine einzelne Gebietskrankenkasse nie alleine leisten hätte können. Auch wenn wir Systeme wie SAP österreichweit nutzen können, anstatt regionale Anwendungen aufzubauen, sparen wir alleine in diesem Jahr 20 Millionen Euro. Dasselbe gilt für die Servicierung unserer Gebäude oder den zentralen Einkauf.

Zuletzt hat es einen Disput um die telefonische Krankschreibung gegeben – wie ist der aktuelle Status quo?
Die telefonische Krankschreibung wurde in Spitzenzeiten des Lockdowns eingeführt, um zu verhindern, dass infizierte Personen in Ordinationen gehen mussten. Sie wurde auch abhängig von den Infektionszahlen immer wieder verlängert. Es ist aber entscheidend, dass unsere Versicherten zum Arzt gehen können, wenn sie krank sind. Sie haben ein Recht auf eine ärztliche Behandlung. Die telefonische Krankmeldung für Covid-Verdachtsfälle gibt es aber nach wie vor -und zusätzlich für alle, die einen positiven Test vorliegen haben.

Wie sehen Sie die Abschaffung der Corona-Quarantäne, was heißt das für Sie?
Als Dienstgeber haben wir in der Verwaltung Homeoffice für Corona-positive Personen angeordnet. Und sonst mussten wir in unseren Systemen gewisse Änderungen vornehmen, was Krankschreibungen betrifft. Mit Ende der Quarantäneregelung sind ja die Absonderungsbescheide weggefallen und die Arbeitgeber bekommen die Kosten für coronabedingte Ausfälle nicht mehr vom Bund ersetzt. Statt in Quarantäne sind Corona-positive Mitarbeiter jetzt meist im Krankenstand.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 33/2022 erschienen.

Quelle: https://www.news.at/a/bernhard-wurzer-12674896 , Stand 31.08.2022, 11:09 Uhr

„Weißer Hof“ könnte nach Wien übersiedeln

wien.orf.at, CHRONIK, 26.08.2022, 18.17 Uhr

Weißer Hof“ könnte nach Wien übersiedeln

Aus dem AUVA Traumazentrum Wien, dem früheren UKH-Meidling, soll ein Trauma- und Rehabilitationszentrum werden. Dafür könnte das Rehazentrum „Weißer Hof“ von Klosterneuburg in das Traumazentrum Wien übersiedeln.

Die AUVA versorgt rund 60.000 Unfallopfer jährlich – allein im Traumazentrum Wien in Meidling, Österreichs größtem Unfallspital, mit Rehazentrum. In den nächsten Jahren soll, laut AUVA, das „medizinische Angebot“ hier „deutlich ausgebaut“ werden.

An einem Ort sollen ganzheitliche und berufsbegleitende Rehabilitation sowie lebenslange Nachsorge angeboten werden: von der Akutversorgung für Unfallopfer inkl. Intensivstation, über Intensiv- und Frührehabilitation, stationäre, tagesklinische und ambulante Rehabilitation bis zur lebenslangen Nachbetreuung.

AUVA expandiert in Wien
Aus dem AUVA Traumazentrum Wien, dem früheren UKH-Meidling, soll ein Trauma- und Rehabilitationszentrum werden. Dafür könnte das Rehazentrum „Weißer Hof“ von Klosterneuburg in das Traumazentrum Wien übersiedeln.

Neues Rehazentrum in fünf Jahren
Möglich wäre, dass die AUVA am Standort Meidling das bestehende Traumazentrum und ihr Rehazentrum „Weißer Hof“ zusammenlegt. Dessen Übersiedelung nach Wien steht schon lange im Raum. Von der Belegschaft sei zu hören, dass die Verlegung des „Weißen Hofs“ nach Meidling für 2027 fix geplant sei.

Von der AUVA heißt es dazu auf ORF-Anfrage: „Die AUVA wird voraussichtlich im Jahre 2027 ihr neues Rehabilitationszentrum am Standort Meidling in Betrieb nehmen und somit das erste integrierte Trauma- und Rehabilitationszentrum Österreichs eröffnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird am Weißen Hof die Rehabilitation auf dem bisherigen hohen qualitativen Niveau weitergeführt.“ Die Nachnutzung des Rehazentrums Weißer Hof werde derzeit verhandelt.

AUVA sucht Büroimmobilie
Fix sei jedenfalls die Übersiedlung der Verwaltungszentrale der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Per öffentlicher Ausschreibung wird derzeit eine Büroimmobilie gesucht. Die alten Standorte in der Brigittenau waren aufgegeben worden.

Momentan ist die AUVA in den Twin Towers am Wienerberg eingemietet. Am gesuchten neuen Standort sollen die Hauptstelle der AUVA und die Landesstelle Wien unter einem Dach arbeiten. Das Traumazentrum in Meidling soll nicht weiter als 1,5 Kilometer Luftlinie entfernt liegen.

Quelle: https://wien.orf.at/stories/3170536/ , Stand 29.08.2022, 11:35 Uhr

Pressespiegel

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen,

wir haben beschlossen unseren BR-Blog um eine weitere Rubrik, namens  „News –Sozialversicherung“ zu erweitern.

Wir wollen Euch damit die Möglichkeit geben, über unseren Blog, Medienberichte rund um unsere AUVA und die Sozialversicherungslandschaft in Form eines Pressespiegels zu erhalten.

Wir starten heute mit folgendem Beitrag : Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

Kleiner Tipp :

  • Kolleginnen und Kollegen, welche den Blog als Newsletter abonnieren  erhalten automatisch Informationen über Medienberichte auf die von Ihnen angegebene Mailadresse.
  • Ihr verpasst somit auch keine Ausschreibungen bzw. Veranstaltungen des BR

Ein weiteres Service eurer Betriebsräte!

Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

1. Allgemeine plus, 19.08.2022 (S. 7)

Rechnungshof kritisiert Fusion der Krankenkassen

Gescheiterte Kosten-und PersonalreduktionMit 1. Jänner 2020 wurden die 21 Sozialversicherungsträger auf 5 reduziert: Die 9 Gebietskrankenkassen wurden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengelegt. Bauern und Unternehmer wurden in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) vereint, die Beamten bekamen die Eisenbahner und den Bergbau zur Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) dazu. Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) blieb ebenso bestehen wie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Für besondere Kritik sorgte schon damals, dass vor allem in den Gremien der ÖGK die Arbeitnehmer ihre Mehrheit verloren und stattdessen eine Parität mit den Dienstnehmervertretern hergestellt wurde, womit die ÖVP de facto eine Mehrheit bekam. Der Vorsitz in der ÖGK, der PV und im neu geschaffenen Dachverband wechselt halbjährlich zwischen Arbeitgeber-und Arbeitnehmervertretern. Die damalige türkis-blaue Regierung versprach für die Reform nicht nur eine massive Reduktion der Zahl an Kassenfunktionären, sondern auch eine „Patientenmilliarde“. Davon kann aber laut einem Rechnungshof-Rohbericht keine Rede sein: Die Prüfer stellten stattdessen einen Mehraufwand von 214,95 Mio. Euro fest. Grund dafür sind unter anderem höhere Kosten für Verwaltung und IT. Auch die geplante Personalreduktion fand demnach bisher nicht statt: Bei den Krankenkassen erhöhte sich der Personalstand von 16 087 Vollzeitstellen im Jahr 218 auf 16 189 im Jahr 2020. Bei den Führungskräften kam es immerhin zu einer geringfügigen Verschlankung. Der Rechnungshof kritisiert im Rohbericht auch die Personalbesetzungen bei der Gesundheitskasse und beim Dachverband als intransparent. Konkret betrifft dies etwa den Büroleiter des neuen Dachverbands, einen Investmentbanker. So seien etwa Dokumente zu Entscheidungskriterien vor der Prüfung geschreddert worden. „Was wir längst gewusst haben, hat wie medial kolportiert nun der Rechnungshof bestätigt: Statt der versprochenen Patientenmilliarde gab es nur Mehrkosten“, kritisiert MR Dr. Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Es war uns längst klar, dass es sich bei diesen Versprechungen maximal um Wunschdenken gehandelt haben kann. Jetzt können wir wohl endgültig dieses Märchenbuch schließen“, fasst Steinhart zusammen. „Jedenfalls muss der Scherbenhaufen, der da verursacht wurde, so schnell wie möglich aufgeräumt werden. Den Landesstellen müssen dringend ihre Kompetenzen zurückgegeben werden und die aktuelle Regierung ist aufgefordert, massiv Geld in die Österreichische Gesundheitskasse zu pumpen.“ Nur so könne der Schaden noch repariert werden, der seit der Ankündigung noch angewachsen ist. Angesichts dessen erfordere es daher eine noch größere Finanzspritze, um den Patienten doch noch ihre hochverdiente Versorgungsverbesserung zu ermöglichen. Der Generaldirektor der ÖGK, Mag. Bernhard Wurzer, verteidigte in einem ZiB-2-Auftritt trotz massiver Kritik des Rechnungshofs die Kassenreform. Das Einzige, was man den damaligen politischen Vertretern möglicherweise vorwerfen könne, sei, dass die „Patientenmilliarde“ zu schnell versprochen wurde, gestand Wurzer ein. Dass sich die Erfolge nicht so schnell eingestellt haben wie versprochen, sei aber auch der Pandemie geschuldet. (red)

Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer vom 2. Juli 2022