Frauenlauf 2025

Liebe Kolleginnen!

Keep on running!
So lautet das Motto, unter dem die vom Betriebsrat unterstützten Läufe ausgeschrieben werden. Das gilt auch dieses Jahr wieder für den 37. Österreichischen Frauenlauf am 25.05.2025

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular findet Ihr im Anhang.
Anmeldung bis spätestens 06.04.2025

Wir bedanken uns bei Klemens Huemer für die erstklassige Organisation.
Die Betriebsräte wünschen euch viel Spaß!


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk!):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Frauenlauf 2025

Hilfe zur Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich 2024/2025)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

anbei findet ihr einen sehr interessanten Link zu einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich 2024/2025).
Damit lassen sich sicher heuer ein paar Euro sparen.

Erklärt werden unter anderen Pendlerpauschale/Euro, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinder und Familienbonus. 
Diese Anleitung ist auch sehr gut für die Regelung der Alleinverdiener und Alleinerzieher, die immer wieder bei unserer jährlichen Ausschreibung zur Kinderunterbringung benötigt werden.

Hier der Link auf das Video: Steuerausgleich 2024/2025 – AK

ACHTUNG: AUVA Leistungseinbußen wenn ihr mit dem E-Scooter in die Arbeit fährt

https://vorsorgeprofis.at/allgemein

In Österreich wird der E-Scooter rechtlich nicht als Verkehrsmittel wie ein Fahrrad betrachtet, sondern als Sportgerät. Diese Unterscheidung hat bedeutende Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz, insbesondere bei Unfällen auf dem Arbeitsweg.

Beispiel: Herr Müller

  • Alter: 40 Jahre
  • Familienstand: Verheiratet, zwei Kinder
  • Nettoverdienst: 2.000 Euro monatlich
  • Verkehrsmittel: E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit

Der Unfall:

Herr Müller fährt mit seinem E-Scooter zur Arbeit und stürzt dabei. Er verletzt sich schwer und erleidet einen Armbruch, was ihn für längere Zeit arbeitsunfähig macht. Doch was passiert nun, sowohl rechtlich als auch finanziell?

Rechtliche Auswirkungen des Unfalls:

Da der E-Scooter in Österreich als Sportgerät gilt und nicht als Verkehrsmittel, hat der Unfall auf dem Arbeitsweg folgende Folgen:

  • Kein Arbeitsunfall:
    Der Unfall mit dem E-Scooter wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt, da dieser nicht als Verkehrsmittel gilt. Das bedeutet, dass Herr Müller nicht durch die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) abgesichert ist, wie es bei einem Unfall mit einem Fahrrad der Fall gewesen wäre.
  • Kein Anspruch auf Unfallversicherungsschutz:
    Da der E-Scooter als Sportgerät und nicht als Verkehrsmittel betrachtet wird, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit wäre hingegen durch die Unfallversicherung der AUVA abgedeckt.

Finanzielle Folgen für Herr Müller:

  • Krankenstandsgeld:
    Da der Unfall nicht durch die Unfallversicherung gedeckt ist, muss Herr Müller auf Krankenstandsgeld zurückgreifen. Dieses beträgt 50-60% seines Nettoverdienstes und würde in seinem Fall etwa 1.000 bis 1.200 Euro monatlich betragen.

    • Das bedeutet für ihn einen Einkommensverlust von mindestens 800 bis 1.000 Euro.
    • Diese Lücke muss durch seine Familie ausgeglichen werden, was finanziell belastend ist.
  • Zusätzliche Kosten:
    • Medizinische Ausgaben für Behandlungen, Therapien oder Medikamente sind nicht immer vollständig von der Krankenkasse gedeckt.
    • Es könnten auch Rehabilitationskosten oder Hilfsmittel erforderlich sein, die zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Auswirkungen auf die Familie:

Herr Müller ist verheiratet und hat zwei Kinder, die auf das volle Einkommen angewiesen sind. Die finanziellen Einbußen, die durch den Unfall entstehen, wirken sich auf die ganze Familie aus:

  • Einkommensverlust: Der Verlust von rund 800 bis 1.000 Euro pro Monat stellt eine erhebliche Belastung für die Familie dar.
  • Medizinische Kosten: Falls Herr Müller keine private Unfallversicherung hat, müssen seine Familie und er möglicherweise die Kosten für Behandlungen und Therapien selbst tragen.

Wichtige Erkenntnisse:

  • E-Scooter vs. Fahrrad: Während ein Unfall mit dem Fahrrad als Verkehrsmittel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt wäre, gilt der E-Scooter als Sportgerät und ist somit nicht automatisch durch die AUVA versichert.
  • Unfallversicherungslücke: Wer regelmäßig mit einem E-Scooter unterwegs ist, sollte sich bewusst sein, dass er möglicherweise ohne ausreichend Versicherungsschutz dasteht, wenn ein Unfall passiert. Eine private Unfallversicherung könnte hier eine wichtige Absicherung bieten.

Fazit:

Das Beispiel von Herrn Müller verdeutlicht die Bedeutung der rechtlichen Einstufung von Verkehrsmitteln und den Unfallversicherungsschutz in Österreich. Während Fahrräder in der Regel als Verkehrsmittel gelten und Unfälle auf dem Arbeitsweg durch die Unfallversicherung abgesichert sind, sind E-Scooter als Sportgeräte von diesem Schutz ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls mit dem E-Scooter können daher erheblich sein, insbesondere für Familien, die auf das Einkommen des Hauptverdieners angewiesen sind. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über den Versicherungsschutz zu informieren und bei Bedarf private Unfallversicherungen abzuschließen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Quellen: https://www.auva.athttps://www.sozialministerium.atOGH-Urteil zum E-Scooter-Unfallhttps://www.oegb.at

Quelle: https://vorsorgeprofis.at/allgemein/achtung-auva-leistungseinbussen-wenn-ihr-mit-dem-e-scooter-in-die-arbeit-faehrt/ vom 18.02.2025

NÖ-Card für 2025

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Ab sofort habt ihr wieder die Möglichkeit über den Betriebsrat eine NÖ-Card zu erwerben.
Die NÖ-Card kostet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 40,00 ,für Angehörige € 79,00 und für Jugendliche € 42,00
Für bestehende NÖ-Card-Inhaber:innen, gibt es auch dir Möglichkeit einen Verlängerungsgutschein um € 74,00 /für MA:innen um € 37,00 zu erwerben.

Als Jugendliche gelten alle ab dem 6. Geburtstag.
Ab dem 17. Geburtstag wird eine Erwachsenen-CARD benötigt.

Gültig ist diese vom 01.04.2025 bis 31.03.2026.

Ihr habt mit der Karte, bei über 300 verschiedenen Ausflugszielen, freien Eintritt.
Sobald sie im BR-Büro aufliegen, könnt Ihr sie bei uns abholen und euch auf der www.niederoesterreich-card.at registrieren.

Bei Abgabe des Anmeldeabschnitts ist der Selbstbehalt für die NÖ-Card gleich zu bezahlen!

! Anmeldeschluss bis 14.03.2025!

Die Betriebsräte wünschen viel Spaß!


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Anmeldeabschnitt – NÖ-Card 25 (auch für Kinder)
|| Anmeldeabschnitt – NÖ-Card 25 (auch für Angehörige)

 

Tiergarten Schönbrunn – Jahreskarten 2025

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ab sofort könnt ihr wieder über den Betriebsrat, für Euch und eure Kinder vergünstigte Jahreskarten-Gutscheine für den Tiergarten Schönbrunn, erwerben.

Der Gutschein ist bei der Kassa einzulösen und gilt ab dem ersten Eintritt ein ganzes Jahr.


Weitere Informationen wie auch den Anmeldeabschnitt findet Ihr im untenstehenden Link.

Bitte den Anmeldeabschnitt, sowie den Selbstbehalt im BR-Büro 3.Stock A-Trakt abgeben.
!Anmeldefrist bis 07.03.2025!

Eure Betriebsräte, wünschen schon jetzt einen schönen Zoobesuch.


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Tiergarten Schönbrunn 2025

Family Park Neusiedlersee – Jahreskarten 2025

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit, über den Betriebsrat, vergünstigte Jahreskarten für den Familypark Neusiedlersee zu erwerben.

Alle weiteren Informationen und den Anmeldeabschnitt findet ihr im unten angeführten Link.

Bitte den Anmeldeabschnitt, sowie den Selbstbehalt im BR-Büro 3.Stock A-Trakt abgeben.
!Anmeldefrist bis 07.03.2025!

Viel Spaß mit euren Familien wünschen euch
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Jahreskarte Family Park

Musical – Maria Theresia am 30.10.2025 – 19:30 Uhr

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Im Raimund Theater Ronacher präsentieren die Vereinigte Bühnen Wien ein weiteres Highlight: MARIA THERESIA – DAS MUSICAL 

Die im Oktober 2025 erscheinende, brandneue VBW-Eigenproduktion erzählt die faszinierende Geschichte und das Vermächtnis einer der einflussreichsten Monarchien des 18. Jahrhunderts – ein lebendiges Porträt von Macht, Leidenschaft und historischem Wandel.


! ACHTUNG: LIMITIERTE ANZAHL !

Bei Interesse den Anmeldeabschnitt, sowie den Selbstbehalt bei uns im BR-Büro 3. Stock A-Trakt abgeben.
Nähere Informationen, sowie den Anmeldeabschnitt, findet ihr im unten angeführten Link.

Ein wunderschönes Musicalerlebnis wünschen Euch
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Musical Maria Theresia