ZBR-Newsletter April 2023

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Anhang der November-Newsletter unseres ZBR Vorsitzenden Dipl. Ing. FH Erik Lenz.

In Namen aller bedanken wir uns bei Erik, der trotz dieser intensiven arbeitsreichen Zeit noch die Zeit findet, einen Newsletter für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Qualität zu verfassen.

Eure Betriebsräte


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|| ZBR-Newsletter April 2023

Prominenz aus Sport und Politik beim Austrian Health Day in Bergheim

www.meinbezirk.at/Flachgau/Wirtschaft

Prominenz aus Sport und Politik beim Austrian Health Day in Bergheim

Im Zuge des Austrian Health Day, der in Bergheim bei Salzburg stattfand flimmerte kürzlich Österreichs größter Livestream im Zeichen der Gesundheitsvorsorge mit Live-Zusehern aus über 450 Unternehmen über viele Bildschirme. Organisiert wurde der Austrian Health Day von Paralympics-Champion Günther Matzinger.

BERGHEIM, SALZBURG. Durch die Kooperation mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurde allen österreichischen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine kostenlose Teilnahme am Austrian Health Day ermöglicht. Der Paralympic-Profi Günther Matzinger begrüßte in der Eventlocation in Bergheim bei Salzburg prominente Sportkolleginnen und Sportkollegen, wie die Weltcupsiegerin und Silbermedaillen-Gewinnerin im Skibergsteigen, Sarah Dreier und den dreifachen Rad-Weltmeister Roland Königshofer. Auch namhafte Vortragende, darunter Top-Keynote-Speaker Ali Mahlodji gaben beim Austrian Health Day ihr Wissen weiter. Für die Medienvertreter bot sich dabei die Möglichkeit, in einem Zeitfenster Ihrer Wahl, live dabei zu sein, um direkt mit den Vortragenden und den Gästen ins Gespräch zu kommen.

Sicherheit am Arbeitsweg
Die Themen Sicherheit und Gesundheit auf dem Arbeitsweg standen beim Austrian Health Day ebenso im Fokus. Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll sprach im Zuge einer Diskussionsrunde unter dem Motto der AUVA-Verkehrssicherheitsinitiative „Kommt gut an!“, mit AUVA-Radsicherheitsprofi Joachim Rauch, Gesundheits- und Verkehrspsychologin Bettina Schützhofer und mit dem Arbeitsmediziner Heinz Fuchsig über mögliche Stellschrauben, an denen gedreht werden kann. Da schloß sich auch der dreifache Rad-Weltmeister Roland Königshofer an, als er zusammen mit Joachim Rauch Tipps und Tricks für mehr Verkehrssicherheit am Rad gab.

Star-Speaker und Skibergsteigerin mit dabei
Star-Keynote-Speaker, Ali Mahlodji, seines Zeichens EU-Jugendbotschafter, UNICEF- Ehrenbeauftragter, Bestseller-Autor und Gründer von whatchado.com & futureOne HEROES, widmete sich dem Thema „Achtsamkeit im Business Zeitalter“. Sogar eine Yogastunde wurde live gestreamt. Diese steuerte der internationale Yogalehrer und Sprecher Marcel Clementi bei. Sarah Dreier wird Günther Matzinger nebenbei erwähnt, in diesem Jahr bei seiner Mission für die Gesundheit in Österreich unterstützen. Auch der Termin für den nächsten virtuellen Gesundheitstag steht bereits fest: Der nächste Austrian Health Day wird am 11. April 2024 stattfinden.

Quelle: https://www.meinbezirk.at/flachgau/c-wirtschaft/prominenz-aus-sport-und-politik-beim-austrian-health-day-in-bergheim_a5957896 Stand vom 30. März 2023 um 09:26 Uhr

Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

www.ots.at/presseaussendung

Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

Wien (OTS) – „Die Wiener Landeszielsteuerungskommission, in der neben Vertretern der Stadt Wien, Vertreter der Sozialversicherung und des Bundes sitzen, ist das Gremium, in dem wir gemeinschaftlich unsere Projekte für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen können, und ist daher eines unserer wichtigsten Werkzeuge“, unterstreicht Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker die Bedeutung der Wiener Landeszielsteuerungskommission (LZK) im Anschluss ihrer 39. Sitzung. „Mit neuen Projekten, Machbarkeitsstudien und dem Ausbau bewährter Strukturen zeigt sich deutlich das Kommittent der Zielsteuerungspartner, beim Ausbau der Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener an einem Strang zu ziehen“, so der Vorsitzende der ÖGK Landesstellenausschuss Wien, Mario Ferrari.

Ein Highlight der 39. Sitzung der LZK ist ein wegweisendes Projekt in Form einer Machbarkeitsstudie im Bereich Telemedizin. Mit dem Projekt „Telemedizinische Betreuung von Menschen mit Herzinsuffizienz“ werden unter wissenschaftlicher Begleitung in Kooperation mit den kardiologischen Abteilungen des Wiener Gesundheitsverbunds, neben den technischen Umsetzungsmöglichkeiten, auch Erkenntnisse für eine allfällige Etablierung einer telemedizinischen Regelversorgung für herzinsuffiziente Patient*innen in Wien geprüft.

Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung kam es unter den Zielsteuerungspartnern bezüglich der Finanzierung für den Ausbau und Betrieb für Einrichtungen der Hospiz – und Palliativversorgung ebenfalls zu einer Einigung. Damit stehen für das Jahr 2023 für die Hospiz- und Palliativversorgung insgesamt mehr als 23 Millionen Euro, die unter Bund, Länder und Sozialversicherung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, zur Verfügung.

Beschlossen wurde auch eine gemeinsame Finanzierung aus Mitteln der Sozialversicherung (Krankenversicherungsträgern und AUVA) und dem Wiener Gesundheitsfonds für den Aufbau einer Erstversorgungsambulanz (EVA) im Traumazentrum Wien Meidling (TZW Meidling), deren Betrieb bis Juni 2025 vorgesehen ist. Hier werden in Zukunft ein Großteil der selbstkommenden Patient*innen einer Abklärung in der EVA zugeführt.

Nicht zuletzt wurde mit der Fortführung des 2022 als Pilotprojekt gestarteten Aufbaus eines Wundnetzes zur Versorgung Menschen mit chronischen Wunden eine wichtige Maßnahme für Betroffene beschlossen. Hier hat die erste Evaluation des Projekts eine sehr hohe Zufriedenheit der Patient*innen mit dem Angebot gezeigt.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230317_OTS0137/wegweisend-fuer-die-zukunft-der-wiener-gesundheitsversorgung Stand 17. März 2023 um 16:22 Uhr

Österreichische Ärztekammer zur Rede des Bundeskanzlers: Taten sollen den Worten folgen

www.ots.at/presseaussendung

Österreichische Ärztekammer zur Rede des Bundeskanzlers: Taten sollen den Worten folgen
Die ÖÄK begrüßt die Awareness für Gesundheitsthemen, spricht sich aber gegen Zwangsverpflichtungen aus und fordert konkrete Maßnahmen und mehr Geld ins System.

Wien (OTS) – „Es ist zu begrüßen, dass sich der Bundeskanzler in seiner Rede zur Nation auch mit den brennenden Themen in der Gesundheitsversorgung befasst“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Neu seien die Themen aber nicht. So sei beispielsweise der Ausbau der wohnortnahen Versorgung auch als Zielsetzung im Regierungsprogramm vorgesehen: „Bis heute hat sich leider an der prekären Situation nicht viel verändert, wir benötigen hier mehr Taten seitens der Politik und Sozialversicherung“, betont Steinhart. Die grundsätzlichen Überlegungen des Bundeskanzlers seien an sich gut, einige Vorschläge müssten aber noch überdacht werden.

Konkrete Zukunftsperspektiven notwendig
„Zwangsverpflichtungen in jeder Form lehnen wir ab“, sagt Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. „Wir müssen vielmehr danach trachten, dass wir jene, die bei uns ausgebildet werden, mit attraktiven Angeboten in Österreich halten. Ohne Zwang. Zwang ist leistungshemmend.“ Auch die vom Bundeskanzler erwähnte, mögliche Anhebung der Zahl der Medizin-Studienplätze betrachtet Mayer als nicht zielführend: „Wir haben grundsätzlich genug Absolventen, um den Bedarf zu decken und bilden noch immer mehr Ärztinnen und Ärzte aus, als wir brauchen, schaffen es aber nicht, die für die optimale Gesundheitsversorgung nötigen 1.400 in Österreich zu halten. Genau hier muss angesetzt werden.“ Und zwar mit einer Attraktivierung der Arbeitsbedingungen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts und den Bedürfnissen der jeweiligen Lebenssituation entspricht. Dabei geht es neben konkreten Zukunftsperspektiven mit verbesserten Karrierechancen insbesondere darum, innovative, flexible Work-Life-Balance-Modelle und Teilzeitarbeit zu ermöglichen: „Die Politik muss endlich beginnen, den Jungen zuzuhören und zu berücksichtigen, wie der ärztliche Nachwuchs in Zukunft im Spital, aber auch in der Niederlassung, arbeiten möchte. Wir stehen als Standesvertretung gerne als Vermittler zur Verfügung.“

Ausbau des Kassensystems
Begrüßenswert sei, dass der Bundeskanzler einen Ausbau des Kassensystems um 800 Kassenstellen österreichweit anstrebe: „Der Ausbau des Kassensystems ist ein wichtiger Pfeiler, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken und die Ambulanzen zu entlasten“, betont Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Auch hier gelte: „Der bloße Ausbau wird den Kassenärztemangel nicht lösen, nur in Kombination mit einer zeitgemäßen Honorierung und neuen Arbeitszeitmodellen, die sich an die tatsächliche Lebensrealität der Ärztinnen und Ärzte anpassen“, gibt Wutscher zu bedenken. Vor allem müsse auch in das Gesundheitssystem investiert werden: „Der Herr Bundeskanzler soll hier nicht nur Pläne schmieden, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Österreich auf stabile Beine zu stellen“, plädiert der Allgemeinmediziner an den Bundeskanzler.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230310_OTS0151/oesterreichische-aerztekammer-zur-rede-des-bundeskanzlers-taten-sollen-den-worten-folgen Stand vom 10. März 2023 um 16:57 Uhr

Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung

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Ärztekammer Wien: Bewegung bei KPJ-Aufwandsentschädigung
AUVA erhöht Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto

Ärztekammer Wien erneuert Forderung nach 1.700 Euro bruttoWien (OTS) – Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat die Aufwandsentschädigung für das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) mit 1. März 2023 auf 900 Euro brutto pro Monat erhöht. „Es ist erfreulich, dass wir Bewegung bei der KPJ-Aufwandsentschädigung sehen. Die Erhöhung liegt jedoch weit unter unserer Forderung von 1.700 Euro brutto, auch wenn die AUVA damit 100 Euro mehr als der WiGeV anbietet“, erklärt Christina Weidhofer, Leiterin des KPJ-Referats der Wiener Ärztekammer.****

Seit der Einführung des KPJ im Jahr 2015 wurde die Aufwandsentschädigung Anfang des Jahres erstmalig vom Wiener Gesundheitsverbund (WiGeV) von 650 auf 800 Euro brutto erhöht. Ende Jänner gab die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) bekannt, dass sie mit 1. Februar 2023 ebenfalls eine Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung auf 900 Euro brutto umsetzen wird. Nun zieht auch die AUVA nach.

„Wir sind der Meinung, dass die KPJ-Aufwandsentschädigung den Lebensunterhalt der Studierenden während dieser Zeit sicherstellen sollte. Mit der geringfügigen Erhöhung verlieren manche KPJ-Studierende sogar den Anspruch auf gewisse Fördermittel, bei unwesentlich höherer Aufwandsentschädigung. Das ist ein gravierender finanzieller Nachteil“, erklärt Weidhofer.

„Als Ärztekammer Wien begrüßen wir die Erhöhung der KPJ-Aufwandsentschädigung, möchten aber gleichzeitig unsere Forderung nach 1.700 Euro brutto erneuern. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Aufwandsentschädigung nach wie vor unterhalb der gesetzlichen Mindestsicherung liegt“, ergänzt Bernhard Schönthoner, Obmann der Sektion Turnusärzte der Ärztekammer Wien.

Die Ärztekammer Wien wird daher ihre Bemühungen fortsetzen, eine flächendeckende gemeinsame Lösung für alle KPJ-Studierenden der Wiener Spitäler zu erreichen.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230312_OTS0005/aerztekammer-wien-bewegung-bei-kpj-aufwandsentschaedigung Stand 12. März 2023 um 09:00 Uhr

Neuer Standort für Chefärztliche Station Wien

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AUVA: Neuer Standort für Chefärztliche Station Wien
Chefärztliche Station der AUVA übersiedelt ins Traumazentrum Wien – Standort Lorenz Böhler.
Wien (OTS) – Die Chefärztliche Station der Landesstelle Wien übersiedelt von ihrem bisherigen Standort in der Webergasse in das Traumazentrum Wien – Standort Lorenz Böhler. Der Betrieb am neuen Standort startet bereits am Montag, 13. März 2023.Das Aufgabenportfolio der Chefärztlichen Station umfasst die Begutachtung und medizinische Betreuung nach Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Wie auch schon bisher, kann die Station von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr oder nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.Die Begutachtung beinhaltet die Klärung von Zusammenhangsfragen beim Arbeitsunfall und die Einschätzung einer etwaigen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Im Bereich der medizinischen Betreuung finden sich Themenfelder wie Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation. Leitender Arzt der Chefärztlichen Station ist Dr. Dieter Eschberger.

„Die AUVA betreibt in Wien das Traumazentrum mit zwei Standorten und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Wiener Gesundheitssystems“, betonen Peter Engelbrechtsmüller, Vorsitzender der AUVA-Landesstelle und Reinhard Minixhofer, Landesstellendirektor.

Moderne Unfallheilbehandlung ist eine Kernaufgabe der AUVA mit einem flächendeckenden Netz an hochspezialisierten Unfallkrankenhäusern in ganz Österreich. Diese Unfallheilbehandlung soll in erster Linie die durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit hervorgerufene Gesundheitsstörung bessern bzw. eine Verschlimmerung verhindern.

Zwischen 2020 und 2022 wurden in der Chefärztlichen Station über 6.000 Begutachtungen durchgeführt. Am neuen Standort stehen dafür bestmögliche Ressourcen und Einrichtungen zur Verfügung. „Besonderer Dank für den Einsatz gilt dem engagierten Team rund um Chefarzt Dr. Eschberger“, so Engelbrechtsmüller und Minixhofer.

Chefärztliche Station Wien
Neue Anschrift ab 13. März 2023:
Traumazentrum Wien Standort Lorenz Böhler
Donaueschingenstraße 13, A-1200 Wien

Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230310_OTS0061/auva-neuer-standort-fuer-chefaerztliche-station-wien-bild Stand 11. März um 11:02 Uhr

Entlastungswoche für Pflegepersonal in der Sozialversicherung

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Entlastungwoche war das Stichwort als im Mai 2022 von der Bundesregierung eine angebliche Pflegereform präsentiert wurde. Neben einem Pflegezuschuss, der sich als Zuschüsschen entpuppte, das noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Groß verkünden die Minister Kocher und Rauch: „Zusätzliche Entlastungswoche für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ab 43 Jahren!“ Kleinlaut heißt es weiter im Text: „In manchen Kollektivverträgen war eine sechste Urlaubswoche schon bisher enthalten.“ Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung.

Aber nicht nur das: Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Damit sind nicht nur Heimhilfen bereits von vornherein ausgeschlossen. Auch im Behindertenbereich wiederholt die Bundesregierung die Fehler, die sie bereits beim Pflegezuschuss gemacht hat: Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung. Die Minister Kocher und Rauch haben erneut ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr Fragen offen lässt, als es beantwortet.

Die Entlastungswoche steht dabei symptomatisch für die Politik der Bundesregierung in Pflege-Fragen. Obwohl im Mai 2022 eine große Pflegereform für Herbst desselben Jahres angekündigt worden war, kam: Wenig bis Nichts.

Wir erleben einen starken Personalmangel. Kennerinnen und Kenner der Branche verwundert das nicht: Eine von der Gewerkschaft GPA in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFES im November 2021 zeigt, dass die Stimmung in der Branche schlecht ist. Nur 25 Prozent der Befragten geben an, dass es genug Personal gibt, um die Arbeit gut zu erledigen. Der Schnitt über alle Branchen liegt bei 47 Prozent. Fast zwei Drittel sagen, dass der Arbeitsdruck steigt, die Hälfte der Unternehmen werde aufgrund der angespannten Personalsituation verlassen.

Nur grundlegende Verbesserungen können das Schlimmste verhindern. Dazu braucht es das Bekenntnis, dass deutlich mehr Geld im System notwendig ist. Das Wirtschaftsforschungsinstitut geht von einer Verdopplung der gesamtstaatlichen Pflegeausgaben auf 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2060 aus, der Ageing Report der EU-Kommission spricht sogar von 3,5 Prozent des BIP. Wer die Augen vor der Tatsache verschließt, dass der Bereich langfristig unterfinanziert ist, lügt sich selbst an. Der Finanzausgleich schafft die Möglichkeit, eine echte Pflegereform einzuleiten. Mit höheren Gehältern. Mit mehr Personal. Mit einer echten Entlastungswoche für alle. Es ist möglich, den Bereich so zu attraktiveren, dass junge Menschen gerne ein Teil davon sein wollen. Aber die Zeit läuft davon. Die Regierung ist gut beraten, die Chance nicht verstreichen zu lassen.

Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ist nun beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBI I 214/2022) veröffentlicht.

Das Gesetz trat mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die konsolidierte Fassung des geänderten Bundesgesetzes findest Du hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008815

Das Wichtigste zum Gesetz in aller Kürze:
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, hat man Anspruch auf die Entlastungswoche. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Entlastungswoche heruntergerechnet auf ihre Stundenanzahl. Bessere Regelungen im Kollektivvertrag (zB mehr Urlaub nach Dienstzugehörigkeit) werden auf diese Bestimmun angerechnet. Bei 6 Wochen Urlaub ist Schluss. Die Regierung gibt den Arbeitgebern drei Jahre für die Umstellung Zeit. Bis inklusive 2026 ist es möglich, die Entlastungswoche finanziell abzugelten, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei der Entlastungswoche um ein neues Rechtsinstrument handelt, zu dem weder Judikatur noch Literatur vorliegt. Manche Fragen scheinen uns im Gesetz auch noch nicht bedacht worden zu sein. Wir werden uns daher um entsprechende Klärungen –gegebenenfalls sogar durch eine Novellierung des Gesetzes– bemühen.

Darüber werden wir natürlich informieren.

Im Folgenden stellen wir die wesentlichsten Punkte zu der Entlastungswoche dar, soweit sie bisher feststehen:

Entlastungswoche Geltungsbereich – Betroffene Berufsgruppen
ArbeitnehmerInnen, die in einem der in § 1 GuKG, BGBl I 108/1997, in der Fassung BGBl I 165/2022, angeführten Berufe beschäftigt werden.

Einen Anspruch haben nur MitarbeiterInnen, die als
• Pflegeassistenz
• Pflegefachassistenz
• Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
beschäftigt sind.

Es muss somit eine Beschäftigung in einer dieser Berufsgruppen vorliegen.

Der Verweis auf das GuKG in der Fassung BGBl I 165/2022 bewirkt, dass sollten weitere (neue) Berufsgruppen in das GuKG aufgenommen werden, lediglich den aktuell im GuKG normierten Berufsgruppen (PA, PFA, DGKP) eine Entlastungswoche gebührt. Zukünftige Berufsgruppen hätten nach heutigem Stand keinen Anspruch.

Da die Regelung nicht auf einen Bereich oder ein Setting abstellt, gehen wir davon aus, dass die einzige Voraussetzung, um einen Anspruch auf die Entlastungswoche zu haben, die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe samt Tätigkeit als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomierte Gesundheit- und Krankenpflegeperson ist.

Wie schon beim Pflegezuschuss werden sich aber auch hier wieder zahlreiche Abgrenzungsfragen stellen, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesichert beantworten können.

Ausmaß der Entlastungswoche
Es gebührt eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, höchstens jedoch 40 Stunden pro Kalenderjahr.

Vollzeitbeschäftigten eine Entlastungswoche grundsätzlich im Ausmaß von 40 Stunden.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Entlastungswoche im Ausmaß der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (zB. 30 Stunden-Kraft erhält eine Entlastungswoche im Ausmaß von 30 Stunden).

Beginn des Anspruches
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, gebührt erstmalig diese Entlastungswoche.

Die Regelung spricht nur vom „Kalenderjahr“, das Verhältnis zwischen gegebenenfalls unterschiedlichem Urlaubsjahr und Kalenderjahr wirft einige Fragen auf.

Nach derzeitiger Lesart dürfte diese Entlastungswoche auch nicht übertragen werden können. Da die Nicht-Gewährung unter Strafsanktion steht, gehen wir davon aus, dass diese Woche innerhalb des Kalenderjahres aufzubrauchen ist. Dies ist in den Arbeitszeitaufzeichnungen jedenfalls kenntlich zu machen.

Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche/freier Zeiten
Anrechnung
Auf Gesetze, Verordnungen, Arbeitsordnungen oder sonstige Normen kollektiver Rechtsgestaltung beruhende Urlaubsansprüche sind anzurechnen, soweit diese über den gesetzlichen Mindestanspruch von 30 Werktagen hinausgehen.

Anzurechnen ist daher der erhöhte Urlaubsanspruch nach § 19 DO.A sowie allfällige andere erhöhte Urlaubsansprüche, sofern diese nicht einem bestimmten Zweck gewidmet sind.

Nicht-Anrechnung
Nicht angerechnet werden können:
§ 10a UrlG – Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit
§§ 15 und 16 UrlG – Pflegefreistellung
§ 8 AngG und § 1154b ABGB – Ansprüche bei Dienstverhinderung
§§ 14a und 14b AVRAG – Freistellungen bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz
§ 10 DO.A – Dienstverhinderung
§ 9e DO.A – Feiertage und dienstfreie Werktage (Karsamstag und Pfingstsamstag, 24.12. und 31.12.)
§ 22 AngG – Postensuchtage

Verbrauch der Entlastungswoche
Der Verbrauch der Entlastungswoche ist zu vereinbaren. Weiters ist der Verbrauch in den Arbeitszeitaufzeichnungen auszuweisen.

Strafsanktion und Übergangsfrist bis 2026
Sowohl die Nichtgewährung der Nachtgutstunden als auch der Entlastungswoche steht unter Strafsanktion, weil es sich dabei um eine Verwaltungsübertretung handelt.

ArbeitgeberInnen, die
• den Ausgleich der Nachtgutstunden nicht innerhalb von 6 Monaten gewähren oder das Zeitguthaben in Geld ablösen oder
• die die gebührende Entlastungswoche nicht in den Arbeitszeitaufzeichnungen ausweisen oder in Geld ablösen,
sind mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2.180 Euro zu bestrafen.

Für die Gewährung der Entlastungswoche wurde eine Übergangsfrist vorgesehen, sodass Ansprüche, die bis zum Kalenderjahr 2026 anfallen, in Geld abgelöst werden können.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen

Adventure Weekend 2023

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

für die Abenteurer unter euch, findet vom 02.06. – 04.06.2023 wieder das Adventure Weekend in der Steiermark statt.
Angefangen mit einem gemütlichen Beisammensein mit Grillen bis hin zu diversen sportlich-lustigen Aktivitäten.

!Anmeldeschluss ist der 07.04.2023!

Alle weiteren Informationen, sowie den Anmeldeabschnitt, findet ihr im unten angeführten Link.

Sportliche Grüße und viel Spaß wünschen euch
die Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Information und Anmeldeabschnitt – Adventure WE 2023

Regierung will Ausbau beschleunigen

orf.at/stories/news

Regierung will Ausbau beschleunige

39 Primärversorgungszentren gibt es bisher in Österreich, vor zwei Jahren hätten es bereits 75 sein sollen. Die ÖVP-Grünen-Regierung will den Ausbau dieser Gesundheitseinrichtungen nun beschleunigen und deren Zahl bis 2025 verdreifachen – trotz des Widerstands der Ärztekammer. Diese sieht in der am Donnerstag vorgestellten Novelle „reinen Aktionismus“.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte bereits im Jänner kritisiert, dass die geringe Zahl der Primärversorgungszentren auf den Widerstand der Ärztekammer zurückzuführen sei. Er bezeichnete deren Vetorecht bei den Primärversorgungszentren als „Anachronismus“. Dass sich Sozialversicherung und Ärztekammer bisher über die Ausschreibung eines Projektes einig werden mussten, habe in der Praxis oft zu jahrelanger Verzögerung geführt.

Mit der Novelle, die nun in Begutachtung geht, soll das Angebot dieser Zentren bis 2025 auf 121 erhöht werden. Sind den Plänen zufolge künftig in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden. Gelingt das nicht, können die jeweilige Landesregierung und die ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben. Das Vetorecht der Ärztekammer entfalle dann, erklärte Rauch. Das kommt einer Entmachtung der Ärztekammer gleich.

„Alles andere als durchdacht“
Die Politik will mit diesen Zentren Spitalsambulanzen entlasten und „zeitgemäße“ Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte schaffen, etwa durch die Aufteilung von Diensten. Die Patienten und Patientinnen wiederum profitierten von der Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen wie etwa Hebammen und von längeren Öffnungszeiten.

Die ÖGK sieht in den Primärversorgungszentren „das Modell der Zukunft“, das auch von jungen Ärzten gut angenommen werde. Die Ärztekammer reagierte hingegen verärgert über den Vorstoß. Dieser sei „alles andere als durchdacht“, meinte Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart in einer Aussendung am Nachmittag: „Wenn die Rahmenbedingungen so unattraktiv sind, dass sich keine Ärztinnen oder Ärzte finden, dann wird auch eine PVE (Primärversorgungseinrichtung, Anm.) keinen Turbo einlegen können. Das wird eine Fehlzündung.“

Ärztekammer fordert weitere Gespräche
Zudem gebe es bereits ein Ärztekammer-Konzept zu Primärversorgungszentren für Kinder- und Jugendheilkunde. Dieses sei aber aufgrund einer fehlenden Einigung zur Finanzierung zwischen Sozialversicherung und Ländern gescheitert, sagte Steinhart.

Die konsensorientierte Zusammenarbeit von Ärztekammern und Kassen bei der Besetzung von Kassenstellen habe lange Zeit einwandfrei funktioniert, stellte Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, fest. Es sei ein „Affront“, „dass man dieses Vorgehen nun für ein paar billige Punkte und Wunschträume opfert“. Die Ärztekammer-Vertreter fordern weitere Gespräche für eine „konsensuale“ Lösung.

Fokus auf ländliche Regionen
ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle verteidigte bei der Pressekonferenz mit Rauch am Donnerstag die Vorgangsweise. Es dürfe gerade bei solchen Fragen nicht um Fragen der Macht gehen. Es sei ein „sehr transparenter Weg gewählt worden, der durchaus die Mitwirkung der Ärztekammer auch wesentlich weiter berücksichtigt“. Wenn die Sondersituation eintrete, dass es nicht möglich ist, die Versorgung sicherzustellen, trete „tatsächlich ein gewisser Automatismus“ in Kraft. Die Ärztekammer sei aber „immer herzlich eingeladen, die Kassenstellen zu befüllen“.

Rauch will mit diesen Plänen den Mangel an Kassenärzten vor allem im ländlichen Bereich lindern. Mit der Novelle sollen auch die Rahmenbedingungen für Primärversorgungszentren erleichtert werden. Künftig sollen sich nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch Kinderärzte bewerben können. Auch Ärzte, die noch keinen Kassenvertrag haben, sollen sich nach der Gesetzesänderung an der Gründung beteiligen können. Damit sollen Wahlärzte verstärkt in die Kassenversorgung integriert werden, erklärte Smolle.

SPÖ und NEOS unterstützen Vorhaben
Für „höchst an der Zeit“ hält SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher den Vorstoß der Regierung. Kucher wie auch NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler begrüßten auch die geplanten Einschränkungen der Kompetenzen der Ärztekammer: „Die Macht der Ärztekammer, die jeden ernst zu nehmenden Ausbau der Primärversorgung verhindern, muss beschnitten werden.“ Neben Ärzten müssten aber auch andere Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten solche Zentren betreiben dürfen.

Quelle: https://orf.at/stories/3307318/  vom 02.03.2023 um 19:24 Uhr

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