Bad Radkersburg 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

auch heuer habt ihr wieder die Möglichkeit im Vitalhotel in Bad Radkerburg vom 15.09. – 18.09. 2022 Entspannung und Erholung bei Sport, Wellness und Kulinarik zu genießen.

Nähere Informationen sowie den Anmeldeabschnitt entnehmt bitte den unten angeführten Link.
! Anmeldeschluss: Freitag 12.08.2022 ! 

Wir wünschen Euch mit diesem Angebot einen guten Start in den Sommer.
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk!)
|| Information und Anmeldeabschnitt

UMZIEHZEIT WIRD ZUR ARBEITSZEIT

15 Minuten täglich gewinnen die Beschäftigten in der AUVA, weil ihnen Umkleidezeiten zukünftig als Arbeitszeiten angerechnet werden müssen.

Erik Lenz, Zentralbetriebsrats-Vorsitzender in der AUVA hat für die Beschäftigten der Unfallversicherung einen arbeitsrechtlichen Meilenstein errungen: Gemeinsam mit Rechtsberaterin Karin Koller von der GPA-Wien hat er erreicht, dass die Umkleidezeiten aller Beschäftigten als Arbeitszeiten anerkannt werden.

Rückwirkende Ansprüche gelten für zwei Jahre. Diese Anerkennung bringt Betroffenen ein Mehr an Freizeit für bereits geleistete Arbeit und Einheitlichkeit in den bisher herrschenden Regelungs-Wirr-Warr.

Es war ein langer und steiniger Weg bis zum endgültigen Erfolg. Viele Jahre kämpfte Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dafür, dass Umkleidezeiten für alle Beschäftigten der AUVA als Dienstzeiten gewertet und bezahlt werden. Juristisch war die Sachlage seit einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) von Mai 2018 klar: Damals wurde entschieden, dass die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten des Personals in einer Tiroler Krankenanstalt als zu entlohnende Arbeitszeit zu werten sind. „Der OGH hat in seiner Urteilsbegründung gewürdigt, dass der Zeitaufwand für das Anlegen von hygienischer Dienstkleidung, die ausschließlich im Krankenhaus angezogen oder gewechselt werden darf, keine private Angelegenheit, sondern eine Vorgabe des Arbeitgebers ist und daher abzugelten ist“, erklärt Karin Koller, GPA- Rechtsschutzsekretärin der Region Wien.

 

„Besteht der Arbeitgeber, egal aus welchen Gründen darauf, dass die Dienstkleidung am Arbeitsort- an und ausgezogen wird, dann muss er diese Zeiten als Arbeitszeiten bezahlen.“
Karin Koller

 

 

Die umfassende Anerkennung der Umziehzeiten als Arbeitszeiten für alle Berufsgruppen in den acht Häusern der AUVA verlief dennoch schleppend, bereits vor dem OGH-Urteil es gab einen Fleckerlteppich an Regelungen, die Lenz vereinheitlichen wollte: „In jedem unserer Häuser gab es Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit mit eigenen Regelungen für circa 100 verschiedene Dienstarten. Bei einigen Berufsgruppen waren Umkleidezeiten hinterlegt, bei anderen aber nicht.“ Das lag auch daran, dass innerhalb der AUVA vor vielen Jahren die Umziehzeiten mit den Mittagspausen verknüpft wurden und bei Diensten, die länger als sechs Stunden dauern, die halbe Mittagspause, die per Kollektivvertrag als dienstfreie Zeit vereinbart war, als Umziehzeit angerechnet wurde.

Teilzeitbeschäftigte mit sechs Stunden Arbeitszeit waren von der Regelung nicht umfasst. „Beschäftigungsverhältnisse, bei denen keine Pause möglich ist, wie Schichtdienste oder Dienstzeiten, in denen jemand alleine auf einer Station arbeitet, waren ausgeschlossen“, kritisiert Lenz.

Mühsamer Etappensieg

Nach dem richtungsweisenden OGH-Urteil bemühten sich Lenz und Koller um eine außergerichtliche Lösung mit der AUVA und erreichten just für die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten einen Etappensieg: „Die Anerkennung der Umkleidezeiten bei Diensten bis zu sechs Stunden als Arbeitszeit wurde außergerichtlich vereinbart.“

Bei den längeren Diensten zeichnete sich trotz langem Atem der Gewerkschafter aber keine Verhandlungslösung ab, Lenz hatte die Nase voll: „Wir konnten keinen Willen zur Veränderung mehr erkennen und wollten durch eine Klage weiteren Druck aufbauen.“ Gewählt wurde ein risikoreicher Weg, Koller brachte über den Zentralbetriebsrat der AUVA im Jänner 2021 eine Feststellungsklage gegen die Unfallversicherungsanstalt ein. „Es war juristisch schwierig, das Klagebegehren so konkret aber dennoch generalisiert zu formulieren, dass im Urteilsbegehren alle Dienstarten aufgeführt waren und die Beschäftigten aller betroffenen Häuser umfasst waren“, erklärt Koller für die seit dem OGH-Urteil feststand: „Wir müssen die Umziehzeiten für alle Beschäftigten der AUVA nachträglich und für die Zukunft absichern.“

Einheitliche Regelung für alle

Die strategische Klage zeigte Erfolg, Lenz und Koller haben eine umfassende Lösung und damit eine Gleichbehandlung aller in der AUVA ausgeübten Dienstarten erreicht: Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erkennt die AUVA mit Dezember 2021 die Umkleidezeiten aller Dienstarten als Arbeitszeit an. „Für das An- und Ausziehen und die dafür notwendigen Wege zur Wäscheausgabe und zur Garderobe sind pro Dienst jeweils 15 Minuten im System als Arbeitszeit hinterlegt“, erklären Lenz und Koller.

Zusätzlich wurden im Dezember des Vorjahres alle Umziehzeiten seit der Klageeinbringung aufgerollt, zahlreiche Beschäftigte haben nachträglich bis zu 70 Stunden an Freizeit abgegolten bekommen.

„Die AUVA hat sich lange Zeit gelassen, einen an sich schon klaren Rechtssatz umzusetzen. Ohne den Druck des Betriebsrates wäre hier nichts passiert“, sind sich Lenz und Koller einig. Nun profitieren alle Berufsgruppen in österreichweit acht Krankenanstalten der AUVA, die im Dienst mit PatientInnen arbeiten und daher hygienische Kleidung tragen müssen: ÄrztInnen, Pflegekräfte, Portiere, Bettentransporteure, Schreibkräfte in der Erstaufnahme oder auch Reinigungskräfte auf den Stationen.

 

 

„650 Menschen profitieren von der Anerkennung der Umkleidezeiten und haben dadurch Tage oder sogar Wochen an Zeitguthaben dazugewonnen.“
Erik Lenz

 

Aus der Abrechnung für die anerkannte Umkleidezeit der Dienste mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit geht hervor, dass insgesamt mehr als 650 Beschäftigte in den Krankenanstalten der AUVA aus diesem Titel heraus Zeiten für bereits geleistete Arbeit gutgeschrieben bekommen haben. Bei einzelnen ArbeitnehmerInnen ergeben die nachträglich anerkannten Umkleidezeiten mehr als 70 freie Stunden. Lenz ist hochzufrieden damit, dass durch diese Anerkennung bei einzelnen KollegInnen gewissermaßen die Arbeitszeit verkürzt wird: „Damit wurden endlich all jene Zeiten, die unsere Beschäftigten seit der Einbringung der Feststellungsklage beim und für den Arbeitgeber tatsächlich aufgewendet haben, anerkannt und gutgebucht.“

Meilenstein für die Beschäftigten

„Die Veränderung ist nachhaltig abgesichert, ist für künftige Dienste im System hinterlegt und kommt auch den KollegInnen der Vida im Bereich Dienstleistungen zu Gute“, sieht Lenz einen Meilenstein für die Beschäftigten. Für den Gewerkschafter kommt die Entlastung gerade zur rechten Zeit: „In der Pandemie, in der viele KollegInnen in unseren Krankenanstalten ohnedies enorm belasten sind, kommen diese zusätzlichen Zeiten der Erholung gerade richtig. Die MitarbeiterInnen in unseren Einrichtungen leisten großartige Arbeit, viele sind sehr unter Druck. Die Anrechnung der Umziehzeiten kommt einer kleinen Arbeitszeitverkürzung gleich, der Zeitausgleich kann einigen KollegInnen echte Entlastung bringen.“

Die Tatsache, dass eine Einigung in dem Fall nur durch die Klage möglich war, beeindruckt Lenz nicht, sie ist aber jedenfalls auch ein großer persönlicher Erfolg: „Als Betriebsrat ist es eine meiner Aufgaben, die MitarbeiterInnen vor Gericht zu vertreten. In Fällen, wo Arbeitgeber zentrale Rechtspositionen der Beschäftigten nicht einsehen wollen, ist eine Klage das passende Instrument. Da steht dann auch der Betriebsrat vor dem Vorhang und muss vor Gericht im Interesse der KollegInnen argumentieren.“

Dennoch sieht Lenz den Erfolg nicht als Einzelleistung, er konnte auf breite Unterstützung der anderen Betriebsräte in der AUVA zurückgreifen und war in regem Austausch mit vielen KollegInnen. Auch die Unterstützung aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer war für den erfahrenen Vorsitzenden eine wertvolle Ressource: „Karin Koller hatte die Position der Klagevertreterin, ich bin als Auskunftsperson und Kläger aufgetreten. Wenn man ein Problem gut bespricht und vorbereitet, dann kann man beim Arbeits- und Sozialgericht wichtige Dinge für die ArbeitnehmerInnen erreichen.“

Gewerkschaftsmitglieder sind wichtig

Wichtig sei auch ein hoher Organisationsgrad in den Betrieben: „Es hilft sehr, wenn man Unterstützung von vielen Mitgliedern bekommt, die sich dann manchmal auch an der Aufbereitung und Argumentation des Themas beteiligen.“

Von 25 bislang geführten Klagen hat der Zentralbetriebsrat der AUVA 23 gewonnen. Lenz ist stolz darauf, in derartigen Fällen quasi Recht zu setzen. Neben den Beschäftigten in der AUVA könnten von der aktuellen außergerichtlichen Einigung auch KollegInnen in anderen Sozialversicherungsträgern und verwandten Branchen profitieren: „Wir haben mit unserer Klage die Rechtsdurchsetzung für ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen verbessert.“

NÖ-Card

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ab sofort könnt Ihr, nach telefonischer Voranmeldung, die bestellten NÖ-Karten im BR-Büro abholen.
Bitte den Betrag, so genau wie möglich mitnehmen.

Vielen Dank und lieben Gruß
Jenny

Weihnachtsenten – Aktion

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

da es leider auch heuer wieder keine Weihnachtsfeier bzw. ein schönes Beisammensein geben wird, möchten euch die Betriebsräte die Möglichkeit anbieten, eine Woche lang, ein Weihnachtsessen im Speisesaal konsumieren zu können.

Wo: im Speisesaal des TZW Meidling
Wann: 13.12. – 17.12.21, von 11:00 – 13:30 Uhr

In dieser Woche könnt ihr ein weiteres Gericht – eine Weihnachtsente – aus dem Speiseplan wählen.
Die Kosten werden zur Gänze vom Betriebsrat übernommen.

Da wir der Küche eine genaue Anzahl der gewünschten Essen zukommen lassen müssen, ersuchen wir euch, den angeführten Anmeldeabschnitt bis 03.12.21 in den Briefkasten beim BR-Büro, 3. Stock A-Trakt, zu werfen..

Die Einhaltung der aktuellen Hygienerichtlinien ist dabei von sehr großer Bedeutung!

Laut Covid-Update:
2 Personen pro Tisch möglich, Besteckausgabe durch Küchen-MA, Suppenbuffet wieder möglich, Salatbuffet von beiden Seiten zugänglich, Öffnungszeiten bleiben bestehen.

Wir möchten allen Küchenmitarbeiter:innen herzlich danken, ohne deren zusätzlicher Arbeit außerhalb der Dienstzeit, die Gestaltung dieser Weihnachtsaktion nicht möglich wäre. 

Im untenstehenden Link findet ihr die Information und den dazugehörigen Anmeldeabschnitt.

Schöne Vorweihnachtszeit wünschen euch
Eure Betriebsräte


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|| Anmeldeabschnitt – Weihnachtsente

Tschida Chili – Weihnachtsangebot – Geschenkboxen

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

das Unternehmen, Tschida Chili, möchte heuer für alle Kolleginnen und Kollegen der AUVA scharfe Geschenke anbieten.

Es kann entweder per Mail oder telefonisch, österreichweit und versandkostenfrei, bestellt werden.
Wir danken unserer Kollegin Tschida Jennifer für den tollen Kontakt.

Alle weiteren Informationen entnehmt bitte dem untenstehenden Link.

Scharfe Grüße!
Eure Betriebsräte


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|| Informationen – Tschida Chili – Geschenkboxen

 

BIO-Erdäpfel aus Niederösterreich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Laut dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) enthält BIO-Obst und Gemüse weniger Wasser und damit auch mehr Nährstoffe.
Tendenziell würden diese Produkte auch mehr Vitamin C enthalten und seien deutlich reicher an sekundären Pflanzenstoffen, die vor Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen.

Da wir auf unsere Mitarbeiter*innen und Ihre Gesundheit achten wollen, möchten wir euch die Möglichkeit bieten, BIO-Erdäpfel aus Niederösterreich der Familie Wittmann, zu kaufen.

Alle weiteren Informationen entnehmt bitte dem untenstehenden Link.
Eure Betriebsräte


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|| Information und Anmeldeabschnitt 

Laufequipment – Skinfit

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

wir bieten allen laufbegeisterten Mitarbeiter:innen und alle die es noch werden möchten, die Möglichkeit eine qualitativ hochwertige Laufausrüstung zu, einem stark ermäßigten Preis, zu erwerben.

Mit dieser Aktion wollen wir nicht nur die sportliche Aktivität fördern, sondern zukünftig auch einen einheitlichen Außenauftritt unserer Mitarbeiter:innen, bei diversen Laufveranstaltungen, ermöglichen.

Das Laufequipment kann ab sofort bis zum 01.12.21 im Büro des Betriebsrats 3. Stock A-Trakt, anprobiert und bestellt werden.

Mitarbeiter:innen erhalten auf den bereits ermäßigten Preis (-25% vom Verkaufspreis) zusätzlich einen Zuschuss von 50% auf die 1. Garnitur.

Bilder und Preise zur Garnitur findet ihr im Anhang.

Sportliche Grüße


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|| Bilder und Preise

Tagesschikarten

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Belegschaftsvertretung ruft für euch eine neue Aktion ins Leben!

Nach Verhandlungen mit Schiregionen in der Umgebung Wiens, können wir euch und euren Liebsten Tageskarten in folgenden Schigebieten anbieten:

Schigebiet 1: Schischaukel Mönchkirchen
Schigebiet 2: Ötscher und Hochkar

Die stark ermäßigten Preise entnehmt bitte dem dazugehörigen Anmeldeabschnitt.

Zusätzlich zu diesem Sonderpreis erhalten unsere Mitarbeiter:innen für maximal 2 Karten pro Schigebiet, einen Zuschuss von 50%.
Weitere gewünschte Karten können im Anmeldeabschnitt, in der Rubrik Angehörige, bestellt werden.

Anmeldeschluss bis spätestens 22.12.21

Die Betriebsräte wünschen euch bereits jetzt viel Spaß bei gemeinsamen Schitagen mit Kollegen.
Schi Heil!


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|| Information und Anmeldeabschnitt – Schischaukel Mönchkirchen
|| Information und Anmeldeabschnitt – Ötscher und Hochkar

NÖ-Card 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Urlaub trotz Corona:

Ab sofort habt ihr wieder die Möglichkeit über den Betriebsrat eine NÖ-Card zu erwerben.
Die NÖ-Card kostet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 30,- und für Angehörige € 60,-

Gültig vom 01.01.2022 bis 31.03.2023.

Ihr habt mit der Karte, bei über 300 verschiedenen Ausflugszielen, freien Eintritt.
Sobald sie im BR-Büro aufliegen, könnt Ihr sie bei uns abholen und euch auf der www.niederoesterreich-card.at registrieren.

Den Anmeldeabschnitt findet ihr im untenstehenden Link.

! Anmeldeschluss bis 17.12.2021!

Die Betriebsräte wünschen viel Spaß!


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|| Anmeldeabschnitt NÖ-Card

Antikörpertestung-Verlaufskontrolle

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

da die Aktion mit der Antikörpertestung so gut bei Euch angekommen ist und erneut viele Anfragen eingelangt sind, haben die Betriebsräte beschlossen, Euch mit einer weiteren Aktion, nochmals zu unterstützen.

Deshalb habt Ihr ab sofort zusätzlich die Möglichkeit, einen Antikörper-Nachweis zur Verlaufskontrolle, in einem Labor Eurer Wahl, durchführen zu lassen.

Da die Kosten für die AK-Testungen in den Labors unterschiedlich sind, gibt es vom Betriebsrat, für alle abgegebenen Rechnungen, einen Kostenzuschuss von € 15,-.

Schönen Tag noch und lieben Gruß
Eure Betriebsräte

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