Wir haben einen Abschluss!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Kollektivvertragsverhandlungen 2025

Auch bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen konnten wir gemeinsam einen positiven und zukunftsweisenden Abschluss erreichen, der die Wertschätzung für jeden einzelnen Mitarbeiter/jede einzelne Mitarbeiterin in den Mittelpunkt stellt.

Dieser Erfolg ist ein Beweis für den konstruktiven Dialog und die Zielstrebigkeit der Gewerkschaften und aller Beteiligten.

Eure Betriebsräte

Aktueller Stand – KV Verhandlungen 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im November sind die Kollektivvertragsverhandlungen 2025 für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für alle Angestellten, die in der Sozialversicherung tätig sind, gestartet.

Aktuell gestalten sich die Verhandlungen sehr schwierig.

Aus diesem Grund möchten wir euch mit dem folgenden Video (Dauer ~1 Minute) von Chefverhandler Gerald Haßler (Arbeitnehmervertreter) über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren:

Sollten sich die Verhandlungen weiterhin so schwierig gestalten werden wir euch noch im Dezember in Betriebsversammlungen über den aktuellen Verhandlungsstand informieren.

 

Mit kollegialen Grüßen,
Eure Betriebsräte

Vom Unwetter betroffen? ÖGB Katastrophen-Fonds

ÖGB-Katastrophenfonds für vom Unwetter betroffene Gewerkschaftsmitglieder.

Das Unwetter hat unser Land mit voller Wucht getroffen. Wir danken allen Einsatzkräften, die in ganz Österreich den Menschen bei den Unwetterkatastrophen helfen. Hauptberufliche und Ehrenamtliche leisten Tag für Tag Großartiges – ohne sie würde der Katastrophenschutz nicht funktionieren!

ACHTUNG: Sie sind vom Unwetter betroffen und brauchen Unterstützung?

Der ÖGB ist für Sie da – im Katastrophenfall ganz besonders. Er unterstützt Sie mit dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“.

Füllen Sie den Antrag aus und wenden Sie sich damit an Ihre GPA-Landesorganisation.

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Treten Sie jetzt online bei oder wenden Sie sich an uns Betriebsräte, wir helfen Ihnen gern.

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

www.ots.at/presseaussendung

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

Streikbeschluss aufgehoben

Wien (OTS) – Nach intensiven, aber konstruktiven Gesprächsrunden wurde am Mittwochnachmittag eine Einigung über die Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des Traumazentrums Wien-Brigittenau entworfen wurde, zwischen der AUVA-Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat der AUVA, dem Betriebsrat der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling erzielt. Die Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau des Traumazentrums Wien, unter anderem, dass es keine Schlechterstellung geschweige denn Kündigungen von Mitarbeiter:innen im Rahmen der Leistungsverlagerung geben wird.

Zwischen dem Generaldirektor und dem Zentralbetriebsrat wurde vereinbart, dass die Sozialvereinbarung dem Verwaltungsrat – dem geschäftsführenden Gremium der AUVA – in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darüber hinaus konnte in weiteren wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden.

Die Betriebsratskörperschaft hat den Streikbeschluss aufgehoben; es kommt daher zu keinem Streik am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler.

Wie berichtet werden die stationären Leistungen an dislozierte Standorte verlagert. Für selbstkommende Patient:innen verbleibt auch weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz am Standort Brigittenau.

Derzeit wird seitens der AUVA intensiv an einer Übergangslösung für die Jahre 2025-2030 gearbeitet, um die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau so rasch wie möglich wieder an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Neben der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise wird auch geprüft, ob eine brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Standortes für den Zeitraum ab der Absiedelung des Betriebs bis Ende 2024 möglich ist.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir nach mehreren intensiven Gesprächsrunden einen Abschluss erzielt haben, der einerseits unseren Mitarbeiter:innen die von unserer Seite stets zugesicherte Arbeitsplatzgarantie nun auch in schriftlicher Form gibt, andererseits unseren Patient:innen auch nach der Leistungsverlagerung medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert“, so Alexander Bernart, Generaldirektor der AUVA.

„Ich freue mich sehr über die Einigung, die wir gemeinsam für unsere Kolleg:innen des Standortes Brigittenau erzielt haben“, pflichtet Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender der AUVA, bei.

„Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein – gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen”, betonen Bernart und Lenz unisono.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240313_OTS0158/traumazentrum-wien-brigittenau-gemeinsame-einigung-mit-betriebsrat-im-sinne-der-mitarbeiterinnen-bild vom 13. März 2024 um 19:00 Uhr

Aktuelle Medienberichte AUVA – TZW B

Liebe Kolleginnen und Liebe Kollegen!

Im Anschluss an den Verwaltungsrat vom Mittwoch den 28.02.2024 erging eine Mail an sämtliche Mitarbeiter:innen beider Standorte des TZW. Kurz darauf erfolgte eine Presseaussendung der AUVA.

An dieser Stelle großen Dank allen unseren Kolleginnen und Kollegen die sich, trotz enormen Zeitdrucks und schwieriger Rahmenbedingungen, dieser Situation professionell stellen.

Mit diesem Beitrag beenden wir heute die regelmäßige Aktualisierung der Medienberichte.

Sollte es einzelne relevante Artikel oder Internetbeiträge geben, werden wir diese in einem gesonderten Beitrag für euch online stellen.

Per Linksammlung findet ihr mediale Berichte die seit Freitag (08.03.2024) online gegangen sind:

Video:

Zeitungsberichte und Webseiten:

Eure Betriebsräte

Robert Rois, DGKP – Betriebsratsvorsitzender Angestellte UM
Niki Gissenwehrer – Betriebsratsvorsitzender Arbeiter UM (AUVB)
Florian Zweckmayr  – Betriebsratsvorsitzender RM

Details zu den KV-Verhandlungen

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

da vor Kurzem die letzten Details zu den KV-Verhandlungen betreffend Rahmenrechtlicher Änderung geklärt werden konnte, wollen wir euch diese gerne zur Verfügung stellen.

In den unten angeführten Links findet ihr alle dazugehörigen Informationen.

Lieben Gruß
Eure Betriebsräte


|| Dienstordnung DO.A. – 111. Fassung
|| Dienstordnung DO.B. – 105. Fassung
|| Dienstordnung DO.C – 96. Fassung
|| Abschlussprotokoll 112 Änderung – Pflegebonus

Entlastungswoche für Pflegepersonal in der Sozialversicherung

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Entlastungwoche war das Stichwort als im Mai 2022 von der Bundesregierung eine angebliche Pflegereform präsentiert wurde. Neben einem Pflegezuschuss, der sich als Zuschüsschen entpuppte, das noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Groß verkünden die Minister Kocher und Rauch: „Zusätzliche Entlastungswoche für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ab 43 Jahren!“ Kleinlaut heißt es weiter im Text: „In manchen Kollektivverträgen war eine sechste Urlaubswoche schon bisher enthalten.“ Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung.

Aber nicht nur das: Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Damit sind nicht nur Heimhilfen bereits von vornherein ausgeschlossen. Auch im Behindertenbereich wiederholt die Bundesregierung die Fehler, die sie bereits beim Pflegezuschuss gemacht hat: Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung. Die Minister Kocher und Rauch haben erneut ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr Fragen offen lässt, als es beantwortet.

Die Entlastungswoche steht dabei symptomatisch für die Politik der Bundesregierung in Pflege-Fragen. Obwohl im Mai 2022 eine große Pflegereform für Herbst desselben Jahres angekündigt worden war, kam: Wenig bis Nichts.

Wir erleben einen starken Personalmangel. Kennerinnen und Kenner der Branche verwundert das nicht: Eine von der Gewerkschaft GPA in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFES im November 2021 zeigt, dass die Stimmung in der Branche schlecht ist. Nur 25 Prozent der Befragten geben an, dass es genug Personal gibt, um die Arbeit gut zu erledigen. Der Schnitt über alle Branchen liegt bei 47 Prozent. Fast zwei Drittel sagen, dass der Arbeitsdruck steigt, die Hälfte der Unternehmen werde aufgrund der angespannten Personalsituation verlassen.

Nur grundlegende Verbesserungen können das Schlimmste verhindern. Dazu braucht es das Bekenntnis, dass deutlich mehr Geld im System notwendig ist. Das Wirtschaftsforschungsinstitut geht von einer Verdopplung der gesamtstaatlichen Pflegeausgaben auf 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2060 aus, der Ageing Report der EU-Kommission spricht sogar von 3,5 Prozent des BIP. Wer die Augen vor der Tatsache verschließt, dass der Bereich langfristig unterfinanziert ist, lügt sich selbst an. Der Finanzausgleich schafft die Möglichkeit, eine echte Pflegereform einzuleiten. Mit höheren Gehältern. Mit mehr Personal. Mit einer echten Entlastungswoche für alle. Es ist möglich, den Bereich so zu attraktiveren, dass junge Menschen gerne ein Teil davon sein wollen. Aber die Zeit läuft davon. Die Regierung ist gut beraten, die Chance nicht verstreichen zu lassen.

Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ist nun beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBI I 214/2022) veröffentlicht.

Das Gesetz trat mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die konsolidierte Fassung des geänderten Bundesgesetzes findest Du hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008815

Das Wichtigste zum Gesetz in aller Kürze:
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, hat man Anspruch auf die Entlastungswoche. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Entlastungswoche heruntergerechnet auf ihre Stundenanzahl. Bessere Regelungen im Kollektivvertrag (zB mehr Urlaub nach Dienstzugehörigkeit) werden auf diese Bestimmun angerechnet. Bei 6 Wochen Urlaub ist Schluss. Die Regierung gibt den Arbeitgebern drei Jahre für die Umstellung Zeit. Bis inklusive 2026 ist es möglich, die Entlastungswoche finanziell abzugelten, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei der Entlastungswoche um ein neues Rechtsinstrument handelt, zu dem weder Judikatur noch Literatur vorliegt. Manche Fragen scheinen uns im Gesetz auch noch nicht bedacht worden zu sein. Wir werden uns daher um entsprechende Klärungen –gegebenenfalls sogar durch eine Novellierung des Gesetzes– bemühen.

Darüber werden wir natürlich informieren.

Im Folgenden stellen wir die wesentlichsten Punkte zu der Entlastungswoche dar, soweit sie bisher feststehen:

Entlastungswoche Geltungsbereich – Betroffene Berufsgruppen
ArbeitnehmerInnen, die in einem der in § 1 GuKG, BGBl I 108/1997, in der Fassung BGBl I 165/2022, angeführten Berufe beschäftigt werden.

Einen Anspruch haben nur MitarbeiterInnen, die als
• Pflegeassistenz
• Pflegefachassistenz
• Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
beschäftigt sind.

Es muss somit eine Beschäftigung in einer dieser Berufsgruppen vorliegen.

Der Verweis auf das GuKG in der Fassung BGBl I 165/2022 bewirkt, dass sollten weitere (neue) Berufsgruppen in das GuKG aufgenommen werden, lediglich den aktuell im GuKG normierten Berufsgruppen (PA, PFA, DGKP) eine Entlastungswoche gebührt. Zukünftige Berufsgruppen hätten nach heutigem Stand keinen Anspruch.

Da die Regelung nicht auf einen Bereich oder ein Setting abstellt, gehen wir davon aus, dass die einzige Voraussetzung, um einen Anspruch auf die Entlastungswoche zu haben, die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe samt Tätigkeit als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomierte Gesundheit- und Krankenpflegeperson ist.

Wie schon beim Pflegezuschuss werden sich aber auch hier wieder zahlreiche Abgrenzungsfragen stellen, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesichert beantworten können.

Ausmaß der Entlastungswoche
Es gebührt eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, höchstens jedoch 40 Stunden pro Kalenderjahr.

Vollzeitbeschäftigten eine Entlastungswoche grundsätzlich im Ausmaß von 40 Stunden.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Entlastungswoche im Ausmaß der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (zB. 30 Stunden-Kraft erhält eine Entlastungswoche im Ausmaß von 30 Stunden).

Beginn des Anspruches
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, gebührt erstmalig diese Entlastungswoche.

Die Regelung spricht nur vom „Kalenderjahr“, das Verhältnis zwischen gegebenenfalls unterschiedlichem Urlaubsjahr und Kalenderjahr wirft einige Fragen auf.

Nach derzeitiger Lesart dürfte diese Entlastungswoche auch nicht übertragen werden können. Da die Nicht-Gewährung unter Strafsanktion steht, gehen wir davon aus, dass diese Woche innerhalb des Kalenderjahres aufzubrauchen ist. Dies ist in den Arbeitszeitaufzeichnungen jedenfalls kenntlich zu machen.

Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche/freier Zeiten
Anrechnung
Auf Gesetze, Verordnungen, Arbeitsordnungen oder sonstige Normen kollektiver Rechtsgestaltung beruhende Urlaubsansprüche sind anzurechnen, soweit diese über den gesetzlichen Mindestanspruch von 30 Werktagen hinausgehen.

Anzurechnen ist daher der erhöhte Urlaubsanspruch nach § 19 DO.A sowie allfällige andere erhöhte Urlaubsansprüche, sofern diese nicht einem bestimmten Zweck gewidmet sind.

Nicht-Anrechnung
Nicht angerechnet werden können:
§ 10a UrlG – Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit
§§ 15 und 16 UrlG – Pflegefreistellung
§ 8 AngG und § 1154b ABGB – Ansprüche bei Dienstverhinderung
§§ 14a und 14b AVRAG – Freistellungen bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz
§ 10 DO.A – Dienstverhinderung
§ 9e DO.A – Feiertage und dienstfreie Werktage (Karsamstag und Pfingstsamstag, 24.12. und 31.12.)
§ 22 AngG – Postensuchtage

Verbrauch der Entlastungswoche
Der Verbrauch der Entlastungswoche ist zu vereinbaren. Weiters ist der Verbrauch in den Arbeitszeitaufzeichnungen auszuweisen.

Strafsanktion und Übergangsfrist bis 2026
Sowohl die Nichtgewährung der Nachtgutstunden als auch der Entlastungswoche steht unter Strafsanktion, weil es sich dabei um eine Verwaltungsübertretung handelt.

ArbeitgeberInnen, die
• den Ausgleich der Nachtgutstunden nicht innerhalb von 6 Monaten gewähren oder das Zeitguthaben in Geld ablösen oder
• die die gebührende Entlastungswoche nicht in den Arbeitszeitaufzeichnungen ausweisen oder in Geld ablösen,
sind mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2.180 Euro zu bestrafen.

Für die Gewährung der Entlastungswoche wurde eine Übergangsfrist vorgesehen, sodass Ansprüche, die bis zum Kalenderjahr 2026 anfallen, in Geld abgelöst werden können.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen

Infos zu Aktionen anlässlich des internationalen Tages der Pflege am 12.Mai 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!


Tag der Pflege – Aktionen am12.05.

Wien, Burgenland und Niederösterreich:

Demo in Wien, Start 15:00 Uhr in Wien Mitte – The Mall. 15:15 Uhr Abmarsch zum Sigmund Freud Platz.
15:45 Uhr Eintreffen der Busse aus den Bundesländern am Schwedenplatz und Eingliederung in den Demo-Zug. 16:30 Uhr Eintreffen Sigmund Freud Platz. Kundgebung inklusive Konzert.

 

Hier kannst du das Plakat zur Demo in Wien herunterladen…

Im Wiener Bereich macht es wenig Sinn, mit einem Bus anzureisen. Sowohl der Ausgangspunkt Wien Mitte um 15:00 Uhr, als auch die mögliche Eingliederung in den Demozug am Schwedenplatz um ca. 15:45 Uhr sind bestens öffentlich zu erreichen.

Mitarbeiter:innen welche am Demozug teilnehmen, ersuchen wir, Selfies oder Gruppenfotos zu machen und dem Betriebsrat per Mail zur Verfügung zu stellen.

Ihr könnt diese Aktion schon im Vorfeld aktiv unterstützen, in dem ihr beispielsweise den Demoflyer auf euren sozialen Netzwerken teilt.

Die Belegschaftsvertretungen bedanken sich bereits jetzt für eure Unterstützung.

Im Folgenden noch ein kurzer Überblick der Aktionen in den übrigen Bundesländern:

Kärnten:
In Klagenfurt findet eine Demo mit Band vor dem Stadttheater statt:
Beginn um 12:05 Uhr

Oberösterreich:
In Linz wird der ganze Tag im Zeichen des Gesundheits- und Sozialbereichs stehen. In der Früh werden Pendler an den Stadteinfahrten mit Schildern auf den Tag der Pflege aufmerksam gemacht. Vor dem Musiktheater wird um 10:30 Uhr die Stimmung im Gesundheits- und Sozialbereich pantomimisch dargestellt.
Der Betriebsrat der Barmherzigen Brüder organisiert eine Betriebsversammlung um 12:05 Uhr im öffentlichen Raum vor dem Krankenhaus.
Die AK hält den jährlichen Studientag zum Thema „Pflege in Bewegung“ ab.
Am Abend findet dann im Brucknerhaus ein klassisches Konzert statt, welches die AK zum Tag der Pflege organisiert hat.

Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
In Innsbruck findet ein Marsch vom Bahnhofplatz mit Treffpunkt um 13:30 Uhr zum Landhausplatz statt.

Steiermark:
In Graz findet eine Demo statt:
Treffpunkt um 15:30 Uhr am Tummelplatz und dann Marsch zum Hauptplatz.

Offensive Gesundheit … es ist 5 nach 12!!

Am 24.02.2022 hat das Gesundheitspersonal ein weiteres sichtbares Zeichen gesetzt.

Die „Offensive Gesundheit“ – ein Zusammenschluss der Arbeiter und Ärztekammer, sowie sämtlicher Gewerkschaften aus dem Gesundheitsbereich, hat zu diesen Protesten aufgerufen.
In vielen Spitälern und Gesundheitseinrichtungen wurden Versammlungen abgehalten um Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen, allen voran einer zeitnahen Reduktion der Wochenarbeitszeit, Nachdruck zu verleihen.

Immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsbereich sehen derzeit die Reduktion ihrer Arbeitszeit als einzige Möglichkeit bis zu ihrer Pensionierung im Beruf bleiben zu können. Dies ist natürlich dann oftmals mit einem nicht unerheblichen finanziellen Verlust, welcher sich dann auch in der Pension weiter fortsetzt, verbunden.
Darum braucht es dringend neue Arbeitszeitmodelle mit geringeren Wochenarbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich.

Diesbezüglich wurde auch eine parlamentarische Bürgerinitiative „ACHTUNG GESUNDHEIT“ gestartet, die Ihr mit Eurer Unterschrift unterstützen könnt.
Unser Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen die gestern einen Teil ihrer Mittagspause geopfert haben um auch an unserem Standort diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Natürlich auch all jenen die mit ihrer Unterschrift unsere Forderungen unterstützen.

 Einladung „Offensive Gesundheit“: Start der parlamentarischen Bürgerinitiative „Achtung Gesundheit! Es ist 5 nach 12!“
 „5 nach 12“: Protest der Gesundheitsberufe

Online-Kabarett Klaus Eckel

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

seit mittlerweile 2 Jahren arbeiten die Beschäftigten in den Krankenhäusern unter besonders schwierigen Bedingungen und leisten Übermenschliches.
Die Corona-Pandemie zeigt besonders deutlich die Wichtigkeit eines guten Gesundheitswesens, und dieses wird vor allem von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen.
Die Arbeiterkammer Wien möchte daher gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA, vida und Betriebsrat Danke sagen und die MitarbeiterInnen der Wiener Privat- und Ordensspitäler + SV zu einem Online-Kabarettabend mit Klaus Eckel am 28. Februar 2022 um 18:30 einladen.

Den weiteren Verlauf entnehmt bitte den unten angeführten Link.

Lieben Gruß
Eure Betriebsräte


|| Online Kabarett

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