UKH: Krankenakten illegal eingesehen

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UKH: Krankenakten illegal eingesehen

Der Ex-Pflegedirektor des Unfallkrankenhauses (UKH) Salzburg soll die digitalen Krankenakten von Bediensteten illegal eingesehen haben. Diese waren zuvor in dem Spital behandelt worden. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Wien bestätigt als Spitalsträgerin diese Vorgänge.

Eine Krankenschwester, die im UKH arbeitet, wurde dort Anfang des Vorjahres auf ihr gesundheitliches Problem angesprochen – nachdem sie dort behandelt worden war. Sie schöpfte den Verdacht, dass der damalige Pflegedirektor ihre Krankenakte eingesehen haben könnte.

„Dieser Verdacht hat sich über den Datenschutzkoordinator bestätigt“, sagte der Betriebsratsvorsitzende des UKH, Hans-Peter Kreuzer. „Danach wurden die Daten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschaut, und da hat sich herausgestellt, dass es an die 20 Fälle gab, wo auch Einschau gehalten wurde. Und das ist ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzverordnung“, sagte Kreuzer.

Rückverfolgung nur zeitlich begrenzt möglich
Vor zweieinhalb Jahren habe das Salzburger Unfallkrankenhaus ein neues digitales Patienteninformationssystem bekommen. Dieses System zeichne jeden Zugriff auf eine Patientenakte auf, sagte Kreuzer. Nur des neuen Systems wegen konnte überhaupt bestätigt werden, dass illegale Einsichten in die Krankenakten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genommen wurden.

Eine Rückverfolgung der Einsichten ist nur über die vergangenen zweieinhalb Jahre, also seit der Einführung des aktuellen Patienteninformationssystems möglich. Ob der damalige Pflegedirektor auch zuvor Einsicht in die Krankenakten seines Personals genommen hatte, sei deshalb nicht mehr nachvollziehbar. Er war fast 15 Jahre lang als Pflegedirektor im UKH tätig.

Ehemaliger Pflegedirektor kündigte im Vorjahr
Die Spitalsträgerin AUVA ging in einer schriftlichen Stellungnahme nicht auf die Frage ein, weshalb die Spitalsleitung den langjährigen Pflegedirektor nicht entlassen habe:

„(Wie von Ihnen erwähnt) hat der ehemalige Pflegedirektor des UKH Salzburg sein Dienstverhältnis im letzten Jahr durch Dienstnehmerkündigung beendet“, ließ die AUVA schriftlich ausrichten. Die von diesem vorgenommenen und „zu Recht kritisierten Einsichten“ in Akten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien gemeinsam mit den Betroffenen „in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der AUVA sowie der Rechtsabteilung behandelt“ worden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien persönlich über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt worden, keiner von ihnen habe sich in seinen Rechten beeinträchtigt gefühlt, so die AUVA.

Die Belegschaft des UKH habe die Kündigung gutgeheißen, sagte der Betriebsratsvorsitzende Kreuzer. „Eine Person, die den Datenschutz in dieser Dimension verletzt, ist für die Belegschaft nicht mehr tragbar, und ich denke, dass er das früher oder später auch selbst erkannt und dann auch selbst gekündigt hat“, sagte Kreuzer über den damaligen Pflegedirektor. Nach der Kündigung des Pflegedirektors vergangenen August hat das Spital seine Stellvertreterin als Nachfolgerin bestellt.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3260651/ vom 10.06.2024 um 17:41 Uhr

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Vergabeverfahren für Übergangslösung gestartet

www.ots.at / Presseaussendung

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Vergabeverfahren für Übergangslösung gestarte

Europaweites Vergabeverfahren für Interimsbauwerk am Standort TZW-Brigittenau/Lorenz Böhler
Wien (OTS) – Nach dem Beschluss des Verwaltungsrats der AUVA in der vergangenen Woche, der die Übergangslösung des Traumazentrums Wien-Brigittenau am Standort in der Donaueschingenstraße vorsieht, wurde mit dem heutigen Mittwoch das europaweite Vergabeverfahren für Totalunternehmerleistungen gestartet.

Für die Errichtung der Übergangslösung lädt die AUVA ein, entsprechende Angebote abzugeben. Das zweistufige Verfahren soll mit Ende Juli abgeschlossen sein, die bauliche Umsetzung unmittelbar danach mit Anfang August beginnen.

Wie berichtet, soll das Bestandsgebäude soweit wie möglich ertüchtigt und mit einem Bauwerk in Container- oder Modulbauweise auf dem Grundstück des derzeitigen Parkhauses ergänzt werden.

Die vollständige Inbetriebnahme der Übergangslösung ist nach erfolgter Behördenabnahme für Anfang 2025 geplant. Das beauftragte Projektsteuerungsgremium der AUVA hat Mitte April seine Arbeit aufgenommen und wird die Umsetzung unter laufender Einbindung des Standort-Betriebsrats sowie des Zentralbetriebsrats weiter fortführen.

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Quelle mit Stand vom 10.05.2024 um 09:00 Uhr: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240508_OTS0174/traumazentrum-wien-brigittenau-vergabeverfahren-fuer-uebergangsloesung-gestartet

Ex-Ministerin Hartinger-Klein zur „Patientenmilliarde“: „Das war ein Marketing-Gag“

www.kurier.at/politik/inland

Ex-Ministerin Hartinger-Klein zur „Patientenmilliarde“: „Das war ein Marketing-Gag“

Ex-Ministerin bekam einen „Wutanfall“, als sie vom Wording des Koalitionspartners ÖVP hörte.

Es war schon spät an diesem Mittwoch, deshalb sprach sie zügig. Doch in ihrer Aussage war Beate Hartinger-Klein Mittwochabend im parlamentarischen U-Ausschuss durchaus klar und streckenweise sogar überraschend.

Wie berichtet war die frühere Sozialministerin der FPÖ in die Kritik geraten, weil sie sensible Unterlagen aus ihrer Zeit als Ressortchefin der öffentlichen Kontrolle entzogen und die Arbeit des Rechnungshofs erschwert haben soll. 2022 haben die Prüfer die Fusion der Gebietskrankenkassen unter die Lupe genommen und moniert, dass Hartinger-Klein „Privat-Akten“ aus dem Kabinett und diverse, für die Fusion durchaus relevante Unterlagen, ins Staatsarchiv bringen ließ. Das Problem: Dort liegen sie die nächsten 25 Jahren unter Verschluss und können weder vom Rechnungshof noch sonstwem kontrolliert werden.

Hartinger-Klein brauchte das nicht groß zu erklären. Sie wies einfach darauf hin, dass allein der Begriff „Privat-Akten“ Unsinn sei – weil es keine privaten Akten gebe, sondern nur private Dokumente und offizielle Akten.

Das Wesentliche aber war etwas anderes, nämlich der Hinweis, dass sie nichts anderes getan hat, als das Bundesarchiv-Gesetz zu erfüllen.

Das Gesetz sehe eindeutig vor, dass alle Unterlagen des Kabinetts sofort nach dem Ende der Dienst-Tätigkeit dem Staatsarchiv zu übermitteln seien.

Sie habe weder Akten vernichtet, verschwinden lassen oder Anweisungen gegeben, diese zu schreddern.

Ist das Bundesarchivgesetz veraltet? Natürlich ist es das, findet Hartinger-Klein. „Es müsste dringend reformiert werden.“ Aber man könne ihr nicht vorwerfen, dass sie sich an Gesetze gehalten hat.

Was den Umbau der Sozialversicherung – aus den neun Gebietskrankenkassen wurde die ÖGK – angeht, ist Hartinger-Klein überzeugt, dass die Reform ganz richtig war. Es sei im Sinne der Patienten wichtig gewesen, dass alle ASVG-Versicherten bei gleichen Beiträgen auch die gleichen Leistungen bekommen.

Was suggeriert wurde

Keine Freude hat die Freiheitliche bemerkenswerterweise mit dem Begriff der „Patientenmilliarde“. Für Hartinger-Klein ist er falsch und „suggeriert etwas anderes“. Man habe mit der Fusion nicht gespart oder weniger Geld investiert, sondern mehr Geld für zusätzliche Arzt-Leistungen bei der ÖGK freigemacht.

Warum dann der Begriff der Patientenmilliarde?

Hartinger Klein erklärt das so: Die Patientenmilliarde sei ein Begriff von ÖVP-Strategen wie dem ÖVP-Kommunikationsleiter Gerald Fleischmann. „Das war ein Marketing-Gag.“ Und als sie als zuständige Ministerin erfahren habe, dass die ÖVP diesen Begriff verwende, „da habe ich einen Wutanfall bekommen.“

Quelle: https://kurier.at/politik/inland/ex-ministerin-hartinger-klein-zur-patientenmilliarde-das-war-ein-marketing-gag-u-ausschuss-parlament/402852805 vom 10.04.2024 um 19:03 Uhr

Schwere Vorwürfe gegen UKH-Primar

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Schwere Vorwürfe gegen UKH-Primar

Wegen schwerwiegender Vorwürfe von Chirurgen dürfte sich das Salzburger Unfallkrankenhaus vom Primar seiner Unfallchirurgie trennen. Das bestätigen Gewerkschafter und indirekt die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt als Spitalsträgerin. Es gehe z. B. um Schreiduelle im Operationssaal und die Bevorzugung von „Klasse-Patienten“, heißt es. Als Folge verließen sieben Chirurgen das Haus.

Diese Lage nennt Jörg Hutter, Standesvertreter der Spitalsärzte in der Salzburger Ärztekammer, wörtlich „dramatisch und drastisch“. Seiner Meinung nach hätten Krankenausleitung und Spitalsträger AUVA längst Konsequenzen ziehen müssen, wenn ein Viertel aller Unfallchirurgen das Spital verlasse.

Chirurgen äußern sich vor ORF-Kamera
Es ist ungewöhnlich, dass Ärzte an die Öffentlichkeit gehen, wenn es einen Kollegen betrifft. Doch diese Chirurgen halten das Erlebte im Unfallkrankenhaus für so einschneidend, dass sie sich bei ORF-Recherchen auch vor der Kamera dazu äußern wollten. Fünf haben im UKH gekündigt, einer ist mittlerweile pensioniert.

Die Fachleute äußern Enttäuschung, Frustration und Wut über die Führung der Unfallchirurgie. Sie erheben massive Vorwürfe gegen deren Primarius Arnold Suda. Dieser übernahm im Frühling 2020 die Leitung der Abteilung. Neben seinem Hauptberuf ist er auch ehrenamtlicher Milizsoldat und als Majorarzt beim Sanitätszentrum West des Bundesheeres in Innsbruck tätig. Er absolvierte auch zahlreiche Auslandseinsätze in Krisengebieten, bei denen er Unfall- und Kriegsopfer operierte.

Massive Kritik an Führungsstil
Der Salzburger Unfallchirurg Frank Fürntrath sagt, es habe eine generelle Verschlechterung der Stimmung gegeben: „Man hat nicht gewusst, wie man bei manchen Verletzten den Betrieb adäquat abwickeln kann. Es war bei Dienstbeginn nicht klar, ob ein Neurochirurg verfügbar sein wird an manchen Tagen. Ob die Behandlung von schweren Bauchverletzungen abgedeckt ist – zum Beispiel. Diese organisatorischen Dinge haben sich schon länger durch Pensionierungen abgezeichnet.“

Fürntraths Kollege Josef Schauer betont, es habe einen untragbaren Führungsstil gegeben: „Der geschah aus meiner Sicht auf militärischer Basis. Damit kann ich als ein fachlich kompetenter und viele Jahre dienender Oberarzt nicht leben. Das habe ich nicht mehr ausgehalten.“

Der Unfallchirurg Bernd Hiller erzählt, dass er Patienten nach einer Operation nicht mehr persönlich habe betreuen dürfen: „Wenn man jemanden weiter selbst behandeln wollte in der Ambulanz, dann wurde das vorgegeben, dass man das nicht mehr machen soll.“

„Klasse-Patienten“ bevorzugt?
Der Facharzt Philipp Schultes hatte am vergangenen Sonntag seinen letzten Arbeitstag im Salzburger UHK. Auch er verlässt das Spital, weil er die Entscheidungen seines Vorgesetzten nicht mehr mittragen könne und wolle: „Es wird die Versorgungspriorität der Patienten nicht mehr aufgrund der medizinischen Dringlichkeit gestellt, sondern aufgrund der Einschätzungen unseres Primars.“

Konkret heiße das, dass Patienten nach hinten gereiht würden, die aber eine dringliche Versorgung bräuchten: „Weil der Primar andere Operationen vorzieht.“ Schultes ergänzt, es gehe dabei um zusatzversicherte Patienten, so genannte „Klasse-Patienten“.

Primar soll Forschungsprogramm verboten haben
Im Unfallkrankenhaus gab es noch bis 2020 ein Behandlungs- und Forschungsprogramm, um mit einer speziellen Schmerztherapie verschiedene Operationen vermeiden zu können. Der Wissenschafter und Chirurg Egbert Ritter sagt, das Team habe Physiotherapeuten dazu ausgebildet: „Mit dem neuen Chef ist das dann alles zu Fall gekommen. Er hat die Forschung verboten, und andererseits hat er uns verboten, nach dieser Therapieform zu behandeln.“

Ärzte konsultierten Spitalsleitung
Etliche Gespräche mit dem Ärztlichen Leiter des UKH und mit dem kritisierten Primarius sowie dem Geschäftsführer hätten nichts gebracht, sagen die Mediziner. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist Trägerin des Krankenhauses. Nach Auskunft der Ärzte sei man dort über die schwierige Situation in Salzburg informiert. Einer deponierte bei seiner Kündigung die Gründe sogar schriftlich. Dem Vernehmen nach habe es nie eine Antwort gegeben.

Sein Kollege Udo Berger sagt dazu, der Ärztliche Leiter des Spitals und die Direktion hätten reagieren müssen: „Man hatte zwei Jahre Zeit, um sich das anzusehen. Und jeder, der im System war, der hat gewusst, dass es langfristig nicht wirklich gut funktionieren wird.“

Stellungnahme der AUVA als Spitalsbetreiberin
Eine Stellungnahme der AUVA zu den Vorwürfen und möglichen Konsequenzen hat der ORF am Freitag via E-Mail erhalten: „Wir halten ausdrücklich fest, dass es keine uns bekannten straf- oder dienstrechtlich relevanten Vorwürfe gegen unseren Mitarbeiter gibt. Da hier aber offensichtlich kulturell nicht zu überwindende Gräben entstanden sind, hat sich die Spitalsleitung, die zuständige Landesstelle Salzburg sowie die Belegschaftsvertretung auf eine Lösung der Situation geeinigt.“

Primarius im Krankenstand
Welche Art der Trennung bei der von der AUVA genannten Lösung angestrebt wird, das ist nicht bekannt. Primar Arnold Suda befindet sich laut AUVA im Krankenstand. Er und der Ärztliche Direktor waren zu keiner Stellungnahme bereit bzw. nicht erreichbar. Von der AUVA heißt es, man werde zu dieser Situation keine weiteren Kommentare abgeben. Man versuche, sie im besten Sinne aller zu lösen.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3253796/ vom 19.04.2024 um 19:00 Uhr

Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

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Traumazentrum Wien-Brigittenau: Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen

Streikbeschluss aufgehoben

Wien (OTS) – Nach intensiven, aber konstruktiven Gesprächsrunden wurde am Mittwochnachmittag eine Einigung über die Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des Traumazentrums Wien-Brigittenau entworfen wurde, zwischen der AUVA-Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat der AUVA, dem Betriebsrat der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling erzielt. Die Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau des Traumazentrums Wien, unter anderem, dass es keine Schlechterstellung geschweige denn Kündigungen von Mitarbeiter:innen im Rahmen der Leistungsverlagerung geben wird.

Zwischen dem Generaldirektor und dem Zentralbetriebsrat wurde vereinbart, dass die Sozialvereinbarung dem Verwaltungsrat – dem geschäftsführenden Gremium der AUVA – in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darüber hinaus konnte in weiteren wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden.

Die Betriebsratskörperschaft hat den Streikbeschluss aufgehoben; es kommt daher zu keinem Streik am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler.

Wie berichtet werden die stationären Leistungen an dislozierte Standorte verlagert. Für selbstkommende Patient:innen verbleibt auch weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz am Standort Brigittenau.

Derzeit wird seitens der AUVA intensiv an einer Übergangslösung für die Jahre 2025-2030 gearbeitet, um die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau so rasch wie möglich wieder an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Neben der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise wird auch geprüft, ob eine brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Standortes für den Zeitraum ab der Absiedelung des Betriebs bis Ende 2024 möglich ist.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir nach mehreren intensiven Gesprächsrunden einen Abschluss erzielt haben, der einerseits unseren Mitarbeiter:innen die von unserer Seite stets zugesicherte Arbeitsplatzgarantie nun auch in schriftlicher Form gibt, andererseits unseren Patient:innen auch nach der Leistungsverlagerung medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert“, so Alexander Bernart, Generaldirektor der AUVA.

„Ich freue mich sehr über die Einigung, die wir gemeinsam für unsere Kolleg:innen des Standortes Brigittenau erzielt haben“, pflichtet Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender der AUVA, bei.

„Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein – gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen”, betonen Bernart und Lenz unisono.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240313_OTS0158/traumazentrum-wien-brigittenau-gemeinsame-einigung-mit-betriebsrat-im-sinne-der-mitarbeiterinnen-bild vom 13. März 2024 um 19:00 Uhr

Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

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Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

„Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen“: Warum die Sozialversicherung in die Hände der Beschäftigten gehört, erklärt Susanne Haslinger von der PRO-GE Grundlagenabteilung in ihrem Gastkommentar.

Rund vier Millionen Arbeitnehmer:innen wählen heuer ihre Vertreter:innen in der Arbeiterkammer. Eine Interessenvertretung für die Vielen, die nicht vom Erben, nicht von der Rendite leben. Dass wir Arbeitnehmer:innen unsere Interessen hier selbst in die Hand nehmen und uns nicht von wohlmeinenden Arbeitgeber:innen vertreten lassen, liegt auf der Hand.

Wenig bekannt ist, dass sich aus dem Ergebnis der AK-Wahl auch ableitet, wer uns Arbeitnehmer:innen in einer anderen selbstverwalteten Institution vertritt: in der Sozialversicherung. Obwohl die zentralere Errungenschaft der Arbeiter:innenbewegung – sie schützt vor den existenzbedrohenden Risiken Krankheit, Unfall und Alter –, wirkt Selbstverwaltung hier stets ein bisschen sperrig, verstaubt und irgendwie – ja, anrüchig. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Erzählt wird uns die Mär ausgerechnet von jenen, die nicht Teil der Versichertengemeinschaft sind und damit in der Selbstverwaltung (zu Recht) keine Entscheidungsmacht haben.

Denn: Die Sozialversicherung wird von uns Versicherten selbst verwaltet. Nicht von jedem und jeder persönlich, sondern wie in der Arbeiterkammer und wie in den Gemeinden durch Vertreter:innen. Das hat auch historische Gründe. Vor knapp 150 Jahren, als die ersten Krankenkassen entstanden, war seitens der Arbeitnehmer:innen dem Staat schlicht nicht sonderlich zu trauen. Man musste die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Auch die Arbeitgeber:innen hatten durch die Beitragsabfuhr schnell eine wichtige Rolle und daher stets eine fixe Kontrollfunktion.

Seit 2020 verfügen die Arbeitgeber:innen nach einer Gesetzesänderung über die Hälfte der Stimmen in den Gremien der Krankenkasse – eine „Reform“ zum Schaden der Versicherten. Denn eines sind die Arbeitgeber:innen in der Österreichischen Gesundheitskasse (mit 7,5 Mio. Versicherten) nicht: Versicherte. Ihre Interessenlage ist also eine andere.

Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder budgetäre Sachzwänge und Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen. Es macht einen Unterschied, ob ein weiteres MRT-Gerät aufgestellt werden kann oder die Ärztekammer ein Veto hat. Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen! Wir brauchen sie.

Quelle: https://www.arbeit-wirtschaft.at/gastkommentar-lasst-uns-die-sozialversicherung-zurueckholen/ vom 08.03.2024

AUVA Presseaussendung vom 28.02.2024 – „Standort Brigittenau“

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Traumazentrum Wien: Startschuss zum Gesundheitsstandort der Zukunft in der Brigittenau

AUVA setzt konsequenten Weg zur Modernisierung ihrer Krankenanstalten in Österreich fort
Wien (OTS) – Seit vielen Jahrzehnten ist das AUVA-Traumazentrum Wien Brigittenau (ehem. UKH Lorenz Böhler) ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung Wiens. Jährlich werden rund 65.000 Patient:innen nach Unfällen medizinisch betreut.

Ausgehend von umfassenden Planungsarbeiten zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung wird das medizinische Angebot für die Brigittenau neu gedacht und in Richtung eines Gesundheitsstandortes der Zukunft entwickelt – dies alles in Zusammenarbeit mit bewährten Kooperationspartnern wie der Stadt Wien, Wirtschaftskammer Wien und dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Traumatologie sowie der Elisabethinen Linz-Wien GmbH und der Franziskus Spital GmbH. Der neue Standort wird die bewährten Stärken der einzelnen Partner unter einem Dach vereinen.

Im Zuge der Kooperationskonzepten wurde der Standort Brigittenau des Traumazentrums Wien einer genauen Begutachtung unterzogen. Das Ergebnis: Das über 50 Jahre alte Gebäude erfordert bau- und brandschutztechnische Maßnahmen, die weder kurzfristig noch im laufenden Betrieb umsetzbar sind.

Um sicherzustellen, dass unsere Patient:innen auch weiterhin Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben, verbleibt am Standort Brigittenau eine Erstuntersuchungsambulanz, die zur Versorgung selbstkommender Patient:innen beiträgt.

In einem ersten Schritt werden bis Jahresende die stationären Leistungen am Standort Meidling des Traumazentrums Wien und in Kooperation mit dem Wiener Gesundheitsverbund am Standort des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (AKH) erbracht.

Mittelfristig wird im Zeitraum der Planung und Bauarbeiten des Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitscampus eine entsprechende Übergangslösung in der Brigittenau errichtet. Die Nutzung dieser temporären Einrichtung soll Anfang 2025 starten.

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AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
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Quelle mit Stand vom 29.02.2024 um 07:00 Uhr https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240228_OTS0208/traumazentrum-wien-startschuss-zum-gesundheitsstandort-der-zukunft-in-der-brigittenau

Unfallkrankenhaus feiert 70-Jahres-Jubiläum

www.meinbezirk.at/salzburg-stadt

Unfallkrankenhaus feiert 70-Jahres-Jubiläum

Das Unfallkrankenhaus Salzburg feiert seinen 70. Geburtstag. Seit 1953 werden dort Akutfälle nach Unfällen versorgt. Allein im Jubiläumsjahr 2023 kümmerte sich das medizinische Personal um 34.400 ambulante und 5.150 stationäre Fälle.

STADT SALZBURG. Das Unfallkrankenhaus am Dr. Franz-Rehrl-Platz ist eines von sieben seiner Art in Österreich, das von der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) betrieben wird. Wie der Name scho sagt, werden dort Verletzte nach Unfällen versorgt. Stellt sich während der ambulanten Behandlung heraus, dass eine stationäre Aufnahme notwendig ist, stehen dafür rund 130 Betten zur Verfügung.

„Die Salzburgerinnen und Salzburger, aber auch alle aus dem angrenzenden Oberösterreich, können sich jederzeit auf die hochqualifizierte medizinische und pflegerische Versorgung verlassen.“
Daniela Gutschi, Gesundheitslandesrätin

Pflege-Vollzeitstellen: 70 Ärzte- und 150
Ambulante Fälle: 34.400
Stationäre Fälle: 5.150
Mittlere stationäre Behandlungsdauer: 6 Tage
Anzahl Operationen: 4.520
Anzahl systematisierte Betten: 134
Anzahl Ärzte-Vollzeitstellen: 66
Pflege-Vollzeitstellen: 150
Hubschrauberlandungen: 365
Schockraumalarmierungen: 352

Quelle: https://www.meinbezirk.at/salzburg-stadt/c-lokales/unfallkrankenhaus-feiert-70-jahres-jubilaeum_a6551325 vom 27.02.2024 um 14:42 Uhr

VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

www.kompetenz-online.at

VORDIENSTZEITEN ANGERECHNET: 33.000 EURO FÜR GPA-MITGLIED

Wer bei einem Sozialversicherungsträger zu arbeiten beginnt und bei einem anderen Dienstgeber mindestens sechs Monate einschlägig beschäftigt war, kann sich diese Vordienstzeiten anrechnen lassen. Doch was sind „einschlägige“ Zeiten? Darüber waren sich eine Angestellte und ihr Arbeitgeber nicht einig.

Katrin B.* war viele Jahre als Ordinationsassistentin beschäftigt und wechselte dann in die Sozialversicherung, wo ihr neuer Job neben dem Umgang mit Ärzt:innen und Patient:innen auch Verwaltungstätigkeiten beinhaltete. Sehr ähnliche Aufgaben hatte sie auch bei ihrem früheren Dienstgeber zu erledigen.

Sie beantragte daher eine Anrechnung dieser Zeiten, was aber mit der Begründung, sie hätte keine Praxiserfahrung mit Administration, abgelehnt wurde. Nachdem Frau B. schon seit 20 Jahren Mitglied der Gewerkschaft GPA ist, wandte sie sich an die Rechtsberatung.

„Eine Regelung bei den Sozialversicherungsträgern sieht vor, dass es sich um einschlägige Vordienstzeiten handelt, wenn 75 Prozent der neuen Job-Inhalte mit den -vorangegangen übereinstimmen. Aus unserer Sicht war das hier der Fall“, so Sabine Ringler, GPA-Expertin für die Sozialversicherung.

Die GPA intervenierte beim Dienstgeber und legte ihre klare Rechtsmeinung dar, woraufhin Katrin B. eine Nachzahlung von 33.000 Euro (brutto) bekam. „Solche Summen bedeuten wirklich viel für unsere Mitglieder und zeigen, wie wichtig Interessensvertretung ist“, freut sich Ringler über den Erfolg.

Auch einige weitere ähnlich gelagerte Sachverhalte konnte die GPA in Oberösterreich bereits positiv abschließen und Summen zwischen 8.000 und 22.000 Euro für ihre Mitglieder erreichen.

Quelle: https://kompetenz-online.at/2024/01/08/vordienstzeiten-angerechnet-33-000-euro-fuer-gpa-mitglied/ vom 08. Januar 2024

Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

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Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

Sozial- und Familienleistungen werden zum zweiten Mal an die Inflation angepasst
Wien (OTS) – Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten.

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen.

“Den Grundstein ist gelegt, damit Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für alle spürbar werden. Jetzt geht es ans Umsetzen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den Patientinnen und Patienten”, betont Gesundheitsminister Rauch. Entscheidungen über die Verwendung eines Großteils der Budgetmittel trifft die Bundeszielsteuerungskommission im ersten Halbjahr. Dort sind Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.

Zuschuss der Krankenkassen für psychologische Behandlungen

Das neue Jahr bringt außerdem deutliche Verbesserungen in der psychosozialen Versorgung. Ab 1. Jänner sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten damit auch bei psychologischen Behandlungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das derzeit bei der Psychotherapie der Fall ist. Dafür stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Absicherung der Pflegereform und Kompetenzerweiterungen

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erhält ab 1. Jänner 2024 neue Kompetenzen. Es darf Pflegegeldeinstufungen durchführen und Erstverschreibungen von Verbands- und Medizinprodukten bei Patient:innen vornehmen. Das Pflegegeld steigt zum Jahresbeginn um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,8 Euro in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich im kommenden Jahr auf 1.500 Euro.

Langfristig abgesichert werden die beiden Pflegereformen. Dazu zählen die Entgelterhöhungen für Pflegekräfte. Sie betragen im kommenden Jahr 2.460 Euro pro Mitarbeiter:in. Auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat bleibt bestehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Community Nurses in Gemeinden wird in die Regelstrukturen überführt. Es unterstützt Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Sozialleistungen und Pensionen steigen deutlich

Bereits zum zweiten Mal werden sämtliche Sozial- und Familienleistungen um die Inflation erhöht. Sie steigen um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Umfasst sind etwa Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfe und viele weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die Erhöhung um 9,7 Prozent gilt auch für rund 2,2 Millionen Pensionist:innen. Höchstpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von 568 Euro. Ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz. Davon profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe.

Um negative Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto zu verhindern, tritt kommendes Jahr eine Schutzklausel in Kraft. Rund 95 Prozent aller Neupensionist:innen erhalten dadurch die Differenz zwischen der erwarteten Aufwertung von 3,5 Prozent und dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent ausgeglichen. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und vorher nicht arbeitslos waren.

Strengere Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung

Mit 1.1.2024 tritt auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Es bringt strengere gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden. Ausdrücklich verboten ist künftig etwa der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von schlechten Haltungsbedingungen. Ein Monitoring-System wird eingeführt. Die wichtigsten Antibiotika dürfen künftig nur in Verbindung mit einem Erregernachweis eingesetzt werden.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231228_OTS0038/gesundheitsministerium-startet-mit-umsetzung-der-gesundheitsreform vom 28.12.2023 um 10:09 Uhr

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