Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

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Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

Sozial- und Familienleistungen werden zum zweiten Mal an die Inflation angepasst
Wien (OTS) – Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten.

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen.

“Den Grundstein ist gelegt, damit Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für alle spürbar werden. Jetzt geht es ans Umsetzen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den Patientinnen und Patienten”, betont Gesundheitsminister Rauch. Entscheidungen über die Verwendung eines Großteils der Budgetmittel trifft die Bundeszielsteuerungskommission im ersten Halbjahr. Dort sind Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.

Zuschuss der Krankenkassen für psychologische Behandlungen

Das neue Jahr bringt außerdem deutliche Verbesserungen in der psychosozialen Versorgung. Ab 1. Jänner sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten damit auch bei psychologischen Behandlungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das derzeit bei der Psychotherapie der Fall ist. Dafür stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Absicherung der Pflegereform und Kompetenzerweiterungen

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erhält ab 1. Jänner 2024 neue Kompetenzen. Es darf Pflegegeldeinstufungen durchführen und Erstverschreibungen von Verbands- und Medizinprodukten bei Patient:innen vornehmen. Das Pflegegeld steigt zum Jahresbeginn um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,8 Euro in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich im kommenden Jahr auf 1.500 Euro.

Langfristig abgesichert werden die beiden Pflegereformen. Dazu zählen die Entgelterhöhungen für Pflegekräfte. Sie betragen im kommenden Jahr 2.460 Euro pro Mitarbeiter:in. Auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat bleibt bestehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Community Nurses in Gemeinden wird in die Regelstrukturen überführt. Es unterstützt Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Sozialleistungen und Pensionen steigen deutlich

Bereits zum zweiten Mal werden sämtliche Sozial- und Familienleistungen um die Inflation erhöht. Sie steigen um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Umfasst sind etwa Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfe und viele weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die Erhöhung um 9,7 Prozent gilt auch für rund 2,2 Millionen Pensionist:innen. Höchstpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von 568 Euro. Ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz. Davon profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe.

Um negative Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto zu verhindern, tritt kommendes Jahr eine Schutzklausel in Kraft. Rund 95 Prozent aller Neupensionist:innen erhalten dadurch die Differenz zwischen der erwarteten Aufwertung von 3,5 Prozent und dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent ausgeglichen. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und vorher nicht arbeitslos waren.

Strengere Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung

Mit 1.1.2024 tritt auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Es bringt strengere gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden. Ausdrücklich verboten ist künftig etwa der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von schlechten Haltungsbedingungen. Ein Monitoring-System wird eingeführt. Die wichtigsten Antibiotika dürfen künftig nur in Verbindung mit einem Erregernachweis eingesetzt werden.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231228_OTS0038/gesundheitsministerium-startet-mit-umsetzung-der-gesundheitsreform vom 28.12.2023 um 10:09 Uhr

Neuer Generaldirektor in der SVS

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Neuer Generaldirektor in der SVS

Alexander Biach wird mit 1. Juli 2024 neuer Generaldirektor der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und löst damit Hans Aubauer ab. Dies hat der Verwaltungsrat dieses für Gewerbetreibende und Bauern zuständigen Allspartenträgers Mitte Dezember beschlossen. Als Generaldirektor-Stellvertreterin wurde Sabine Zaussinger (Finanzen und Organisation) bestätigt. Für die ebenalls als Generaldirektor-Stellvertreterin tätige Veronika Mickel-Göttfert (Leistung und Prävention) war aufgrund gültiger Vertragslaufzeit keine Neubestellung erforderlich. Leitende Ärztin der SVS bleibt weiterhin Eva Hilger.

SVS Obmann Peter Lehner kommentierte die Entscheidung des Verwaltungsrates mit den Worten: “Wir haben ein starkes Team für eine starke Zukunft für die soziale Sicherheit der Selbständigen in unserem Land.” Mit Alexander Biach komme ein Kenner des Systems in die SVS, der mit den Themen der Sozialversicherung bestens vertraut sei, sagte Lehner.

Alexander Biach (50) hat an der Wirtschaftsuniversität Wien als Betriebswirt promoviert und war von 2003 bis 2007 im Kabinett von Staatssekretär Helmut Kukacka. Von 2007 bis 2016 war er Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes und ab 2016 Direktor-Stellvertreter und Standortanwalt in der Wirtschaftskammer Wien.

Den scheidenden Generaldirektor Hans Aubauer würdigte Lehner als Persönlichkeit, die mit ihren Managementqualitäten die Organisation des neuen Trägers aufgebaut und zukunftsorientiert, effizient und modern aufgestellt habe. Aubauer war seit 2016 Generaldirektor der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Im Zuge der Zusammenlegung der SVA mit der Sozialversicherung der Bauern (SVB) zum neuen Träger SVS wurde Aubauer im Juli 2019 zu dessen Generaldirektor bestellt.

Dem für die Leitungsbestellung zuständigen SVS-Verwaltungsrat gehören zehn Personen an, darunter neben SVS-Obmann Peter Lehner auch dessen Stellvertreterin Theresia Meier sowie von der bäuerlichen Seite auch Maria Pein und Franz Waldenberger.

Quelle: https://bauernzeitung.at/neuer-generaldirektor-in-der-svs/ vom 03 Januar 2024

Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

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Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege bis 2028 – Rauch: “E-Card statt Kreditkarte”

Wien (OTS) – Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich nach langen Verhandlungen auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Sie stellen in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung – durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Den weitaus größten Anteil von knapp 11 Milliarden Euro trägt der Bund. Mit dem Geld werden mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für Patient:innen finanziert. In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für Mitarbeiter:innen, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung langfristig gesichert. “Gesundheit für alle in hoher Qualität – und zwar mit der e-Card statt der Kreditkarte. Das sichern wir mit unserer Gesundheitsreform”, freut sich Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Reformpaket wird heute im Nationalrat eingebracht. ***

Erst Anfang November hatte der OECD-Bericht “Health at a Glance” die Notwendigkeit von Strukturreformen im österreichischen Gesundheitssystem untermauert. Zwar ist Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor gut aufgestellt. Allerdings stehen hohe Ausgaben für Spitäler vergleichsweise geringen Ausgaben für den niedergelassenen Bereich, Digitalisierung und Vorsorge gegenüber. Überdurchschnittlich hoch ist zudem der Anteil an Gesundheitsausgaben, die von Patient:innen privat bezahlt werden.

Kostensteigerungen und Personalmangel bedrohen zudem die hohe Qualität der Versorgung. Seit Anfang des Jahres haben Bund, Länder und Sozialversicherung deshalb intensiv eine große Gesundheitsreform verhandelt. Das Ziel: Gesundheit für alle Menschen in Österreich in hoher Qualität sicherstellen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Für mich war klar: Um die Qualität in Österreichs Gesundheitssystem zu sichern, brauchen wir tiefgreifende Strukturreformen. Raus aus den Spitälern, rein in den niedergelassenen Bereich, viel stärker in die Digitalisierung. Genau das schaffen wir mit der Einigung heute. Die größte Gesundheitsreform der vergangenen Jahrzehnte bringt Verbesserungen sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen, Pflegekräfte und alle weiteren Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich. Wir investieren massiv in das solidarische Kassensystem, damit sich alle Menschen in Österreich Behandlungen weiterhin leisten können. Gesundheit darf keine Frage von arm oder reich sein.”

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231122_OTS0027/bund-laender-und-sozialversicherung-einigen-sich-auf-grosse-gesundheitsreform-anhang vom 22.Nov. 2023 um 09:00 Uhr

AUVA-Zentrum bekommt Forschungscampus

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AUVA-Zentrum bekommt Forschungscampus

Am Standort des AUVA-Traumazentrums in der Brigittenau soll in den nächsten Jahren ein morderner Forschungs- und Wirtschaftscampus entstehen. Dort sollen unterschiedlichsten Partner unter einem Dach unter anderem an neuen Heilungsmethoden forschen.

Durch den direkten Anschluss an das Traumazentrum sollen Forschungsergebnisse schneller in die klinische Anwendung gebracht werden und damit auch die klinische Versorgung weiterentwickeln. Geplant sind in den neuen Gebäude Flächen für Forschung, Labore und Lehre sowie ein Orthopädietechnik-Zentrum und ein Start-Up-Campus.

Gemeinsames Ziel sei die Stärkung Wiens als Gesundheitsmetropole: „Internationale Sichtbarkeit und Relevanz soll durch die Einbindung renommierter Wissenschaftler, Forscher und Unternehmen erreicht werden“, hieß es in einer Aussendung. Der Standort des AUVA-Traumazentrums biete dafür die idealen Voraussetzungen zur Entwicklung eines entsprechend nutzbaren Gebäudes.

Absichterklärung unterzeichnet

Davon sollen neben Patientinnen und Patienten auch Ärzteschaft, Wissenschaft und Wirtschaft profitieren. Bis es soweit ist, wird es allerdings noch ein paar Jahre dauern: Als erster Schritt wurde von Stadt Wien, Wirtschaftskammer Wien und AUVA ein sogenannter „Letter of Intent“ – eine Absichtserklärung – unterzeichnet.

Quelle: https://wien.orf.at/stories/3229198/ vom 21.10.2023 um 06:03 Uhr

UKH: Pläne für Übersiedelung bekräftigt

kaernten.orf.at

UKH: Pläne für Übersiedelung bekräftigt

Das Unfallkrankenhaus (UKH) feiert am Donnerstag sein 70jähriges Bestehen. Den Betreiber, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), gibt es bereits seit 75 Jahren. Am Rande der Feierlichkeiten bekräftigte die AUVA, dass das UKH in den kommenden Jahren auf das Gelände des Klinikums ziehen und dort ein neues Traumazentrum errichtet werde.

Vor fünf Jahren kaufte die AUVA die ehemalige Chirurgie Ost am Gelände des Klinikum Klagenfurt. Nur mit der Bekanntgabe eines Datums für diese Übersiedelung hält man sich derzeit zurück. Hannes Weissenbacher, der Direktor der AUVA-Landesstelle Graz sagte, Traumatologie und Unfallversorgung werden immer multiprofessioneller: „Daher sind wir in Gesprächen mit der KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft, die Red.), dass wir einen Standort am Gelände des Klinikums errichten und dort gemeinsam die beste Versorgung für die Patientinnen und Patienten garantieren können.“

AUVA: Getraue mich nicht, genauen Termin zu nennen

Man sei in Gesprächen, wie das Gebäude der ehemaligen Chirurgie Ost zu einem Unfallkrankenhaus entwickelt werden kann, sagte Weissenbacher. Der Direktor nannte kein Datum für den Start des Projektes: „Ich würde mit der konkreten zeitlichen Abschätzung noch warten, bis die Bauexperten vorgeschlagen haben, wie wir weiter mit dem Gebäude vorgehen, inwieweit wir es verwenden können oder neu bauen müssen. Also würde ich mich jetzt nicht trauen, einen ganz konkreten Termin zu nennen.“

Die Übersiedlung werde es geben, die Gespräche laufen sehr gut, sagte Weissenbacher: „Wir sind in Vorbereitung der Bauausschreibung, also ich bin persönlich überzeugt, dass das was wird.“ Der UKH-Standort feiert am Donnerstag das 70jährige Jubiläum. Auf die Frage von ORF-Redakteur Christof Glantschnig, ob das 75-Jahr-Jubiläum möglicherweise auch noch hier erlebt werden wird, sagte Weissenbacher: „Kann ich nicht sagen, das ist offen.“

Quelle: https://kaernten.orf.at/stories/3229009/ vom 19.10.2023 um 13:44 Uhr

Startschuss für die Planungen eines neuen Forschungs- und Wirtschaftscampus in Wien-Brigittenau

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Startschuss für die Planungen eines neuen Forschungs- und Wirtschaftscampus in Wien-Brigittenau
Stadt Wien, Wirtschaftskammer Wien und AUVA unterzeichnen „Letter of Intent“.Die nachhaltige Vernetzung von Gesundheit, Forschung und Wirtschaft gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diesem Umstand tragen die Stadt Wien, die Wirtschaftskammer Wien und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Rechnung und unterzeichnen einen „Letter of Intent“. Die Vereinbarung sieht die Entwicklung eines Forschungs- und Wirtschaftscampus in Wien-Brigittenau vor. Der Standort des AUVA-Traumazentrums bietet die idealen Voraussetzungen zur Entwicklung eines entsprechend nutzbaren Gebäudes. Geplant ist die Errichtung eines modernen Forschungsgebäudes, das innovative Forschung mit unterschiedlichsten Partnern unter einem Dach ermöglicht. Das Gebäude soll unter anderem Forschungs-, Labor- und Lehrflächen, einen Start-Up-Campus sowie ein Orthopädietechnik-Zentrum vereinen. Gemeinsames Ziel ist die Stärkung Wiens als Gesundheitsmetropole. Internationale Sichtbarkeit und Relevanz soll durch die Einbindung renommierter Wissenschaftler, Forscher und Unternehmen erreicht werden.

„Wir wollen exzellente Forschung, Spitzenmedizin und Wirtschaft in Wien besser vernetzen. Das gelingt, wenn alle drei Bereiche an einem Standort vereint zusammenarbeiten“ – Walter Ruck

„Die AUVA ist ein wichtiger Partner in der Gesundheitsversorgung der Wiener Bevölkerung. Das Vorhaben, einen modernen Forschungscampus am Standort Traumazentrum Brigittenau zu entwickeln, sehe ich als eine großartige Idee. Wenn die reichhaltige Erfahrung der AUVA in diesem Sektor der Medizin verstärkt in die Forschung fließt, kann das unsere kurativen Möglichkeiten in Zukunft verbessern und verfeinern. Die optimale Patientenversorgung und die Weiterentwicklung der medizinischen Anwendungen stehen in der Gesundheitspolitik der Stadt Wien immer im Fokus. Der Forschungscampus auf dem Gelände des Traumazentrums Brigittenau soll hier ein wichtiger Baustein werden“, unterstrich Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.

Wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der klinischen Versorgung

„Als AUVA entwickeln wir unsere Gesundheitsstandorte in Wien durch innovative Konzepte laufend weiter. Unser Areal in der Brigittenau hat das Potenzial, ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. Besonders durch den direkten Anschluss an unser Traumazentrum ergeben sich vielfältige Synergien. So können bedingt durch die räumliche Nähe Forschungsergebnisse schneller in die klinische Anwendung gebracht werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Der Campus kann somit einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der klinischen Versorgung leisten“, so Mario Watz, Obmann der AUVA.

Fokus liegt ganz klar auf Exzellenz

„Wien zählt längst zu den Top-Gesundheitsstandorten weltweit. Mit der 2020 ins Leben gerufenen Wirtschaftsschafts- und Innovationsstrategie Wien 2030 haben wir die Weiterentwicklung der Gesundheitsmetropole Wien als einer von sechs Spitzenfeldern auserkoren, in denen der Fokus ganz klar auf Exzellenz liegt. Mit dem geplanten Forschungs- und Wirtschaftscampus bauen wir den Bereich der Life Sciences noch weiter aus“, so Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.

Zusätzliche volkswirtschaftliche Wertschöpfung

„Wir wollen exzellente Forschung, Spitzenmedizin und Wirtschaft in Wien besser vernetzen. Das gelingt, wenn alle drei Bereiche an einem Standort vereint zusammenarbeiten. Mit dem Forschungs- und Wirtschaftscampus wollen wir für Wissenschaftler, Ärzte und Unternehmer genau so einen Ort für absolute Spitzenleistungen schaffen. Das bringt zusätzliche volkswirtschaftliche Wertschöpfung und natürlich einen Mehrwert für die Menschheit, wenn hier künftig neue Heilungsmethoden erforscht werden“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Quelle: https://news.wko.at/news/wien/Startschuss-fuer-die-Planungen-eines-neuen-Forschungs–un.html vom 18.10.2023 um 15:20 Uhr

Erstversorgungsambulanz im Traumazentrum Wien Meidling eröffnet

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Erstversorgungsambulanz im Traumazentrum Wien Meidling eröffnet
Vorgelagerte Versorgungseinheit entlastet Notfallambulanz

Wien (OTS) – Das AUVA-Traumazentrum Wien ist eine hochspezialisierte Krankenanstalt, die Patient:innen bei komplexen traumatologischen Verletzungen spitzenmedizinisch versorgt. Die primäre Aufgabe ist dabei die Unfallheilbehandlung von Patient:innen nach Arbeitsunfällen.

Doch nicht jede:r Patient:in, die:der die Notfallambulanz des Traumazentrums aufsucht, hat eine schwere Verletzung, akute Schmerzen bzw. bedarf einer spitalsärztlichen Behandlung. Daher wurde in Kooperation mit der Stadt Wien, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Krankenfürsorgeanstalt für Wien (KFA) am Standort Meidling eine Erstversorgungsambulanz (EVA) eingerichtet.

Sinn und Zweck der EVA ist es, selbstkommende Patient:innen ohne Termin zu versorgen, die nach erfolgter Ersteinschätzung keinen Arbeits- bzw. Schülerunfall und eine vergleichsweise niedrige Dringlichkeitsstufe sowie keine Spitalspflicht aufweisen. Der positive Nebeneffekt: Die Notfallambulanz des Traumazentrums wird durch die vorgelagerte Erstversorgungseinheit erheblich entlastet und hält so wichtige Ressourcen für Patient:innen frei, die die Expertise eines Akutkrankenhauses benötigen.

„Viele Patient:innen suchen aufgrund der zentralen Lage und des exzellenten Rufs unser Traumazentrum in Wien Meidling auf. Auch wenn unser primärer Behandlungsauftrag die Versorgung von Arbeitsunfällen ist, sollen auch jene Patient:innen, die keine schweren Verletzungen aufweisen, eine bestmögliche Behandlung erhalten. Die Expert:innen des EVA-Teams sind genau dafür im Einsatz. Mit ihrer Hilfe leiten wir Patient:innen an die richtigen Stellen, an denen sie die für ihre Bedürfnisse beste Behandlung erhalten und entlasten gleichzeitig wichtige Spitalsressourcen “, sagt DI Mario Watz, Obmann der AUVA.

„Erstversorgungsambulanzen haben sich in den Krankenhäusern der Stadt Wien sehr gut bewährt. Es ist durch diese vorgeschaltete Versorgungseinheit zu einer spürbaren Entlastung der Spezialambulanzen gekommen, die PatientInnen werden rasch versorgt – auch an den Wochenenden, die Wartezeiten haben sich für viele Menschen verringert. In vielen Fällen ist nach einer Behandlung in den EVA’s eine weitere Versorgung in den Krankenhäusern nicht mehr notwendig. Ich bin überzeugt, dass sich dieser für die hilfesuchenden Menschen, wie auch für das Krankenhaus positive Effekt wie in den Spitälern der Stadt Wien auch hier im AUVA-Traumazentrum rasch einstellen wird“, unterstreicht Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.

Das Team aus Spezialist:innen der Allgemeinmedizin und Pflegekräften wird im Erdgeschoß des Traumazentrums tätig sein. Sollte die Notwendigkeit bestehen, werden Patient:innen nach erfolgter Diagnose zur weiteren Abklärung an die für sie bestgeeignete Stelle weitergeleitet – im besten Fall können sie jedoch umgehend wieder nach Hause entlassen werden.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231004_OTS0159/erstversorgungsambulanz-im-traumazentrum-wien-meidling-eroeffnet-bild vom 04.10.2023 um 13:26 Uhr

Minister Rauch wünscht sich gesamthafte Betrachtung und mehr Verbindlichkeit beim Finanzausgleich

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Minister Rauch wünscht sich gesamthafte Betrachtung und mehr Verbindlichkeit beim Finanzausgleich
Breite Debatte im Ausschuss über die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen von der Ärzt:innenausbildung bis zum PersonalmangelWien (PK) – Bereits 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich und vor allem auf einen Kostendämpfungspfad geeinigt. Der diesbezügliche aktuelle Monitoring-Bericht, der auf teils starke Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen hinweist, stand heute als ein Punkt von vielen auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Ebenso wie die anderen Vorlagen bildete er den Ausgangspunkt für eine breite Debatte über die drängendsten Probleme im heimischen Gesundheitswesen mit dem zuständigen Ressortchef.Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über den Finanzausgleich hielt es Bundesminister Johannes Rauch für zentral, dass Sozialversicherung und Länder zu einer Gesamtbetrachtung des Systems kommen. Es reiche nicht aus, nur „mehr Geld hineinzupumpen“, es brauche vor allem mehr Verbindlichkeit. Außerdem wiederholte Rauch die schon mehrfach geäußerte Aussage, wonach in Hinkunft das Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ gelten müsse.Weitere Berichte befassten sich mit Evaluierung der 2015 im Rahmen der Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner:in verpflichtend eingeführten Absolvierung einer sechsmonatigen Lehrpraxis, der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung sowie den Corona-Ausgaben des Ressorts per Stand Juni. Alle Berichte wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen und gelten somit als enderledigt.

Eine thematisch mit dem Monitoring-Bericht zusammenhängende Novelle des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes, bei der eine verfassungskonforme Reparatur der Materie Mittelpunkt stand, wurde von einer breiten Mehrheit – mit Ausnahme der FPÖ – angenommen. Auf Grundlage von zahlreichen – mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagten – Oppositionsanträgen wurden die schon in den Berichten angesprochenen Herausforderungen, mit denen sich das Gesundheitswesen in Österreich derzeit konfrontiert sieht, aufgegriffen und teils kontrovers diskutiert. Die Themen reichten dabei von den Finanzierungsmodalitäten, Lösungen für den Personalmangel, der Stärkung des ambulanten Sektors bis hin zu Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate.

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz wird verfassungskonform gestaltet
Der verfassungskonformen Reparatur des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes dient eine Regierungsvorlage, die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS heute im Ausschuss beschlossen wurde. Im Konkreten ist davon Paragraph 23 betroffen, in dem es um die Verbindlichkeitserklärung von Inhalten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit und der Regionalen Strukturpläne geht. Durch den Wegfall von zwei Grundsatzbestimmungen ändere sich inhaltlich aber nichts, heißt es in den Erläuterungen ( 2207 d.B.). Seine Partei werde solchen „kleinen Reparaturen“ nicht mehr zustimmen, da vielmehr eine Gesamtreform dringend notwendig sei, argumentierte Gerhard Kaniak (FPÖ) die freiheitliche Ablehnung.

Monitoring-Bericht 2022: Ausgabenobergrenzen werden noch deutlicher überschritten als im Vorjahr
Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf jeweils 3,2 % in den Jahren 2021 bis 2023 vorsieht, heißt es im mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommenen Monitoring-Bericht (III-1002 d.B. ). Außerdem wurden strategische Ziele in den Bereichen „bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung“ definiert, deren Erreichung anhand von 22 Indikatoren gemessen wird. Der sechste umfassende Monitoringbericht Zielsteuerung Gesundheit zeigt grundsätzlich gemischte Ergebnisse und Trends auf, lautet die Einschätzung der Autor:innen. In den Berichtsjahren 2021 bis 2023 komme es gemäß den vorläufigen Ergebnissen bei den Ländern gesamthaft zu Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) zeichnet sich dieser Trend ab 2022 bei allen Trägern ab. Länder und gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam erzielten 2021 eine Überschreitung in der Höhe von 206,55 Mio. € (0,80 %), welche sich bis 2022 auf 1.027,82 Mio. € (3,85 %) stark erhöhte und beim Voranschlagsmonitoring 2023 in einer Überschreitung um 2.143,44 Mio. € (7,77 %) resultiert. Die Autor:innen geben zu bedenken, dass die Zielerreichung sowohl in Bezug auf die Finanzziele als auch auf die Steuerungsbereiche heterogener zu beurteilen sei als in den Jahren davor. Generell seien alle Ergebnisse ab 2020 im Lichte der COVID‐19‐Pandemie zu interpretieren, wobei grundsätzliche Herausforderungen und Handlungserfordernisse weiterhin bestehen bleiben würden.

Es sei schon lange klar gewesen, dass der Kostendämpfungspfad nicht eingehalten werden könne, urteilte Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ), man hätte daher schon längst reagieren müssen. Durch die Unterfinanzierung des niedergelassenen Bereichs würden zudem die Spitalambulanzen massiv überlastet.

Rudolf Silvan (SPÖ) gab zu bedenken, dass die Anzahl der „gesunden Lebensjahre“ in Österreich gesunken sei, währenddessen in den skandinavischen Ländern eine konträre Entwicklung zu beobachten sei. Dies weise seiner Meinung nach darauf hin, dass Österreich bei der Prävention „hinten nach hinke“.

Die Einhaltung der Ausgabenobergrenzen sei viele Jahre recht gut gelungen, entgegnete Laurenz Pöttinger (ÖVP) , die aktuellen Zahlen seien einfach der Corona-Pandemie geschuldet.

Der zweite Teil des Berichts informiere über die Erreichung der operativen Ziele in den einzelnen Steuerungsbereichen, wobei sich die 22 definierten Messgrößen mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen würden, konstatierte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne). Als positiv werde etwa hervorgehoben, dass der Anteil der Bevölkerung, die in Primärversorgungseinheiten behandelt wurde, im Jahr 2022 weiter gestiegen sei. Kritisch werde hingegen die Durchimpfungsrate für Mumps/Masern/Röteln bei den unter zweijährigen Kindern gesehen sowie die fehlende gemeinsame sektoren‐ oder bundesländerübergreifende Medikamentenbeschaffung beurteilt. Es bestehe Hoffnung, dass einige Probleme im Rahmen des Finanzausgleichs gelöst werden können, da seiner Meinung nach Ernsthaftigkeit bei den Ländern eingekehrt sei.

Bundesminister Johannes Rauch sah in den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen eine große Chance, um wichtige Weichenstellungen im Gesundheitswesen vorzunehmen. Er appellierte an alle „Player“, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, zumal Pflege und Gesundheit „kommunizierende Gefäße“ seien. Den Ländern habe man vorgeschlagen, die Planungslogik zu verschränken, wenn schon keine Finanzierung aus einer Hand umsetzbar sei. Zudem seien die Sozialversicherungen angehalten, einen einheitlichen Leistungskatalog auszuarbeiten und einen Gesamtvertrag mit der Ärzteschaft abzuschließen. Weiters informierte der Minister darüber, dass es mittlerweile 50 Primärversorgungseinheiten in Österreich gebe; weitere 20 befinden sich in der Pipeline. Seit der Änderung der gesetzlichen Grundlage, die eine Entbürokratisierung gebracht habe, hätte ein richtiger Boom eingesetzt, zeigte sich der Minister erfreut.

Vorschläge von SPÖ und NEOS zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung und zur Neugestaltung des Finanzausgleichs wurden vertagt
Im Hinblick auf die anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen drängte die SPÖ auf ein sogenanntes Gesundheitsversorgungspaket in der Höhe von mindestens einer halben Milliarde Euro zur Stärkung des ambulanten Sektors. Diese Mittel sollen vor allem in den Ausbau der Primärversorgungseinheiten, die Einrichtung von multidisziplinären und entwicklungsdiagnostischen Ambulanzen sowie in die deutliche Erhöhung der psychosozialen Behandlungsangebote fließen. Weiters wäre es aus Sicht der SPÖ notwendig, einen Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen zu schaffen, wie dies mittlerweile in allen umliegenden Ländern der Fall sei, argumentierten die Antragsteller:innen.

Generell gab Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) zu bedenken, dass durch das von der früheren türkis-blauen Regierung initiierte Sozialversicherungs-Organisationsgesetz eine unterfinanzierte ÖGK geschaffen worden sei und der Krankenversicherung bis 2024 rund 600 Mio. € entzogen würden. Zusätzlich werde die Beitragssatzsenkung der Unfallversicherung zu Lasten der Krankenversicherung finanziert, indem der Pauschbetrag von rund 500 Mio. € auf 140 Mio. € reduziert wurde. Neben einer Rückabwicklung dieser Maßnahmen fordert die SPÖ auch die Umsetzung der versprochenen Patientenmilliarde (je 200 Mio. € im Zeitraum von fünf Jahren), um die Leistungen endlich weiter ausbauen zu können ( 3315/A(E)).

Aufgefordert wird der Ressortchef von den NEOS zudem, für die nächste Finanzausgleichsperiode im Bereich Gesundheit und Pflege eine an Zielen orientierte Finanzausgleichslogik zu erarbeiten ( 1338/A(E)). Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) schlägt statt eines politisch vereinbarten Verteilungsschlüssels vor, den Gesundheits- und Pflegebereich anhand dreier Hebel zu steuern: über Präventionsmaßnahmen, die Gesundheits- und Pflegeplanung sowie eine Verknüpfung der Finanzausgleichszahlungen mit dem Erreichen von Zielvorgaben. Mögliche Ziele dafür könnten dem Antragsteller zufolge etwa die Altersstruktur, Qualitätsziele oder der Verbreitungsgrad der strukturierten Versorgungsprogramme sein. Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

Lehrpraxen: Evaluierungsbericht zieht positive Bilanz und zeigt Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen
Die erste Evaluierung der 2015 im Rahmen der Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner:in verpflichtend eingeführten Absolvierung einer sechsmonatigen Lehrpraxis fällt großteils positiv aus. In seinem Bericht ( III-952 d.B.) dazu führt das Gesundheitsministerium unter anderem den Praxisgewinn bei Turnusärzt:innen in niedergelassenen Ordinationen im Vergleich zum reinen Krankenhausturnus an, sowohl in medizinisch-fachlicher Hinsicht als auch beim Umgang mit Patient:innen. Verbesserungspotential gebe es allerdings bei der Wissensvermittlung über organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte einer Hausarztpraxis.

Grundsätzlich wurde von den Befragten die derzeitige Dauer des Lehrpraxis-Abschnitts tendenziell als zu kurz eingestuft, um alle Ausbildungsinhalte unterzubringen. Für eine Verlängerung der Lehrpraxis-Zeit habe sich allerdings nur ein Teil der Befragten ausgesprochen, und auch nur dann, wenn dies mit der Möglichkeit eines Praxiswechsels verbunden wäre. Trotz der positiven Bewertungen einer Lehrpraxis durch Turnusärzt:innen zeigte sich bei den Erhebungen, dass nur vier von zehn Absolvent:innen eines Medizinstudiums eine berufliche Karriere in der Allgemeinmedizin anstreben wollen. Generell ziehe der Großteil an Jungärzt:innen eine Tätigkeit in Gruppenpraxen, Primärversorgungseinrichtungen oder Jobsharing-Modellen der Etablierung einer Einzelpraxis als Hausarzt oder Hausärztin vor.

Von den Turnusärzt:innen in einer Lehrpraxis hätten 87,2 % ihrer Ausbildung die Schulnote „Sehr gut“ oder „Gut“ gegeben, unterstrich Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP).

Man solle auch die im Bericht enthaltenen Verbesserungsvorschläge ernst nehmen, meinte Fiona Fiedler (NEOS), die u.a. auf die Einrichtung einer Vermittlungsplattform verwies. Eine Möglichkeit wäre es auch, Lehrpraxen in Mangelfächern einzurichten.

Der Bericht wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen.

Bericht über Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Sozialversicherungen
Vorsorge in Form von Gesundheitsförderung in der Bevölkerung sei den österreichischen Sozialversicherungsträgern ein großes Anliegen. Das betont Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch in einem vom Nationalrat per Entschließung eingeforderten Bericht ( III-980 d.B.) über die Umsetzung von „Präventionsmaßnahmen“, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz für Versicherungsanstalten wie die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) oder die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) vorgeschrieben sind. Neben den klassischen Präventionsmaßnahmen der öffentlichen Hand wie die Kostenunterstützung gesetzlich definierter Impfungen führt der Bericht Initiativen zur Stärkung der „Gesundheitskompetenz“ in der Bevölkerung an.

Exemplarisch für den zwischen Sozialversicherung und Österreichischer Ärztekammer abgeschlossenen Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag beschreibt der Bericht neben der Darmkrebsvorsorge auch das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm. Die Altersgrenze der Kernzielgruppe wurde im Juni 2023 angehoben; somit erhalten nunmehr Frauen zwischen 46 und 75 Jahren aktive Einladungen zur Untersuchung. Frauen ab Beginn des 41. Lebensjahres steht die Teilnahme am Früherkennungsprogramm weiterhin offen.

Es sei grundsätzlich gut, dass nun ein Bericht vorliege, räumte Fiona Fiedler (NEOS) ein. Sie hätte sich aber eine umfassendere Studie erwartet, die sich nicht nur auf beispielhafte Aufzählungen beschränke. Es seien zwar viele Menschen bereit, Vorsorgemaßnahmen in Anspruch zu nehmen, viele wüssten aber nicht, was es genau wo gebe. Was das Brustkrebs-Screening anbelangt, so würde sie sich wünschen, dass auch jene Männer dazu eingeladen werden, die einen speziellen Gendefekt aufweisen.

Ab Jänner nächsten Jahres soll ein Darmkrebs-Screening als Pilotprojekt in drei Bundesländern umgesetzt werden, informierte Bundesminister Johannes Rauch. Es sollen zudem zwei Untersuchungsmethoden (Blut im Stuhl, Koloskopie) zur Verfügung stehen.

Der Bericht wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen zur Kenntnis genommen.

Corona-Bericht: EU konnte Reduktion der Lieferverpflichtungen bei Corona-Impfstoff um 4,9 Millionen Dosen erreichen
Für das Jahr 2023 wurden im Bundesfinanzgesetz insgesamt 400 Mio. € an Kostenersatz für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epdemiegesetz veranschlagt, wobei bis Ende April 431,55 Mio. € (Jänner und Februar 171,45 Mio. €, März und April 260,1 Mio. €) angefallen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzt:innen oder Untersuchungen. Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die laut BFG heuer 200 Mio. € vorgesehen sind. Dies geht aus dem aktuellen Monatsbericht von Gesundheitsminister Johannes Rauch gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor, der mit ÖVP-Grünen-Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde (III-972 d.B.).

In Beantwortung der Fragen der Abgeordneten führte Minister Rauch aus, dass die EU Ende Mai 2023 in langwierigen Verhandlungen mit BioNTech-Pfizer erreicht habe, die Lieferverpflichtungen von 9,8 Millionen Dosen um 4,9 Millionen Dosen zu reduzieren. Die restlichen Mengen werden auf die Jahre 2023 (1,9 Millionen), 2024 (1,4 Millionen) und 2025 (1,6 Millionen) aufgeteilt. Sein Ressort gehe davon, dass damit das Auslangen gefunden werden kann, stellte er gegenüber Abgeordnetem Peter Wurm (FPÖ) fest. Aus Altbeständen wurden 9,5 Millionen Dosen weitergegeben, 10,3 Millionen Dosen mussten aufgrund des Überschreitens des Ablaufdatums entsorgt werden. Was die Abrechnungen der Verdienstentgänge betrifft, so seien derzeit noch 500.000 Anträge offen. Der Abgeordneten Fiona Fiedler (NEOS), die das Abwassermonitoring ansprach, teilte er mit, dass man damit einen sehr guten Überblick über Infektionen und zwar auch hinsichtlich der respiratorischen Erkrankungen habe.

Oppositionsanträge: Vom Personalmangel im Gesundheitssektor bis zur Verbesserung der unfallchirurgischen Versorgung
Einen weiteren dringenden Handlungsbedarf sieht die SPÖ beim Thema Ärzt:innenmangel. Obwohl die Bevölkerung wachse, sei die Zahl der Kassenpraxen in Österreich seit 2010 rückläufig und von 8.501 auf mittlerweile 8.132 gesunken. Parallel dazu habe es im selben Zeitraum ein Plus von 40 % bei den Wahlärzt:innen gegeben , zeigen die Sozialdemokrat:innen auf. Auch in den Spitälern sehe es nicht viel besser aus, zumal aufgrund der Pensionierungen bis 2030 rund 6.000 Ärzt:innen fehlen würden. Ansetzen will die SPÖ unter anderem bei den Aufnahmekriterien zum Medizinstudium sowie bei der Anzahl der Studienplätze, die ihrer Meinung nach verdoppelt werden müssten. Dabei sollten nach Vorschlag der SPÖ jene Bewerber:innen bevorzugt werden, die sich nach der Ausbildung verpflichten, einige Jahre im öffentlichen Gesundheitswesen, vorrangig als Hausärzt:innen in unterversorgten Regionen, tätig zu sein, betonte Verena Nussbaum (SPÖ). Dies würde dem deutschen Modell der Landarztquote entsprechen, das nach Auffassung der SPÖ in adaptierter Form auch Österreich eingeführt werden sollte (3316/A(E)). Es sei auch untragbar, dass sich der Anteil an privaten Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen mittlerweile auf über 20 % belaufe, erklärte Philip Kucher (SPÖ). ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle machte darauf aufmerksam, dass dieser Anteil rückläufig sei und vor einigen Jahren noch 27 % betragen habe.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) war der Überzeugung, dass die Ausbildung in den Spitälern deutlich attraktiver gestaltet werden müsse. Die von vielen Betroffenen geäußerte Unzufriedenheit mit dem aktuellen System, wie z.B. den Kettenverträgen in den Wiener Spitälern oder der schlechten Work-Life-Balance, müsste ernst genommen werden.

Nach Ansicht von Fiona Fiedler (NEOS) gebe es genug Ärzt:innen in Österreich. Das eigentliche Problem stellten die unattraktiven Kassenverträge dar, die dringend geändert werden müssen.

In eine ähnliche Richtung geht ein Antrag der Freiheitlichen. Seit der Einführung der EU-Arbeitszeitrichtlinie im Jahr 2012 hätten sich die Bedingungen für die Ärzt:innen und das Gesundheitspersonal zum Negativen gewandt, so Gerhard Kaniak (FPÖ). Die Coronakrise und der Umgang der Regierung mit den Spitalsmitarbeitern habe ihr Übriges beigetragen und dazu geführt, dass viele Beschäftigte gekündigt hätten, in andere Berufe abgewandert oder in die Pension gedrängt worden seien. Der von den Freiheitlichen entwickelte 6-Punkte-Plan zur Lösung des Personalmangels setzt sowohl auf organisatorischer, personeller als auch finanzieller Ebene an. Für besonders notwendig wird dabei die Umsetzung von folgenden Punkten erachtet: die Evaluierung des Personalbedarfs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens, mehr finanzielle Fairness gegenüber allen Mitarbeitern im Gesundheitswesen , Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in den Berufsfeldern des Gesundheitswesens, Weiterbeschäftigung älterer Kassenärzt:innen ab 70 Jahre und Erweiterung der Ausbildung, die Einführung eines bundesweit einheitlichen Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung sowie die Einbindung der Wahlärzt:innen ins Kassensystem inklusive Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbots. Bezüglich der Arbeitszeiten im Gesundheitswesen brauche es vor allem mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten mit verbesserter Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betonte Kaniak. Vordringlich sei zudem die Lenkung der Patientenströme in die richtige Richtung, nämlich in die Gesundheitsversorgung vor Ort, um endlich die Spitäler zu entlasten ( 3342/A(E)).

Die Freiheitlichen üben zudem Kritik an den kürzlich beschlossenen Gesetzesänderungen im Bereich des Primärversorgungssystems, da sie ihrer Meinung nach die Probleme noch weiter verschärfen würden. Es sei nämlich zu befürchten, dass nach Umsetzung der Reform insgesamt weniger Vertragsärzt:innen dem Gesundheitswesen zur Verfügung stehen werden, warnt FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak. Die Versorgung der Bevölkerung könne nur dann garantiert werden, wenn zumindest der Abgang in Richtung Alterspension und der Wechsel zu den Primärversorgungseinheiten (PVE) durch die Besetzung freiwerdender Kassenvertragsstellen kompensiert und zusätzliche Vertragsärzt:innen für Einzelpraxen, Gruppenpraxen und PVEs gewonnen werden. Wichtig wäre etwa auch die Einbindung der Wahlärzt:innen in das kassenärztliche System mittels Vergabe von Halb- und Viertelverträgen, falls offene Stellen nicht anders besetzt werden können ( 3518/A(E)).

Gefahr in Verzug orten die Freiheitlichen auch bei der unfallchirurgischen Versorgung in Österreich ( 3337/A(E)). FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak verweist dabei auf einen offenen Brief der diesbezüglichen Fachgesellschaft, die davor warne, dass die Versorgung von Schwerverletzten vor dem Kollaps stehe. Die Probleme reichten von dramatischen Personalproblemen in den Spitälern, Ausbildungslücken im Sonderfach „Orthopädie und Traumatologie“ bis hin zur mangelnden Umsetzung von sogenannten Traumanetzwerken in zahlreichen Bundesländern. Es gelte daher, diese im Forderungskatalog der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie (ÖGU) enthaltenen Maßnahmen rasch umzusetzen, drängt der FPÖ-Gesundheitssprecher. Überdies brauche es dringend einen Ausbau der OP-Kapazitäten sowie eine Attraktivierung des Spitalsarztberufs.

Schließlich fordert Kaniak noch eine Novelle des Berufsrechts der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) ein ( 3380/A(E)). Diese sei „dringend“ notwendig, da das seit 30 Jahren geltende MTD-Gesetz nicht mehr aktuellen Anforderungen an die sieben MTD-Berufe (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie) entspreche.

Bei der Abstimmung wurden alle Anträge mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

SPÖ für rasche Maßnahmen zur Erhöhung der Impfbereitschaft und NEOS-Vorschlag für Impfen in der Apotheke
Zum Thema Impfen lagen sowohl Anträge der SPÖ als auch der NEOS vor, die beide vertagt wurden. Der sozialdemokratische Gesundheitssprecher Philip Kucher wies darauf hin, dass Österreich bei den Impfquoten im OECD-Schnitt teilweise beträchtlich hinter vergleichbaren Ländern zurück liege ( 2705/A(E)). Massive Einbrüche habe es vor allem bei den Kinderimpfungen gegeben, wo von 2019 auf 2021 Rückgänge bis zu 68 % (Masern, Mumps, Röteln) zu verzeichnen waren. Internationale Beispiele würden zeigen, dass es vor allem einen niederschwelligen Zugang und flächendeckende kostenlose Impfprogramme brauche. Die SPÖ schlägt daher ein Maßnahmenpaket vor, das folgende Punkte umfasst: Übernahme des nationalen Impfplans als Pflichtleistung in das Leistungsportfolio der gesetzlichen Krankenversicherung, Aufnahme eines verpflichtenden Beratungsgesprächs über Kinderimpfungen in den Mutter-Kind-Pass, Durchführung einer breit angelegten Informationsoffensive, Bonuszahlungen an Eltern für abgeschlossene Impfserien bei Kindern, Durchführung von Impfungen in Apotheken, Forcierung der Schulimpfungen sowie rascher Ausbau des elektronischen Impfpasses samt Erweiterung um eine Erinnerungsfunktion.

Die Durchführung von Impfungen in Apotheken stellt auch eine langjährige Forderung der NEOS dar. Im nunmehrigen achten Anlauf schlagen sie vor, dass vor allem Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME oder Influenza künftig auch von Apotheker:innen verabreicht werden sollen ( 669/A(E)). Mittlerweile seien über 2.000 Apotheker:innen darin ausgebildet, zeigte Fiona Fiedler (NEOS) auf. Sie habe sich schon gefreut, dass es Bewegung in der Sache gebe, nachdem Minister Rauch vor dem Sommer Unterstützung für das Anliegen signalisiert habe, aber offensichtlich hätten sich Klientelinteressen wieder durchgesetzt. Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) verwies auf zahlreiche europäische Länder, wo Impfen in der Apotheke erlaubt sei. Allein in Bayern wurden im letzten Jahr 600.000 Personen in den Apotheken gegen Grippe geimpft. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue

Quelle: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0994  vom 03.10.2023

23.000 Unterschriften für den Weißen Hof

https://www.noen.at/

KLOSTERNEUBURG

23.000 Unterschriften für den Weißen Hof

ERSTELLT AM 21. SEPTEMBER 2023 | 11:30

Eine Patientin und ein Patient haben eine Petition gestartet und diese an das Sozialministerium übergeben.

Neuerlicher Anlauf für den Erhalt des Weißen Hofs: Ein Patient und eine Patientin haben fast 23.000 Unterschriften der „meinauf-stehn“-Petition an das Sozialministerium übergeben. „Weil der Weiße Hof ein guter Ort ist, der neben dem neu geplanten Rehabilitationszentrum in Wien Meidling als RZ erhalten bleiben soll. Beide Häuser sind wichtig“, betonen die Initiatoren Susanne Prager-Schugardt und Thomas Musska unisono. Das Ziel der Petition: Das Rehabilitationszentrum solle als Vorzeigeeinrichtung in Punkto medizinischer Rehabilitation weiter betrieben werden.

Prager-Schugardt ist durch einen Unfall querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen, Musska nach einem Unfall unterschenkelamputiert. Beide wissen: „Am Weißen Hof lernt man alles, das man wissen muss, um mit einer Querschnittslähmung oder dem Verlust eines Körperteils zu leben und zu arbeiten.“ Und: „Weil der Weiße Hof eine Einrichtung ist, die es einem ermöglicht, dass in Ruhe die Seele dem verletzten Körper hinterher reisen kann.“

Ihre Argumente haben der Patient und die Patientin auch in einem ausführlichen Gespräch mit dem Sozialministerium vorgebracht.

Bieterverfahren in Vorbereitung

Der Standort selbst hat erst kürzlich Schlagzeilen gemacht: Flächen rund um das Reha-Zentrum stehen auf willhaben zu Verkauf (die NÖN hat berichtet). Ende August hieß es seitens der AUVA dazu: „In einem ersten Schritt werden die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften rund um den Weißen Hof veräußert (siehe erste Frage), in weiterer Folge werden die betriebsnotwendigen Liegenschaftsteile (RZ Weißer Hof) im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens einer Verwertung zugeführt. Unter Berücksichtigung der Gesundheitsentwicklung im Land Niederösterreich sowie des zukünftigen Bedarfes der Sozialversicherung soll insbesondere der Fortbestand der Einrichtung in Klosterneuburg gesichert werden. Der Standort Weißer Hof soll auch weiterhin als Gesundheitsstandort für das Einzugsgebiet der Ostregion beibehalten werden.“

Quelle: https://www.noen.at/klosterneuburg/kampf-fuer-erhalt-23-000-unterschriften-fuer-den-weissen-hof-386722784 mit Stand vom 27.09.2023 07:22 Uhr

AUVA eröffnet Sicherheitstechnische Prüfstelle in Niederösterreich

www.ots.at/presseaussendung

AUVA eröffnet Sicherheitstechnische Prüfstelle in Niederösterreich

Neuer Standort im Industriezentrum NÖ-Süd: Prüfung und Zertifizierung nach höchsten Qualitätsstandards.

Wien (OTS) – In feierlichem Rahmen wurde am Montag die neue Sicherheitstechnische Prüfstelle (AUVA-STP) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA im Industriezentrum NÖ-Süd südlich von Wien eröffnet. Die geladenen Gäste, darunter Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, konnten sich vom umfangreichen Serviceangebot persönlich überzeugen.
Mit der Novelle, die nun in Begutachtung geht, soll das Angebot dieser Zentren bis 2025 auf 121 erhöht werden. Sind den Plänen zufolge künftig in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden. Gelingt das nicht, können die jeweilige Landesregierung und die ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben. Das Vetorecht der Ärztekammer entfalle dann, erklärte Rauch. Das kommt einer Entmachtung der Ärztekammer gleich.

In der STP werden künftig vornehmlich persönliche Schutzausrüstungen, Absturzsicherungen, Gehör-, Hitze- oder Schnittschutzequipment auf Herz und Nieren geprüft und zertifiziert. Highlights vor Ort sind etwa ein neuer Turm für Fallversuche, ein reflexionsarmer Raum für akustische Prüfungen sowie Prüfräume für die Ermittlung von Brenn- und Explosionskenngrößen.

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle wird weiters als Zertifizierungsstelle für Produkte, Managementsysteme und Personen genutzt. Als solche ist sie von der einzig zugelassenen nationalen Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zugelassen. Als sogenannte EU-benannte Stelle darf die STP zudem europaweit anerkannte Prüfberichte, Zertifikate und CE-Kennzeichen ausstellen.

AUVA-Obmann Mario Watz: „Als Obmann der AUVA lege ich besonderen Wert darauf, dass wir immer beide Seiten der Arbeitssicherheit und Prävention betrachten: Die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen auf der einen Seite und jene der Arbeitgeber:innen auf der anderen Seite. Umso wichtiger ist es also, dass wir als AUVA als Partnerin der österreichischen Unternehmen einen unerlässlichen Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten, indem wir Artikel der persönlichen Schutzausrüstungen prüfen und zertifizieren. Ich danke allen Beteiligten, die in den vergangenen Monaten und Jahren sehr viel Arbeit und Herzblut investiert haben, um die neue Sicherheitstechnische Prüfstelle an diesem Standort professionell, modern und zukunftsfit zu gestalten.“

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: „Die AUVA ist eine wertvolle und verlässliche Partnerin, wenn es um die Sicherheit unserer Landsleute geht. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind das Herzstück unserer Unternehmen. Mit der neuen sicherheitstechnischen Prüfstelle in Wr. Neudorf wurde ein weiterer, wichtiger Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit unserer Landsleute geschaffen. Danke dafür!“

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230905_OTS0077/auva-eroeffnet-sicherheitstechnische-pruefstelle-in-niederoesterreich-bild vom 05.Sept.2023 um 11:02 Uhr

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