UMZIEHZEIT WIRD ZUR ARBEITSZEIT

15 Minuten täglich gewinnen die Beschäftigten in der AUVA, weil ihnen Umkleidezeiten zukünftig als Arbeitszeiten angerechnet werden müssen.

Erik Lenz, Zentralbetriebsrats-Vorsitzender in der AUVA hat für die Beschäftigten der Unfallversicherung einen arbeitsrechtlichen Meilenstein errungen: Gemeinsam mit Rechtsberaterin Karin Koller von der GPA-Wien hat er erreicht, dass die Umkleidezeiten aller Beschäftigten als Arbeitszeiten anerkannt werden.

Rückwirkende Ansprüche gelten für zwei Jahre. Diese Anerkennung bringt Betroffenen ein Mehr an Freizeit für bereits geleistete Arbeit und Einheitlichkeit in den bisher herrschenden Regelungs-Wirr-Warr.

Es war ein langer und steiniger Weg bis zum endgültigen Erfolg. Viele Jahre kämpfte Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dafür, dass Umkleidezeiten für alle Beschäftigten der AUVA als Dienstzeiten gewertet und bezahlt werden. Juristisch war die Sachlage seit einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) von Mai 2018 klar: Damals wurde entschieden, dass die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten des Personals in einer Tiroler Krankenanstalt als zu entlohnende Arbeitszeit zu werten sind. „Der OGH hat in seiner Urteilsbegründung gewürdigt, dass der Zeitaufwand für das Anlegen von hygienischer Dienstkleidung, die ausschließlich im Krankenhaus angezogen oder gewechselt werden darf, keine private Angelegenheit, sondern eine Vorgabe des Arbeitgebers ist und daher abzugelten ist“, erklärt Karin Koller, GPA- Rechtsschutzsekretärin der Region Wien.

 

„Besteht der Arbeitgeber, egal aus welchen Gründen darauf, dass die Dienstkleidung am Arbeitsort- an und ausgezogen wird, dann muss er diese Zeiten als Arbeitszeiten bezahlen.“
Karin Koller

 

 

Die umfassende Anerkennung der Umziehzeiten als Arbeitszeiten für alle Berufsgruppen in den acht Häusern der AUVA verlief dennoch schleppend, bereits vor dem OGH-Urteil es gab einen Fleckerlteppich an Regelungen, die Lenz vereinheitlichen wollte: „In jedem unserer Häuser gab es Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit mit eigenen Regelungen für circa 100 verschiedene Dienstarten. Bei einigen Berufsgruppen waren Umkleidezeiten hinterlegt, bei anderen aber nicht.“ Das lag auch daran, dass innerhalb der AUVA vor vielen Jahren die Umziehzeiten mit den Mittagspausen verknüpft wurden und bei Diensten, die länger als sechs Stunden dauern, die halbe Mittagspause, die per Kollektivvertrag als dienstfreie Zeit vereinbart war, als Umziehzeit angerechnet wurde.

Teilzeitbeschäftigte mit sechs Stunden Arbeitszeit waren von der Regelung nicht umfasst. „Beschäftigungsverhältnisse, bei denen keine Pause möglich ist, wie Schichtdienste oder Dienstzeiten, in denen jemand alleine auf einer Station arbeitet, waren ausgeschlossen“, kritisiert Lenz.

Mühsamer Etappensieg

Nach dem richtungsweisenden OGH-Urteil bemühten sich Lenz und Koller um eine außergerichtliche Lösung mit der AUVA und erreichten just für die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten einen Etappensieg: „Die Anerkennung der Umkleidezeiten bei Diensten bis zu sechs Stunden als Arbeitszeit wurde außergerichtlich vereinbart.“

Bei den längeren Diensten zeichnete sich trotz langem Atem der Gewerkschafter aber keine Verhandlungslösung ab, Lenz hatte die Nase voll: „Wir konnten keinen Willen zur Veränderung mehr erkennen und wollten durch eine Klage weiteren Druck aufbauen.“ Gewählt wurde ein risikoreicher Weg, Koller brachte über den Zentralbetriebsrat der AUVA im Jänner 2021 eine Feststellungsklage gegen die Unfallversicherungsanstalt ein. „Es war juristisch schwierig, das Klagebegehren so konkret aber dennoch generalisiert zu formulieren, dass im Urteilsbegehren alle Dienstarten aufgeführt waren und die Beschäftigten aller betroffenen Häuser umfasst waren“, erklärt Koller für die seit dem OGH-Urteil feststand: „Wir müssen die Umziehzeiten für alle Beschäftigten der AUVA nachträglich und für die Zukunft absichern.“

Einheitliche Regelung für alle

Die strategische Klage zeigte Erfolg, Lenz und Koller haben eine umfassende Lösung und damit eine Gleichbehandlung aller in der AUVA ausgeübten Dienstarten erreicht: Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erkennt die AUVA mit Dezember 2021 die Umkleidezeiten aller Dienstarten als Arbeitszeit an. „Für das An- und Ausziehen und die dafür notwendigen Wege zur Wäscheausgabe und zur Garderobe sind pro Dienst jeweils 15 Minuten im System als Arbeitszeit hinterlegt“, erklären Lenz und Koller.

Zusätzlich wurden im Dezember des Vorjahres alle Umziehzeiten seit der Klageeinbringung aufgerollt, zahlreiche Beschäftigte haben nachträglich bis zu 70 Stunden an Freizeit abgegolten bekommen.

„Die AUVA hat sich lange Zeit gelassen, einen an sich schon klaren Rechtssatz umzusetzen. Ohne den Druck des Betriebsrates wäre hier nichts passiert“, sind sich Lenz und Koller einig. Nun profitieren alle Berufsgruppen in österreichweit acht Krankenanstalten der AUVA, die im Dienst mit PatientInnen arbeiten und daher hygienische Kleidung tragen müssen: ÄrztInnen, Pflegekräfte, Portiere, Bettentransporteure, Schreibkräfte in der Erstaufnahme oder auch Reinigungskräfte auf den Stationen.

 

 

„650 Menschen profitieren von der Anerkennung der Umkleidezeiten und haben dadurch Tage oder sogar Wochen an Zeitguthaben dazugewonnen.“
Erik Lenz

 

Aus der Abrechnung für die anerkannte Umkleidezeit der Dienste mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit geht hervor, dass insgesamt mehr als 650 Beschäftigte in den Krankenanstalten der AUVA aus diesem Titel heraus Zeiten für bereits geleistete Arbeit gutgeschrieben bekommen haben. Bei einzelnen ArbeitnehmerInnen ergeben die nachträglich anerkannten Umkleidezeiten mehr als 70 freie Stunden. Lenz ist hochzufrieden damit, dass durch diese Anerkennung bei einzelnen KollegInnen gewissermaßen die Arbeitszeit verkürzt wird: „Damit wurden endlich all jene Zeiten, die unsere Beschäftigten seit der Einbringung der Feststellungsklage beim und für den Arbeitgeber tatsächlich aufgewendet haben, anerkannt und gutgebucht.“

Meilenstein für die Beschäftigten

„Die Veränderung ist nachhaltig abgesichert, ist für künftige Dienste im System hinterlegt und kommt auch den KollegInnen der Vida im Bereich Dienstleistungen zu Gute“, sieht Lenz einen Meilenstein für die Beschäftigten. Für den Gewerkschafter kommt die Entlastung gerade zur rechten Zeit: „In der Pandemie, in der viele KollegInnen in unseren Krankenanstalten ohnedies enorm belasten sind, kommen diese zusätzlichen Zeiten der Erholung gerade richtig. Die MitarbeiterInnen in unseren Einrichtungen leisten großartige Arbeit, viele sind sehr unter Druck. Die Anrechnung der Umziehzeiten kommt einer kleinen Arbeitszeitverkürzung gleich, der Zeitausgleich kann einigen KollegInnen echte Entlastung bringen.“

Die Tatsache, dass eine Einigung in dem Fall nur durch die Klage möglich war, beeindruckt Lenz nicht, sie ist aber jedenfalls auch ein großer persönlicher Erfolg: „Als Betriebsrat ist es eine meiner Aufgaben, die MitarbeiterInnen vor Gericht zu vertreten. In Fällen, wo Arbeitgeber zentrale Rechtspositionen der Beschäftigten nicht einsehen wollen, ist eine Klage das passende Instrument. Da steht dann auch der Betriebsrat vor dem Vorhang und muss vor Gericht im Interesse der KollegInnen argumentieren.“

Dennoch sieht Lenz den Erfolg nicht als Einzelleistung, er konnte auf breite Unterstützung der anderen Betriebsräte in der AUVA zurückgreifen und war in regem Austausch mit vielen KollegInnen. Auch die Unterstützung aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer war für den erfahrenen Vorsitzenden eine wertvolle Ressource: „Karin Koller hatte die Position der Klagevertreterin, ich bin als Auskunftsperson und Kläger aufgetreten. Wenn man ein Problem gut bespricht und vorbereitet, dann kann man beim Arbeits- und Sozialgericht wichtige Dinge für die ArbeitnehmerInnen erreichen.“

Gewerkschaftsmitglieder sind wichtig

Wichtig sei auch ein hoher Organisationsgrad in den Betrieben: „Es hilft sehr, wenn man Unterstützung von vielen Mitgliedern bekommt, die sich dann manchmal auch an der Aufbereitung und Argumentation des Themas beteiligen.“

Von 25 bislang geführten Klagen hat der Zentralbetriebsrat der AUVA 23 gewonnen. Lenz ist stolz darauf, in derartigen Fällen quasi Recht zu setzen. Neben den Beschäftigten in der AUVA könnten von der aktuellen außergerichtlichen Einigung auch KollegInnen in anderen Sozialversicherungsträgern und verwandten Branchen profitieren: „Wir haben mit unserer Klage die Rechtsdurchsetzung für ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen verbessert.“

NÖ-Card

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ab sofort könnt Ihr, nach telefonischer Voranmeldung, die bestellten NÖ-Karten im BR-Büro abholen.
Bitte den Betrag, so genau wie möglich mitnehmen.

Vielen Dank und lieben Gruß
Jenny

45. ZBR-Schiausflug mit Rennen

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Betriebsräte des RZ und TZW Meidling starten einen weiteren und wahrscheinlich letzten Versuch, euch für das Schifahren in Bad Häring zu begeistern, da diese großartige Veranstaltung aus heutiger Sicht in Zukunft nicht mehr in Tirol stattfinden wird.

Der offizielle Rahmen findet wie in der Ausschreibung ersichtlich von 18.03.-20.03.22 statt.

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit, bereits am Donnerstag den 17.03.2022 anzureisen, um 3-4 Tage pures Schivergnügen zu genießen.

Im 4* Superior Hotel (Hotel Panorama Royal) wurden von uns 18 Doppelzimmer reserviert.
Dieses Hotel bietet alles was das Herz begehrt und hat somit auch seinen Preis, weshalb ein Selbstbehalt, welcher dem jährlichen Reisefonds von € 250,- angelastet werden kann, von € 50,- pro Nacht zu begleichen ist.

Für alle Mitarbeiter:innen die am Donnerstag den 17.03.2022 nach der Arbeit anreisen möchten, besteht die Möglichkeit, mit dem vom RW organisierten Bus mitzufahren. Bei ausreichendem Bedarf würde euch der Bus von Meidling abholen, ansonsten wird auch die Möglichkeit bestehen privat nach Klosterneuburg zu fahren, gratis zu parken und dort die Reise anzutreten.
Bitte bei der Anmeldung bekannt geben.

Für jene Kolleg:innen die privat anreisen, wird es eine finanzielle Unterstützung von € 10,- pro 100km durch den Betriebsrat, geben.

Anmeldung per Mail an jennifer.peric@auva.at bis spätestens Montag 21.02.2022 unter Angabe von:

  • An- und Abreisedatum, gewünschte Busmitfahrt RW
  • Schipass für 3 bzw. 4 Tage
  • Snowboarder*in oder Schifahrer*in
  • Geburtsdatum

Weitere Informationen findet Ihr im Anhang.

Die Betriebsräte wünschen jetzt schon viel Spaß!


|| Information und Anmeldeabschnitt Bad Häring

39. Vienna City Marathon 2022

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Anhang findet ihr den Anmeldeabschnitt sowie alle Informationen zum 39. Vienna City Marathon am 24.04.2022.

Das ausgefüllte Anmeldeformular mit dem Selbstbehalt in Höhe von

€ 25,- für den Marathon
€ 20,- für den Halbmarathon
€ 45,- für die Staffel

bis spätestens 23.02.2022 bei Klemens Huemer in der Physiotherapie abgeben.

Die Startplätze werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben!

Wir bedanken uns herzlich bei Klemens Huemer für die tolle Organisation!

Sportliche Grüße
Jennifer Peric


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Information und Anmeldeabschnitt Vienna City Marathon

Kaprun 2022

Liebe Kolleginnen und Liebe Kollegen,

vom 20.04. bis 24.04.2022 findet unsere jährliche Gletscherfahrt statt.

In diesem Jahr wird von einer gemeinsamen Anreise im Bus Abstand genommen.

In diesem Jahr wird von einer gemeinsamen Anreise im Bus Abstand genommen.
Weitere Informationen sowie den Anmeldeabschnitt findet ihr im Anhang.
Auch 2022 werden wieder Reisen mit einem jährlichen Zuschuss von € 250,- unterstützt.
Darüber hinaus erhaltet ihr für den Schipass einen Zuschuss von 50% aus dem Sozialfonds.

Anmeldungen werden bis spätestens 31.01.2022 entgegengenommen.
Vielen Dank an Klemens Huemer für die tolle Organisation!

Der Betriebsrat wünscht viel Spaß!


|| Information und Anmeldeabschnitt Kaprun 2022

Gefährdungsanzeige 5 nach 12

Blaulichtorganisation überbringt Dokument mittels Einsatzwagen – „Derzeitige Arbeitsbelastung erhöht Risiko von Gefährdungen und Fehlern in der Versorgung“


Wien (OTS)
 – Heute, Freitag, Vormittag wurde seitens der „Offensive Gesundheit“ vor dem Gesundheitsministerium mittels eines Krankentransportwagens eine Gefährdungsanzeige zur Überlastung des Gesundheits- und Pflegesystems an die Behörden und damit an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein übergeben. Die Vertreterinnen und Vertreter der „Offensive Gesundheit“ warnen darin, dass „eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr garantiert werden kann“. ****

„Es ist unsere Pflicht als ‚Offensive Gesundheit‘, darauf hinzuweisen, dass das bereits seit Jahren bei jeder Reform und jeder Budgetaufstockung vergessene Gesundheits- und Betreuungspersonal mehr als überlastet ist und ein systemkritischer Punkt bereits überschritten wurde“, so die „Offensive Gesundheit“ eingangs in ihrer Gefährdungsanzeige.

Bereits vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat gemäß der „Offensive Gesundheit“ das Gesundheits- und Betreuungspersonal in Österreich mit einer „massiven Arbeitsüberlastung“ zu kämpfen gehabt. „In unserer Gefährdungsanzeige erläutern wir dabei die Faktoren, die dazu geführt haben, wie etwa das Fehlen dringend notwendiger Reformen, die permanente Unterfinanzierung und die eklatante Personalnot im gesamten Gesundheits- und Pflegesystem“, erklärt die Offensive.

Die Zukunft des Gesundheits- und Pflegewesens ist für die „Offensive Gesundheit“ daher „nicht sehr rosig“, da die massive Arbeitsüberlastung und jahrelangen Versäumnisse in der Ausbildung die Situation aufgrund fehlender Ausbildungsplätze in allen Berufsgruppen, fehlender Existenzsicherung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und fehlender finanzieller Entschädigung während der Ausbildung „deutlich“ verschärfen würden.

„Es ist unsere Pflicht, Sie, Herr Bundesminister Dr. Mückstein, und die gesamte Bundesregierung durch diese Gefährdungsanzeige darauf hinzuweisen, dass durch Ihr Nichtstun die Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege kollabiert und Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner in höchstem Ausmaß gefährdet sind“, so die „Offensive Gesundheit“ weiter.

„Gesundheit des Personals massiv gefährdet“

Auch wenn alle Berufsgruppen des Gesundheitswesens mehr als ihr Möglichstes geben, werde es laut „Offensive Gesundheit“ durch die gegenwärtig belastenden Arbeitssituationen zu Fehlern und Gefährdungen kommen: „Die Sicherheit und die Gesundheit des Personals sind unter den bestehenden Arbeitsbedingungen massiv gefährdet!“ Das zeigten gemäß „Offensive Gesundheit“ auch die Resultate diverser repräsentativer Umfragen.

Die Belastungen haben aus Sicht der Offensive gravierende Auswirkungen auf die Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in Österreich, sodass es dem Gesundheitspersonal trotz seiner Gewissenhaftigkeit, dem außerordentlichen Einsatz und unter Belastung seiner eigenen Gesundheit „nicht mehr möglich ist, eine ausreichende, geschweige denn optimale, Versorgung der Bevölkerung zu garantieren“.

„Wir fordern Bundesminister Mückstein und die Bundesregierung auf, in Abstimmung mit den Ländern die seit Jahren überfälligen Reformen sofort einzuleiten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen!“, so die „Offensive Gesundheit“ abschließend. (ast)

S E R V I C E – Die „Gefährdungsanzeige“ im genauen Wortlaut sowie weitere Informationen zur „Offensive Gesundheit“ finden Sie unter www.offensivegesundheit.at.)

|| Gefährdungsanzeige

AUVA – Schimeisterschaften Bad Häring 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kommendes Jahr findet voraussichtlich vom 18.03. bis 20.03.2022 der ZBR AUVA –Schiausflug mit Rennen statt.

Um euch für diese eindrucksvolle Veranstaltung zu begeistern, bieten euch die Betriebsräte des TZW und RZ Meidling die Möglichkeit, bereits am Donnerstag den 17.03.2022 anzureisen, um bis zu 4 Tage pures Schivergnügen genießen zu können.
3 oder 4 Tage Skifahren zu diesen Konditionen sollte Euch die etwas längere Anfahrt wert sein.

Schifahren auf topgepflegten Pisten – Wilder Kaiser

Da wir vorab Zimmer in einem 4 Sterne Superior Hotel (Hotel Panorama Royal) reservieren möchten und erfahrungsgemäß der Bedarf an Unterkünften aus den anderen Häusern sehr groß ist, benötigen wir bis spätestens 22.12.21 eine Anzahl an Mitarbeiter:innen welche beabsichtigen, an diesem Event teilzunehmen.
Dieses Hotel bietet alles was das Herz begehrt und hat somit auch seinen Preis, weshalb ein Selbstbehalt, welcher dem jährlichen Reisefonds von 250€ angelastet werden kann, von 50€ pro Nacht entstehen würde.

Hotel Panorama Royal 4*s Ayurveda in Bad Häring

Die Liftkarten sowie der Restbetrag des Zimmerpreises werden vom Betriebsrat übernommen.

Bei einer ausreichenden Teilnehmeranzahl werden wir uns bemühen, einen Bus zu organisieren und auch die dafür anfallenden Kosten tragen. Andernfalls wird es für die Privatanreise einen Zuschuss durch den Betriebsrat geben.
Um in den Genuss der angeführten finanziellen Unterstützung zu kommen, ist eine Teilnahme am Rennen erforderlich.

Interesse bitte per Mail an: florian.zweckmayr@auva.at
Eure Betriebsräte

Weihnachtsenten – Aktion

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

da es leider auch heuer wieder keine Weihnachtsfeier bzw. ein schönes Beisammensein geben wird, möchten euch die Betriebsräte die Möglichkeit anbieten, eine Woche lang, ein Weihnachtsessen im Speisesaal konsumieren zu können.

Wo: im Speisesaal des TZW Meidling
Wann: 13.12. – 17.12.21, von 11:00 – 13:30 Uhr

In dieser Woche könnt ihr ein weiteres Gericht – eine Weihnachtsente – aus dem Speiseplan wählen.
Die Kosten werden zur Gänze vom Betriebsrat übernommen.

Da wir der Küche eine genaue Anzahl der gewünschten Essen zukommen lassen müssen, ersuchen wir euch, den angeführten Anmeldeabschnitt bis 03.12.21 in den Briefkasten beim BR-Büro, 3. Stock A-Trakt, zu werfen..

Die Einhaltung der aktuellen Hygienerichtlinien ist dabei von sehr großer Bedeutung!

Laut Covid-Update:
2 Personen pro Tisch möglich, Besteckausgabe durch Küchen-MA, Suppenbuffet wieder möglich, Salatbuffet von beiden Seiten zugänglich, Öffnungszeiten bleiben bestehen.

Wir möchten allen Küchenmitarbeiter:innen herzlich danken, ohne deren zusätzlicher Arbeit außerhalb der Dienstzeit, die Gestaltung dieser Weihnachtsaktion nicht möglich wäre. 

Im untenstehenden Link findet ihr die Information und den dazugehörigen Anmeldeabschnitt.

Schöne Vorweihnachtszeit wünschen euch
Eure Betriebsräte


Link(s) anklicken um zu den jeweiligen Dokumenten zu gelangen (funktioniert nur im AUVA Netzwerk):
|| Anmeldeabschnitt – Weihnachtsente

Tschida Chili – Weihnachtsangebot – Geschenkboxen

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

das Unternehmen, Tschida Chili, möchte heuer für alle Kolleginnen und Kollegen der AUVA scharfe Geschenke anbieten.

Es kann entweder per Mail oder telefonisch, österreichweit und versandkostenfrei, bestellt werden.
Wir danken unserer Kollegin Tschida Jennifer für den tollen Kontakt.

Alle weiteren Informationen entnehmt bitte dem untenstehenden Link.

Scharfe Grüße!
Eure Betriebsräte


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|| Informationen – Tschida Chili – Geschenkboxen

 

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