Hilfe zur Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich 2024/2025)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

anbei findet ihr einen sehr interessanten Link zu einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich 2024/2025).
Damit lassen sich sicher heuer ein paar Euro sparen.

Erklärt werden unter anderen Pendlerpauschale/Euro, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinder und Familienbonus. 
Diese Anleitung ist auch sehr gut für die Regelung der Alleinverdiener und Alleinerzieher, die immer wieder bei unserer jährlichen Ausschreibung zur Kinderunterbringung benötigt werden.

Hier der Link auf das Video: Steuerausgleich 2024/2025 – AK

Familienbonus Plus

Liebe Kolleginnen,

Liebe Kollegen,

da es immer wieder Anfragen bezüglich der monatlichen Berücksichtigung des Familienbonus auf der Lohn/Gehaltsabrechnung gibt, darf ich mitteilen, dass der Betrag spätestens ab der nächsten Abrechnungsperiode auf der Abrechnung vermerkt sein wird.  

Dieser wird in folgender Form am Lohnzettel ersichtlich sein :

  • /4A6 201907 Familienbonus
    • Wert  (Summe variiert je nach Anzahl der Kinder & Einkommen).

Es sollte somit für alle Kolleginnen und Kollegen, die einen Antrag dahingehend gestellt haben klar ersichtlich sein ob und in welcher Höhe der Familienbonus Plus Berücksichtigung findet.

Für Kolleginnen und Kollegen welche die monatliche Berücksichtigung in der Gehaltsabrechnung und nicht mittels Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein wünschen im Folgenden ein Link zum dafür nötigen E-30 Formular.

|| Formular E-30 Download von BMF

Für den Betriebsrat

BRV Robert Rois