Gratis PCR Test / Aktion „Alles gurgelt“

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen,

seit 26 März 2021 ist es für Wienerinnen und Wiener sowie für in Wien arbeitende Menschen möglich kostenlose PCR-Test nach erfolgter Online – Anmeldung in Anspruch zu nehmen. Dies war zuvor im Rahmen eines Pilotprojekts welches Ende Jänner gestartet wurde, Wiener Betrieben die bei diesem Projekt freiwillig mitmachen konnten, vorbehalten.  Diese Tests werden in einem zertifizierten Labor ausgewertet, sind daher behördlich anerkannt und können mit Identitätsnachweis auch als Alternative zu dem derzeit wöchentlichen Antigentest per Nasenabstrich verwendet werden.

Hier ein kurzer Überblick wie du zu deinem Testergebnis kommst:

  1. Registriere dich und hol dir deinen Barcode hier
  2. Kostenloses Test-Set (höchstens 4 Stück) in jeder Wiener BIPA-Filiale abholen
  3. Melde dich auf auf der Webseite ( lead-horizon.org/public ) durch die Eingabe der Proben-Nummer an. Folge der Anleitung und führe den Test durch.
  4. Teste dich regelmäßig – es kann gegurgelt oder gespült werden.
  5. Gib deinen PCR-Gurgeltest in jeder REWE-Filiale in Wien ab (Billa, Billa Plus, BIPA und Penny sowie bei den Tankstellenshops BP-MERKUR inside, Jet-Billa Stop & Shop, Shell-Billa Unterwegs).
  6. Erhalte dein Ergebnis innerhalb von 24 Stunden – bei Abgabe vor 9 Uhr – per E-Mail. Eine Abholung der Proben erfolgt zweimal täglich (9-12 Uhr und 14-17 Uhr).

Auf diese Weise ist es jedem MA zukünftig möglich unter minimalen Zeitaufwand eine behördlich anerkannte PCR Testung zu einem ihm beliebigen Datum durchführen zu lassen. Soll das Testergebnis die wöchentliche Testung per Nasenabstrich im Dienst ersetzen muss dieses laut internem Covid19-Update vom 23.02.2021 (08:30h) an das zuständige Sekretariat der Kollegialen Führung übermittelt werden. Wir empfehlen außerdem eine Übermittlung per Email an die Emailadresse UM-MA-Antigentest@auva.at . Darüber hinaus gilt dieser Test auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder aber auch für Grenzübertritte etc.

Die „App“ (interaktive Internetseite) zum Test bietet außerdem neun Sprachen, ist auf allen Geräten von Android bis Laptop verfügbar. Die Anmeldung erfolgt über die Sozialversicherungsnummer und mit Lichtbildausweis. Mit den wöchentlich 4 verfügbaren Test-Kits können auch Familienmitglieder (Kinder) getestet werden.

Im Folgenden ein Link zum Erklärvideo:
Lead Horizon – Erklärfilm

Wer noch mehr Information diesbezüglich benötigt findet diese unter folgendem Link:
„Alles gurgelt!“ für WienerInnen und EinpendlerInnen

Die wichtigsten Fragen finden unter diesem Link Beantwortung:
Fragen zum Projekt „Alles gurgelt!“ (lead-horizon.com)

Einige Kolleginnen und Kollegen nutzen dieses Angebot bereits und sind hoch zufrieden. Aus Selbsttesterfahrung kann ich berichten, dass sich auch die Erstanmeldung  problemlos gestaltete. Du wirst Schritt für Schritt durch die Testung geführt und zu meiner Verwunderung erhielt ich nach Probenabgabe am Morgen bereits am selben Abend, gegen 19.30 Uhr, mein Testergebnis.

Nachdem die Belegschaftsvertretung bezüglich der zukünftig geplanten Gurgeltests seitens der AUVA bisher wenig konkrete Information erhalten hat, bietet sich das ausgezeichnet funktionierende Verfahren welches obendrein mit geringem Zeitaufwand verbunden ist, geradezu zum Ausprobieren an.

Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Bezug der Test-Kits ausschließlich in einer der 156 BIPA-Filialen in Wien möglich ist und auch die Probenabgabe nur in sämtlichen Wiener REWE-Filialen möglich ist.

In diesem Sinne:

ALLES GURGELT & bleibt gesund!

BRV Robert Rois

Sonderbetreuungszeit

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Die Spitze der heimischen Bundesregierung hat am vergangenen Samstag angekündigt, dass es ab kommenden Dienstag (17.11.2020, 00:00 Uhr) wieder einen harten Lockdown geben wird. Unter anderem werden die heimischen Schulen komplett auf Fernunterricht umgestellt und Kindergärten geschlossen. Betreuung vor Ort wird es sowohl in den Kindergärten als auch in den Schulen geben.

Nachdem es Betreuung in den zuvor genannten Einrichtungen geben wird, begründet der neuerliche harte Lockdown alleine keine Sonderbetreuungszeit.

Aus diesem Grund möchten wir euch unbedingt den folgenden Beitrag auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) empfehlen. Er informiert sehr gut darüber, was Sonderbetreuungszeit ist, wann und in welchem Ausmaß sie in Anspruch genommen werden kann (z.B.: ein Kind wird von der Betreuung in der Schule in Quarantäne nach Hause geschickt, mit Absonderungsbescheid; ein Angehöriger muss selber gepflegt werden weil die bisher betreuende Person ausfällt)

Klick mich: Sonderbetreuungszeit – BMAFJ

Bleibt gesund!

Eure Betriebsräte

Anerkennung von Corona als Berufskrankheit

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Das Jahr 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie für uns alle eine enorme Herausforderung.

Die Coronazahlen steigen immer weiter und die Krankheit ist noch nicht einmal richtig erforscht.  Spätfolgen können noch immer nicht benannt bzw. ausgeschlossen werden.

Daher ist es umso wichtiger, eine Coronainfektion zu melden, damit sie in späterer Folge als Berufskrankheit gewertet werden kann.

Unter dem folgenden Link findet ihr einen Beitrag zu diesem Thema auf der Webseite des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.

Klick mich: Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden!

Bleibt gesund,
Eure Betriebsräte

Mitarbeiterschutz / Tragen von Masken

Liebe Kolleginnen & Liebe Kollegen!

Vor zwei Tagen wurde das neue Rotationskonzept vom Ärztlichen Direktor der AUVA vorgestellt. In Zuge dessen hat der ÄD, Dr. Roland Frank, auch Bezug auf die Corona-Situation genommen und das Tragen von Masken thematisiert.

Nachdem aus verschiedensten Gründen immer mehr Kolleginnen und Kollegen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten FFP 2 Masken tragen sollen/müssen, soll nicht unerwähnt bleiben, dass es beim Tragen der Masken zu einer nicht unerheblichen körperlichen Mehrbelastung für den Maskenträger kommt.

Nachdem die AUVA den Arbeitnehmerschutz für Unternehmen sehr hoch ansetzt, gibt es dazu selbstverständlich eine Broschüre seitens der AUVA welche beim dauerhaften Tragen von Masken ab einer gewissen Schutzklasse Arbeitspausen vorsieht.

Im Fall des Tragens von FFP 2 Masken mit Ausatemventil ist nach 120 Minuten Arbeitseinsatz und beim Tragen einer FFP 2 Maske ohne Ausatemventil sogar bereits nach 75 min eine 30 minütige Pause vorgesehen.

Diesbezüglich sollte auch die Arbeitsmedizin Auskunft geben können.
Die genaue Formulierung findet ihr in der folgenden Broschüre:

Atemschutzfilter gegen Schwebstoffe, Gase und Dämpfe (Klick mich!)

Solltet ihr also zum betroffenen Personenkreis zählen ist es legitim solche Arbeitspausen auch einzufordern.

In diesem Sinne, bleibt gesund!
BRV Robert Rois