Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
aufgrund der Glatteissituation letzte Woche wurden auch zahlreiche Menschen, die auf dem Weg in die Arbeit waren, zu unseren Patienten. Mit E-Scootern werden hoffentlich die wenigsten auf dem Weg zu ihren Arbeitsstätten gewesen sein, würden aber aufgrund eines OGH-Urteils aus 2024 Gefahr laufen, im Falle eines Unfalls, nicht als Arbeitsunfall zu gelten.
Auszug aus dem Urteil:
Der Gesetzgeber sieht elektrisch betriebene Scooter als „Trendsportgeräte“ an, deren Benutzung eine besondere Geschicklichkeit erfordert und die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften (insbesondere im Zusammenhang mit dem Lenken und Bremsen) kein sicheres Fahren gewährleisten. Wenn ein Unfall daher – wie im Anlassfall – auf die mit der Bauart bzw. den spezifischen Eigenschaften von E-Scootern verbundene besondere Gefahr zurückzuführen ist, ist er nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.
Da auch einige unserer Kolleginnen und Kollegen E-Scooter nutzen wollen wir euch dieses OGH-Urteil jedenfalls zur Info zur Verfügung stellen.
Unfall mit einem Elektro-Scooter ist kein Dienst- oder Arbeitsunfall – OGH
help – das Ö1 Konsumentenmagazin – Mit dem E-Scooter zur Arbeit: Bei Unfall – Pech gehabt
Die Verwendung von E-Scootern schließen einen Arbeitsunfall aber nicht zwingend aus.
Wir wünschen Euch Gesundheit und weiterhin eine sichere Fahrt!