Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

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Gastkommentar: Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen!

„Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen“: Warum die Sozialversicherung in die Hände der Beschäftigten gehört, erklärt Susanne Haslinger von der PRO-GE Grundlagenabteilung in ihrem Gastkommentar.

Rund vier Millionen Arbeitnehmer:innen wählen heuer ihre Vertreter:innen in der Arbeiterkammer. Eine Interessenvertretung für die Vielen, die nicht vom Erben, nicht von der Rendite leben. Dass wir Arbeitnehmer:innen unsere Interessen hier selbst in die Hand nehmen und uns nicht von wohlmeinenden Arbeitgeber:innen vertreten lassen, liegt auf der Hand.

Wenig bekannt ist, dass sich aus dem Ergebnis der AK-Wahl auch ableitet, wer uns Arbeitnehmer:innen in einer anderen selbstverwalteten Institution vertritt: in der Sozialversicherung. Obwohl die zentralere Errungenschaft der Arbeiter:innenbewegung – sie schützt vor den existenzbedrohenden Risiken Krankheit, Unfall und Alter –, wirkt Selbstverwaltung hier stets ein bisschen sperrig, verstaubt und irgendwie – ja, anrüchig. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Erzählt wird uns die Mär ausgerechnet von jenen, die nicht Teil der Versichertengemeinschaft sind und damit in der Selbstverwaltung (zu Recht) keine Entscheidungsmacht haben.

Denn: Die Sozialversicherung wird von uns Versicherten selbst verwaltet. Nicht von jedem und jeder persönlich, sondern wie in der Arbeiterkammer und wie in den Gemeinden durch Vertreter:innen. Das hat auch historische Gründe. Vor knapp 150 Jahren, als die ersten Krankenkassen entstanden, war seitens der Arbeitnehmer:innen dem Staat schlicht nicht sonderlich zu trauen. Man musste die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Auch die Arbeitgeber:innen hatten durch die Beitragsabfuhr schnell eine wichtige Rolle und daher stets eine fixe Kontrollfunktion.

Seit 2020 verfügen die Arbeitgeber:innen nach einer Gesetzesänderung über die Hälfte der Stimmen in den Gremien der Krankenkasse – eine „Reform“ zum Schaden der Versicherten. Denn eines sind die Arbeitgeber:innen in der Österreichischen Gesundheitskasse (mit 7,5 Mio. Versicherten) nicht: Versicherte. Ihre Interessenlage ist also eine andere.

Es macht einen Unterschied, ob bestmögliche Versorgung oder budgetäre Sachzwänge und Profitinteressen hinter den Entscheidungen um die medizinische Versorgung stehen. Es macht einen Unterschied, ob ein weiteres MRT-Gerät aufgestellt werden kann oder die Ärztekammer ein Veto hat. Lasst uns die Sozialversicherung zurückholen! Wir brauchen sie.

Quelle: https://www.arbeit-wirtschaft.at/gastkommentar-lasst-uns-die-sozialversicherung-zurueckholen/ vom 08.03.2024

Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

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Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege bis 2028 – Rauch: “E-Card statt Kreditkarte”

Wien (OTS) – Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich nach langen Verhandlungen auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Sie stellen in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung – durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Den weitaus größten Anteil von knapp 11 Milliarden Euro trägt der Bund. Mit dem Geld werden mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für Patient:innen finanziert. In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für Mitarbeiter:innen, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung langfristig gesichert. “Gesundheit für alle in hoher Qualität – und zwar mit der e-Card statt der Kreditkarte. Das sichern wir mit unserer Gesundheitsreform”, freut sich Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Reformpaket wird heute im Nationalrat eingebracht. ***

Erst Anfang November hatte der OECD-Bericht “Health at a Glance” die Notwendigkeit von Strukturreformen im österreichischen Gesundheitssystem untermauert. Zwar ist Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor gut aufgestellt. Allerdings stehen hohe Ausgaben für Spitäler vergleichsweise geringen Ausgaben für den niedergelassenen Bereich, Digitalisierung und Vorsorge gegenüber. Überdurchschnittlich hoch ist zudem der Anteil an Gesundheitsausgaben, die von Patient:innen privat bezahlt werden.

Kostensteigerungen und Personalmangel bedrohen zudem die hohe Qualität der Versorgung. Seit Anfang des Jahres haben Bund, Länder und Sozialversicherung deshalb intensiv eine große Gesundheitsreform verhandelt. Das Ziel: Gesundheit für alle Menschen in Österreich in hoher Qualität sicherstellen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Für mich war klar: Um die Qualität in Österreichs Gesundheitssystem zu sichern, brauchen wir tiefgreifende Strukturreformen. Raus aus den Spitälern, rein in den niedergelassenen Bereich, viel stärker in die Digitalisierung. Genau das schaffen wir mit der Einigung heute. Die größte Gesundheitsreform der vergangenen Jahrzehnte bringt Verbesserungen sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen, Pflegekräfte und alle weiteren Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich. Wir investieren massiv in das solidarische Kassensystem, damit sich alle Menschen in Österreich Behandlungen weiterhin leisten können. Gesundheit darf keine Frage von arm oder reich sein.”

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231122_OTS0027/bund-laender-und-sozialversicherung-einigen-sich-auf-grosse-gesundheitsreform-anhang vom 22.Nov. 2023 um 09:00 Uhr

Wiener Arbeiterkammer beklagt vermehrte Probleme mit ÖGK

www.derstandard.at/story

Wiener Arbeiterkammer beklagt vermehrte Probleme mit ÖGK

Die Anfragen etwa wegen fehlender Krankengeldauszahlungen stiegen massiv an, auch gebe es keine klaren Zuständigkeiten.

Wien – Fehlerhafte Krankengeld-Auszahlungen oder kurzfristige Abschreibungen vom Krankenstand – die Arbeiterkammer (AK) Wien beklagt massive Probleme mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Im ersten Halbjahr 2023 seien demnach die Interventionen der Sozialversicherungsberatung der AK Wien bei der ÖGK auf 126 gestiegen, in den ersten sechs Monaten 2022 waren es noch 75 Fälle, hieß es am Donnerstag bei einem Pressegespräch.

Die Sozialversicherungsberatung der Wiener AK sei monatlich mit rund 2.000 Anrufen, 500 E-Mails und 150 persönlichen Beratungsgesprächen konfrontiert, erklärte Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. Man verzeichne rund 1.100 laufende Gerichtsakten. Die Interventionen bei der ÖGK – also Fälle, in denen die AK-Juristen mit Vollmacht einen Sachverhalt an die ÖGK herantragen – hätten in den vergangenen beiden Jahren massiv zugenommen, berichtete Panhölzl. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsträgern sei der Aufwand bei der ÖGK besonders groß, weil es keine klaren Zuständigkeiten und Ansprechpartner gebe, weshalb Interventionen oft lange dauerten, beklagte Panhölzl.

Kurzfristige Krankenstandsabschreibungen „ein Muster“

Im ersten Halbjahr 2022 verzeichnete die AK Wien 75 Interventionen bei der ÖGK, in 63 von 72 abgeschlossenen Fällen sei man erfolgreich gewesen. Im Vergleichszeitraum heuer gab es 126 neue Interventionen bei der ÖGK, davon seien 92 abgeschlossen, in 81 Fällen positiv. In den Jahren 2018 und 2019, also vor der Fusion der Gebietskrankenkassen in die Gesundheitskasse, habe es jeweils ganzjährig bei allen Trägern zusammen 70 Interventionen gegeben, merkte Panhölzl an.

Inhaltlich gehe es beispielsweise um kurzfristige Abschreibungen von Krankenständen. Oft würden Betroffene ganz knapp informiert, dass ihr Krankenstand beendet worden sei oder in Kürze beendet werde, und würden aufgefordert, binnen weniger Tage Facharztbefunde vorzulegen, wenn der Krankenstand verlängert werden soll. Kurzfristige Termine bei Fachärzten seien aber nahezu unmöglich, erinnerte Panhölzl, außer, man weiche auf Wahlärzte aus, was wieder Geld kostet. Hier handle es sich nicht um Einzelfälle, sondern ein „Muster“, meinte Panhölzl. Großteils gehe es um psychische Erkrankungen, andere Fälle betreffen aber beispielsweise auch Krebserkrankungen.

Probleme gibt es laut AK auch mit fehlerhaftem oder überhaupt verweigertem Krankengeld. Im ersten Halbjahr habe man durch Interventionen knapp 180.000 Euro an Krankengeldern für die Betroffenen gesichert. Schwierigkeiten gebe es auch mit fehlenden oder verspäteten Bescheiden seitens der ÖGK, was den Rechtsschutz erschwere.

„Vollziehungschaos“

Insgesamt ortet Panhölzl in der ÖGK ein „Vollziehungschaos“. Angeblich fehlten der ÖGK in Wien und Niederösterreich Ärzte für Kontrolluntersuchungen. Warum die Versicherten nicht vom Vertragsarzt, der sie krankgeschrieben hat, wiederbestellt würden, sei unklar, so Panhölzl, denn früher sei das durchaus üblich gewesen. Die AK sei nicht gegen die Kontrolluntersuchungen bei Krankenständen, aber man sei dagegen, die Kontrolle auf die Versicherten abzuwälzen, indem diese kurzfristig Facharztbefunde besorgen müssen.

Die Kassenfusionierung sei überschießend gewesen, resümierte Panhölzl, und habe sich für die Versicherten zum Nachteil entwickelt. Von den versprochenen Vorteilen für Versicherte „ist aus unserer Sicht nichts eingetreten“. Es sei kein „zumutbares Service-Niveau gewährleistet“, kritisierte Panhölzl, und „die Situation wird nicht laufend besser, sie wird laufend schlechter“. Die AK sprach sich dafür aus, die Zentralisierung zumindest teilweise wieder zurückzunehmen und manche Entscheidungsstrukturen wieder regional anzusiedeln. Im Verwaltungsrat der ÖGK seien den Dienstnehmervertretern aber leider die Hände gebunden, bedauerte Panhölzl, weil sie ohne Zustimmung der Dienstgeber keine Beschlüsse fassen könnten.

Kritik an der Kritik der Arbeiterkammer kam am Donnerstag vom ÖVP-Wirtschaftsbund. Die Arbeiterkammer benutze die Österreichische Gesundheitskasse „einmal mehr als Spielball, um die Arbeitgeberkurie und den Grundsatz der Parität in den Sozialversicherungsträgern infrage zu stellen. Bei 7,4 Millionen Versicherten in der ÖGK landen 0,0017 Prozent als Intervention bei der Arbeiterkammer. Diese geringe Zahl allein zeigt, dass die Vorwürfe unbegründet sind“, so der Wirtschaftsbund. (APA, red, 24.8.2023)

Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000184141/ak-wien-beklagt-gestiegene-probleme-mit-214gk  vom 24. August 2023 um 11:35 Uhr

Roland Pichler neuer Generaldirektor-Stellvertreter in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

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Roland Pichler neuer Generaldirektor-Stellvertreter in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Mag. Roland Pichler stellt sich zukünftig neuen beruflichen Herausforderungen als Generaldirektor-Stellvertreter in der AUVA. Er wurde vom AUVA-Verwaltungsrat am 28.06.2023 einstimmig zum Nachfolger von Mag. Jan Pazourek bestellt, der die AUVA verlässt und ab 01.07.2023 das Büro des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger leitet.

Der gebürtige Oberösterreicher Roland Pichler absolvierte den berufsbegleitenden Fachhochschulstudiengang Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung. Er war zunächst in der Privatwirtschaft im Finanzcontrolling internationaler Handelsgesellschaften tätig. 2004 wurde er Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen der Gewerkschaft der Eisenbahner. Nach weiteren beruflichen Stationen in gewerkschaftlichen Organisationen wurde er schließlich im Oktober 2013 Mitglied des ÖGB – Vorstandes und Leitender Sekretär für Finanzen.

AUVA-Obmann DI Mario Watz und Obmann-Stellvertreterin Mag.a Ingrid Reischl freuen sich, dass mit Roland Pichler ein erfahrener Finanzexperte für den Träger gewonnen werden konnte, der durch seine vielseitigen Erfahrungen mit fundiertem Fachwissen bereit ist, einen wertvollen Beitrag zur weiteren Entwicklung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu leisten.

Über die AUVA

Bei der AUVA sind ca. 4,5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber:innen und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichem und gesellschaftlichem Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz, Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich rund 380.000 Patient:innen auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon 46.000 stationär.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230703_OTS0025/roland-pichler-neuer-generaldirektor-stellvertreter-in-der-allgemeinen-unfallversicherungsanstalt-auva vom 03.Juli 2023 um 09:09 Uhr

SV-Chef Lehner: Gelder für Spitäler einfrieren und für Kassenstellen verwenden

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Sozialversicherungschef Lehner: Gelder für Spitäler einfrieren und für Kassenstellen verwenden

Der Chef des Dachverbands der Sozialversicherungen Peter Lehner will in die Verhandlungen zur Gesundheitsreform eingebunden werden. Er unterstützt die Forderung der Ärztekammer nach 500 zusätzlichen Kassenstellen.

Die Sozialversicherung verlangt ihre Einbindung in die Verhandlungen zur Gesundheitsreform, die derzeit im Zuge der Gespräche zum Finanzausgleich geführt werden. Obwohl die Verhandlungen bereits laufen und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dies angekündigt habe, sei immer noch nicht klar, ob die Sozialversicherung als einer der größten Finanziers mit am Tisch sitzen werde, beklagte Dachverbands-Chef Peter Lehner im Gespräch mit der APA.

Er hält aber den Finanzausgleich ohnehin nicht für den richtigen Rahmen, um über eine Gesundheitsreform zu sprechen, weil es im Finanzausgleich um Budgets und Zuständigkeiten gehe und nicht um eine ganzheitliche, gesundheitspolitische Perspektive. Eine Gesundheitsreform ist für Lehner „kein Kraftakt im Rahmen des Finanzausgleichs, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der nie abgeschlossen sein wird. Das Gesundheitssystem wird von gesellschaftlichen Veränderungen, neuen Anforderungen und dem medizinischen Fortschritt immer aufs Neue gefordert. Wir brauchen viele Schritte, um das System laufend anzupassen und weiterzuentwickeln“, betonte der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger.

Lehner fordert Verlagerung der Kompetenzen von Ländern an Sozialversicherung

Lehner unterstützt die Forderung der Ärztekammer nach 500 zusätzlichen Kassenstellen – die dafür notwendigen Mittel will er durch Einsparungen bei den Sozialversicherungsgeldern für die Spitäler aufbringen. Die Sozialversicherungen zahlen derzeit einen Pauschalbeitrag für die Spitäler, der aber vom Wirtschaftswachstum abhängig ist und damit jährlich steigt, womit sie damit inzwischen schon der größte Zahler für die Krankenanstalten sind. Der Dachverbands-Chef schlägt nun vor, diese Mittel für die Spitäler einzufrieren und mit den damit lukrierten Geldern die 500 zusätzlichen Kassenärzte zu finanzieren.

Nicht viel anfangen kann der Dachverbands-Chef mit der Forderung der Länder nach einer dritten Finanzierungssäule für die Ambulanzen, für die der Bund aufkommen sollte, weil damit das System noch komplizierte würde. Und bevor die Länder mehr Geld im Zuge des Finanzausgleichs fordern, sollten sie zunächst einmal darstellen, was sie konkret mit dem Geld machen wollen, forderte Lehner mehr Transparenz. Notwendig wären klare Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten, betonte der Dachverbands-Chef, der zuletzt vorgeschlagen hatte, die Kompetenzen für die Spitäler von den Ländern zur Sozialversicherung zu verlagern.

Lehner fordert „digitale Transformation“ im Gesundheitsbereich

Wichtig ist Lehner für die Gesundheitsreform auch ein Ausbau der Vorsorge und die „digitale Transformation“. So müssten die Wahlärzte in das E-Card- und das ELGA-System integriert werden. Wichtig wäre seiner Ansicht nach auch eine Codierung von Diagnosen, womit für die Ärzte das umständliche Öffnen von PDF-Dokumenten in der Elektronischen Gesundheitsakte wegfallen würde. Das Gesundheitstelefon 1450 will Lehner für eine echte Steuerung der Patientenströme bundesweit einheitlich aufsetzen und ausbauen. Derzeit ist es länderspezifisch organisiert und wird etwa in manchen Bundesländern vom Roten Kreuz betreut. Künftig sollten Patienten bei einem Anruf dort in ganz Österreich die Auskunft erhalten, mit welchen Symptomen sie sich am besten wohin wenden sollen.

Quelle: https://www.diepresse.com/6284760/sozialversicherungschef-lehner-gelder-fuer-spitaeler-einfrieren-und-fuer-kassenstellen-verwenden  07.05.2023 um 07:33 Uhr

Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

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Wegweisend für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung

Wien (OTS) – „Die Wiener Landeszielsteuerungskommission, in der neben Vertretern der Stadt Wien, Vertreter der Sozialversicherung und des Bundes sitzen, ist das Gremium, in dem wir gemeinschaftlich unsere Projekte für die Zukunft der Wiener Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen können, und ist daher eines unserer wichtigsten Werkzeuge“, unterstreicht Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker die Bedeutung der Wiener Landeszielsteuerungskommission (LZK) im Anschluss ihrer 39. Sitzung. „Mit neuen Projekten, Machbarkeitsstudien und dem Ausbau bewährter Strukturen zeigt sich deutlich das Kommittent der Zielsteuerungspartner, beim Ausbau der Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener an einem Strang zu ziehen“, so der Vorsitzende der ÖGK Landesstellenausschuss Wien, Mario Ferrari.

Ein Highlight der 39. Sitzung der LZK ist ein wegweisendes Projekt in Form einer Machbarkeitsstudie im Bereich Telemedizin. Mit dem Projekt „Telemedizinische Betreuung von Menschen mit Herzinsuffizienz“ werden unter wissenschaftlicher Begleitung in Kooperation mit den kardiologischen Abteilungen des Wiener Gesundheitsverbunds, neben den technischen Umsetzungsmöglichkeiten, auch Erkenntnisse für eine allfällige Etablierung einer telemedizinischen Regelversorgung für herzinsuffiziente Patient*innen in Wien geprüft.

Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung kam es unter den Zielsteuerungspartnern bezüglich der Finanzierung für den Ausbau und Betrieb für Einrichtungen der Hospiz – und Palliativversorgung ebenfalls zu einer Einigung. Damit stehen für das Jahr 2023 für die Hospiz- und Palliativversorgung insgesamt mehr als 23 Millionen Euro, die unter Bund, Länder und Sozialversicherung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, zur Verfügung.

Beschlossen wurde auch eine gemeinsame Finanzierung aus Mitteln der Sozialversicherung (Krankenversicherungsträgern und AUVA) und dem Wiener Gesundheitsfonds für den Aufbau einer Erstversorgungsambulanz (EVA) im Traumazentrum Wien Meidling (TZW Meidling), deren Betrieb bis Juni 2025 vorgesehen ist. Hier werden in Zukunft ein Großteil der selbstkommenden Patient*innen einer Abklärung in der EVA zugeführt.

Nicht zuletzt wurde mit der Fortführung des 2022 als Pilotprojekt gestarteten Aufbaus eines Wundnetzes zur Versorgung Menschen mit chronischen Wunden eine wichtige Maßnahme für Betroffene beschlossen. Hier hat die erste Evaluation des Projekts eine sehr hohe Zufriedenheit der Patient*innen mit dem Angebot gezeigt.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230317_OTS0137/wegweisend-fuer-die-zukunft-der-wiener-gesundheitsversorgung Stand 17. März 2023 um 16:22 Uhr

Entlastungswoche für Pflegepersonal in der Sozialversicherung

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Entlastungwoche war das Stichwort als im Mai 2022 von der Bundesregierung eine angebliche Pflegereform präsentiert wurde. Neben einem Pflegezuschuss, der sich als Zuschüsschen entpuppte, das noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Groß verkünden die Minister Kocher und Rauch: „Zusätzliche Entlastungswoche für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ab 43 Jahren!“ Kleinlaut heißt es weiter im Text: „In manchen Kollektivverträgen war eine sechste Urlaubswoche schon bisher enthalten.“ Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung.

Aber nicht nur das: Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Damit sind nicht nur Heimhilfen bereits von vornherein ausgeschlossen. Auch im Behindertenbereich wiederholt die Bundesregierung die Fehler, die sie bereits beim Pflegezuschuss gemacht hat: Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung. Die Minister Kocher und Rauch haben erneut ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr Fragen offen lässt, als es beantwortet.

Die Entlastungswoche steht dabei symptomatisch für die Politik der Bundesregierung in Pflege-Fragen. Obwohl im Mai 2022 eine große Pflegereform für Herbst desselben Jahres angekündigt worden war, kam: Wenig bis Nichts.

Wir erleben einen starken Personalmangel. Kennerinnen und Kenner der Branche verwundert das nicht: Eine von der Gewerkschaft GPA in Auftrag gegebene Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IFES im November 2021 zeigt, dass die Stimmung in der Branche schlecht ist. Nur 25 Prozent der Befragten geben an, dass es genug Personal gibt, um die Arbeit gut zu erledigen. Der Schnitt über alle Branchen liegt bei 47 Prozent. Fast zwei Drittel sagen, dass der Arbeitsdruck steigt, die Hälfte der Unternehmen werde aufgrund der angespannten Personalsituation verlassen.

Nur grundlegende Verbesserungen können das Schlimmste verhindern. Dazu braucht es das Bekenntnis, dass deutlich mehr Geld im System notwendig ist. Das Wirtschaftsforschungsinstitut geht von einer Verdopplung der gesamtstaatlichen Pflegeausgaben auf 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2060 aus, der Ageing Report der EU-Kommission spricht sogar von 3,5 Prozent des BIP. Wer die Augen vor der Tatsache verschließt, dass der Bereich langfristig unterfinanziert ist, lügt sich selbst an. Der Finanzausgleich schafft die Möglichkeit, eine echte Pflegereform einzuleiten. Mit höheren Gehältern. Mit mehr Personal. Mit einer echten Entlastungswoche für alle. Es ist möglich, den Bereich so zu attraktiveren, dass junge Menschen gerne ein Teil davon sein wollen. Aber die Zeit läuft davon. Die Regierung ist gut beraten, die Chance nicht verstreichen zu lassen.

Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ist nun beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBI I 214/2022) veröffentlicht.

Das Gesetz trat mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die konsolidierte Fassung des geänderten Bundesgesetzes findest Du hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008815

Das Wichtigste zum Gesetz in aller Kürze:
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, hat man Anspruch auf die Entlastungswoche. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Entlastungswoche heruntergerechnet auf ihre Stundenanzahl. Bessere Regelungen im Kollektivvertrag (zB mehr Urlaub nach Dienstzugehörigkeit) werden auf diese Bestimmun angerechnet. Bei 6 Wochen Urlaub ist Schluss. Die Regierung gibt den Arbeitgebern drei Jahre für die Umstellung Zeit. Bis inklusive 2026 ist es möglich, die Entlastungswoche finanziell abzugelten, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei der Entlastungswoche um ein neues Rechtsinstrument handelt, zu dem weder Judikatur noch Literatur vorliegt. Manche Fragen scheinen uns im Gesetz auch noch nicht bedacht worden zu sein. Wir werden uns daher um entsprechende Klärungen –gegebenenfalls sogar durch eine Novellierung des Gesetzes– bemühen.

Darüber werden wir natürlich informieren.

Im Folgenden stellen wir die wesentlichsten Punkte zu der Entlastungswoche dar, soweit sie bisher feststehen:

Entlastungswoche Geltungsbereich – Betroffene Berufsgruppen
ArbeitnehmerInnen, die in einem der in § 1 GuKG, BGBl I 108/1997, in der Fassung BGBl I 165/2022, angeführten Berufe beschäftigt werden.

Einen Anspruch haben nur MitarbeiterInnen, die als
• Pflegeassistenz
• Pflegefachassistenz
• Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
beschäftigt sind.

Es muss somit eine Beschäftigung in einer dieser Berufsgruppen vorliegen.

Der Verweis auf das GuKG in der Fassung BGBl I 165/2022 bewirkt, dass sollten weitere (neue) Berufsgruppen in das GuKG aufgenommen werden, lediglich den aktuell im GuKG normierten Berufsgruppen (PA, PFA, DGKP) eine Entlastungswoche gebührt. Zukünftige Berufsgruppen hätten nach heutigem Stand keinen Anspruch.

Da die Regelung nicht auf einen Bereich oder ein Setting abstellt, gehen wir davon aus, dass die einzige Voraussetzung, um einen Anspruch auf die Entlastungswoche zu haben, die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe samt Tätigkeit als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomierte Gesundheit- und Krankenpflegeperson ist.

Wie schon beim Pflegezuschuss werden sich aber auch hier wieder zahlreiche Abgrenzungsfragen stellen, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesichert beantworten können.

Ausmaß der Entlastungswoche
Es gebührt eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, höchstens jedoch 40 Stunden pro Kalenderjahr.

Vollzeitbeschäftigten eine Entlastungswoche grundsätzlich im Ausmaß von 40 Stunden.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Entlastungswoche im Ausmaß der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (zB. 30 Stunden-Kraft erhält eine Entlastungswoche im Ausmaß von 30 Stunden).

Beginn des Anspruches
Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, gebührt erstmalig diese Entlastungswoche.

Die Regelung spricht nur vom „Kalenderjahr“, das Verhältnis zwischen gegebenenfalls unterschiedlichem Urlaubsjahr und Kalenderjahr wirft einige Fragen auf.

Nach derzeitiger Lesart dürfte diese Entlastungswoche auch nicht übertragen werden können. Da die Nicht-Gewährung unter Strafsanktion steht, gehen wir davon aus, dass diese Woche innerhalb des Kalenderjahres aufzubrauchen ist. Dies ist in den Arbeitszeitaufzeichnungen jedenfalls kenntlich zu machen.

Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche/freier Zeiten
Anrechnung
Auf Gesetze, Verordnungen, Arbeitsordnungen oder sonstige Normen kollektiver Rechtsgestaltung beruhende Urlaubsansprüche sind anzurechnen, soweit diese über den gesetzlichen Mindestanspruch von 30 Werktagen hinausgehen.

Anzurechnen ist daher der erhöhte Urlaubsanspruch nach § 19 DO.A sowie allfällige andere erhöhte Urlaubsansprüche, sofern diese nicht einem bestimmten Zweck gewidmet sind.

Nicht-Anrechnung
Nicht angerechnet werden können:
§ 10a UrlG – Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit
§§ 15 und 16 UrlG – Pflegefreistellung
§ 8 AngG und § 1154b ABGB – Ansprüche bei Dienstverhinderung
§§ 14a und 14b AVRAG – Freistellungen bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz
§ 10 DO.A – Dienstverhinderung
§ 9e DO.A – Feiertage und dienstfreie Werktage (Karsamstag und Pfingstsamstag, 24.12. und 31.12.)
§ 22 AngG – Postensuchtage

Verbrauch der Entlastungswoche
Der Verbrauch der Entlastungswoche ist zu vereinbaren. Weiters ist der Verbrauch in den Arbeitszeitaufzeichnungen auszuweisen.

Strafsanktion und Übergangsfrist bis 2026
Sowohl die Nichtgewährung der Nachtgutstunden als auch der Entlastungswoche steht unter Strafsanktion, weil es sich dabei um eine Verwaltungsübertretung handelt.

ArbeitgeberInnen, die
• den Ausgleich der Nachtgutstunden nicht innerhalb von 6 Monaten gewähren oder das Zeitguthaben in Geld ablösen oder
• die die gebührende Entlastungswoche nicht in den Arbeitszeitaufzeichnungen ausweisen oder in Geld ablösen,
sind mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2.180 Euro zu bestrafen.

Für die Gewährung der Entlastungswoche wurde eine Übergangsfrist vorgesehen, sodass Ansprüche, die bis zum Kalenderjahr 2026 anfallen, in Geld abgelöst werden können.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen

Warum die Gesundheitsreform scheitern könnte

Wiener Zeitung.at/Nachrichten/Politik/Österreich

Warum die Gesundheitsreform scheitern könnte

Die ÖGK präsentiert ihre Wünsche, sie unterscheiden sich doch deutlich von jenen der Länder.
Im Herbst muss der neue Finanzausgleich stehen, also die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Diesmal sollen aber nicht nur die Geldströme diskutiert und neu geordnet, sondern auch eine Gesundheitsreform angehängt werden. Das Vorhaben ist so ambitioniert, dass Minister Johannes Rauch (Grüne) vorsorglich bereits das wahrscheinliche Scheitern prognostizierte. Er wolle es aber zumindest versucht haben, sagte Rauch. Kenner dieser alle paar Jahre stattfindenden Budgetverhandlungen, mit denen diese Zeitung sprach, sagen indessen: Der Versuch mag gut gemeint sein, aber er ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Zeit für eine strukturelle Reform sei viel zu knapp, man hätte im Vorjahr damit beginnen müssen. Außerdem sei der Finanzausgleich ein denkbar ungeeignetes Format, denn es stehe nur die Geldaufteilung im Fokus.

Andererseits, so sagt etwa Andreas Huss, der derzeitige Vize-Obmann der Gesundheitskasse ÖGK, sei die Aufteilung der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen immer auch ein Druckmittel. „Der Föderalismus ist so hinzunehmen, wie er ist. In diesem müssen wir uns bewegen.“ Es ist ein pragmatischer Ansatz, der auch aus den Forderungen der ÖGK hervorgeht, die nur kleine strukturelle Adaptierungen vorsehen, nämlich die Bündelung von bisher verteilten Aufgaben bei der ÖGK sowie, vereinfacht gesagt, mehr Geld vom Bund. Eine Erhöhung der Sozialversicherungsabgaben will Huss nicht.

Die Bundesländer hatten ihrerseits vor Wochen ihre Wünsche deponiert. Sie wendeten dieselbe Formel an, also ein kleiner chirurgischer Eingriff an der Struktur, dafür zusätzliches Geld. Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Vorschläge. Die Länder wollen zwischen dem niedergelassenen Bereich (Sozialversicherung) und den Spitälern (Länder) eine dritte Säule für Spitalsambulanzen und Primärversorgungseinheiten (PVE) einziehen. Solche PVE oder Ärztezentren finden sich mittlerweile auch in Krankenhäusern. Deren Installierung war aber eine Art Notwehrmaßnahme der Spitalsträger, um die dortigen Notfallambulanzen zu entlasten.

Huss hält von dieser Idee wenig, wie er am Mittwoch auf einer Pressekonferenz sagte. Der Fokus der Dienstleistungen würde da nur auf dem ärztlichen Bereich liegen, andere Gesundheitsberufe wie die Physiotherapie, die man aufwerten und besser ins System integrieren wolle, würden nicht berücksichtigt werden.

Stellenausbau und neuer Fonds für teure Medikation
Der Gegenvorschlag der ÖGK: Sie will den kassenärztlichen Bereich ausbauen und bis zu 500 neue Stellen schaffen. Außerdem will die ÖGK zur alleinigen Anlaufstelle für Heilbehelfe aller Art werden, für die derzeit teilweise auch Länder und Pensionsversicherung zuständig sind. Für sehr teure Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten soll ein eigener Finanzierungstopf geschaffen werden, in den alle einzahlen, um den „unwürdigen Streit“ (Huss) zu beenden, wer diese Patienten nicht behandelt. Für die Mehraufgaben will die ÖGK Geld vom Bund.

Der Hintergrund des Reformeifers aller Beteiligten im Gesundheitswesen ist die hohe Spitalslastigkeit des Systems. In den Krankenhäusern wird die beste, aber auch teuerste Medizin angeboten. Der medizinisch-technische Fortschritt geht auch immer weiter und verbraucht viel mehr Ressourcen als früher. Um ein Beispiel zu geben: Es ist noch nicht sehr lange her, dass es etwa ein Dutzend onkologische Standardtherapien gab. Heute gibt es hunderte, hochspezialisierte Behandlungen, die von einem Dutzend Ärzten begleitet werden.

Der Fortschritt kommt aber auch im niedergelassenen Bereich an, der sowohl für die Diagnostik als auch für Behandlungen leistungsfähiger geworden ist. Auch aus diesem Grund sollen Vertragsärzte mehr Aufgaben übernehmen, findet Huss, der darauf verwies, dass in den vergangenen zehn Jahren die Belagzahlen in den Spitälern um rund 25 Prozent zurückgegangen seien. Verantwortlich dafür ist übrigens zum Teil auch da der medizinische Fortschritt, weil sich die Liegedauer im Laufe der Zeit etwas verringert hat.

Doskozil glaubt nicht an Reform
Die Krankenkassen sind zwar für die Spitäler nicht verantwortlich, sie zahlen aber für sie, und zwar sehr viel. Mit 6,3 Milliarden Euro ist die Sozialversicherung der größte Geldgeber für die Krankenanstaltenfonds. Wofür diese das Geld verwenden, wisse man nicht, sagt Huss, der mehr Transparenz fordert. Den Vorschlag von Dachverbandschef Peter Lehner, die Kompetenzen für die Spitäler gleich von den Ländern zur Sozialversicherung zu verlagern, hält Huss zwar nicht grundsätzlich für verkehrt, aber es sei „ein frommer Wunsch“ und „nicht realistisch“. Die Länder würden sich diese Zuständigkeit nicht wegnehmen lassen.

Dass sich an der Steuerung der Patientinnen und Patienten im System langfristig etwas ändern müsse, die Spitäler entlastet und der niedergelassene Bereich ausgebaut werden sollten, ist Konsens. Ebenso ist es weitgehend unstrittig, dass es zur Optimierung dieser Steuerung sinnvoll wäre, die Finanzierung und damit auch die Zuständigkeit würde in einer Hand liegen. Nur wo? Hans Peter Doskozil, Burgenlands Landeshauptmann, hat seinerseits vorgeschlagen, die ÖGK aufzulösen und das gesamte System durch Bund und Länder zu finanzieren. Damit steht Doskozil aber bisher alleine da.

Am Mittwoch sagte Doskozil, der derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist, dass der Bund inhaltliche Diskussionen vermeiden wolle. „Ich glaube, dass man dann am Schluss sagt: So, wir müssen jetzt fertig werden. Und dann reden wir nur noch über die Aufteilung der Gelder“, so Doskozil.

Über die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern will der Landeshauptmann aber gar nicht diskutieren. Dafür brauche es eine Bundesregierung, die sich inhaltlich einig sei, und genügend Abstand zu den nächsten Wahlen. „Beide Voraussetzungen sind aus meiner Sicht nicht gegeben“, meinte Doskozil.

Quelle: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2180054-Warum-die-Gesundheitsreform-scheitern-koennte.html mit Stand vom 01.03.2023, 18:00 Uhr/ Update: 02.03.2023, 09:51 Uhr

Zwei Sozialversicherungsposten werden vorzeitig nachbesetzt

WIENER ZEITUNG.at/Nachrichten/Politik/Österreich

Zwei Sozialversicherungsposten werden vorzeitig nachbesetzt

Nach der Suspendierung des Kassenleiters wird auch die Stellvertreterfunktion neu ausgeschrieben.
Es war ein unrühmliches Kapitel im Gefolge der von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung beschlossenen Zusammenlegung von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Zunächst war der Büroleiter des Dachverbandes, das ist der oberste Managementposten in den Sozialversicherungen, im Juli suspendiert worden. Wenig später wurde publik, dass der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde der SPÖ-Vertreter gegen die 2019 erfolgte Besetzung des Spitzenpostens großteils stattgegeben hat. Wie der „Wiener Zeitung“ nun von informierter Seite der Sozialversicherung erklärt wurde, hat es inzwischen intern den Beschluss gegeben, nicht nur den bisherigen Posten des Leiters, sondern auch jenen des Stellvertreters vorzeitig neu auszuschreiben.

Die reguläre Funktionsperiode läuft mit Ende Juni dieses Jahres aus. So lange wollte die Konferenz der Sozialversicherung allerdings nicht zu warten. Nach der Suspendierung des Leiters der Dachorganisation, Martin Brunninger, führte sein Stellvertreter Alexander Burz interimistisch die Geschäfte. Mit der Neuausschreibung wird auch dessen Stellvertreterposten im Dachverband neu besetzt, wie zu erfahren war. Diese Neubesetzung solle möglichst rasch erfolgen, wurde außerdem erklärt. Brunninger war 2019 mit FPÖ-Unterstützung in die Führungsfunktion bestellt worden.

Suspendierung auch mit Stimmen der FPÖ
Im Zuge der Suspendierung ist ihm vorgeworfen worden, bei der Veranlagung von Rücklagen gegen die Geschäftsordnung und gegen Dienstpflichten verstoßen zu haben, wie die Vorsitzenden des Dachverbandes, Ingrid Reischl vom Gewerkschaftsbund und Peter Lehner vom Wirtschaftsbund mitteilten. Er hat die Vorwürfe vehement zurückgewiesen und die Beurlaubung als grundlos bezeichnet. Dessen Suspendierung durch die zehn Mitglieder umfassenden Konferenz der fünf Sozialversicherungsträger ist im Vorjahr einstimmig – auch mit den Stimmen der FPÖ- Vertreter – erfolgt.

Kür innehalb von zehn Minuten
Die Höchstrichter am Verwaltungsgerichtshof bewerteten, dass die Kür des Topmanagements im Juni 2019 rechtswidrig mit zwei Sitzungen innerhalb von nur zehn Minuten erfolgt sei. In der Zeit hätten 400 Seiten an Unterlagen durchgelesen werden sollen. Außerdem seien mit den nicht rechtzeitig erfolgten Sitzungseinladungen ebenfalls die Pflichten verletzt worden. In der Zwischenzeit gibt es auch einen Bericht des Rechnungshofes, wonach die Fusion der Sozialversicherungen statt der von der türkis-blauen Bundesregierung in Aussicht gestellten „Patientenmilliarde“ sogar Mehrkosten von mehr als 200 Millionen Euro verursacht.

Quelle: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2175066-Zwei-Sozialversicherungsposten-werden-vorzeitig-nachbesetzt.html mit Stand vom 20.01.2023 um 13:24 Uhr

Sozialversicherungen wollen Kompetenzen für Spitäler

Quelle: https://www.sn.at/, Salzburger Nachrichten, Panorama, Österreich

Sozialversicherungen wollen Kompetenzen für Spitäler

Sozialversicherungschef Peter Lehner will die Kompetenzen für die Spitäler von den Ländern zur Sozialversicherung verlagern. Damit könnte ein österreichweite gemeinsame Steuerung der Spitäler und damit mehr Effizienz erreicht werden, meinte Lehner im APA-Interview. Mit dieser Forderung geht der Dachverbands-Chef in die angelaufenen Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich. Die neun Landes-Ärztekammern würde er gerne zusammenlegen.

Lehner, der mit Jahresbeginn wieder turnusmäßig den Vorsitz in der Konferenz der Sozialversicherungsträger übernimmt, verwies darauf, dass die Sozialversicherung schon mehr als die Hälfte der Spitalsfinanzierung leistet. „Die Mär, dass die Länder die Spitäler finanzieren, ist aus der Welt zu räumen.“ Ursprünglich sei zwar eine Aufteilung von 60 zu 40 zwischen Ländern und Sozialversicherung vereinbart worden. Die 6,98 Milliarden Euro, die die Sozialversicherung 2023 den Ländern für die Spitäler überweisen, seien aber „jedenfalls über 50 Prozent“. Die genaue Zahl sollte im Rahmen der Finanzausgleichs-Verhandlungen auf den Tisch kommen. Dass die Zahlungen der Sozialversicherung steigen, habe nichts mit der Leistung der Spitäler zu tun, sondern liege daran, dass sich der Pauschalbetrag an den Beitragseinnahmen orientiert und diese wegen der guten Wirtschaftslage in den letzten Jahren gestiegen seien.

Die Sozialversicherung sei zwar der größte Zahler für die Spitäler, habe aber keine Gestaltungsmöglichkeit. Lehner fordert deshalb, dass die Sozialversicherung ein Gestaltungsrolle aliquot zu ihrer Finanzierung bekommt. Um effizienter zu werden, will der Dachverbands-Chef die „Schrebergarten-Politik“ der Landesspitalsträger mit neun unterschiedlichen System „aufbrechen“ und hält eine österreichweite Spitalssteuerung für die vernünftigste Variante. „Das wäre der große Wurf.“ Zu erreichen wäre das, wenn die Länder die Spitäler an die Sozialversicherung übergeben würden. Die Finanzierung würde zwar nicht die Sozialversicherung allein übernehmen, aber mit einem gemeinsam gespeisten Topf hätte man eine „Finanzierung aus einem Topf“.

Auf die Frage ob eine solche Variante realistisch sei, meinte der Sozialversicherungs-Chef, dass man jetzt einmal die Forderungen für die Finanzausgleichs-Verhandlungen auf den Tisch lege. Und wenn die Länder jetzt im Voraus mehr Geld verlangen, „dann sehe ich das auch als eine Maximalforderung“. Die vom Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und seinem Salzburger Kollegen Christian Stöckl (ÖVP) vorgeschlagene, vom Bund finanzierte dritte Säule für Ambulanzen und Primärversorgungszentren hält Lehner für „eine Kreditkarte, mit der man einkaufen geht“. Das sei kein Finanzausgleich, sondern Geldverschiebung.

Dass die Spitäler angesichts des herrschenden Personalmangels mehr Finanzmittel brauchen, glaubt Lehner nicht: „Geld allein ist nicht die Lösung.“ Es gehe darum, das System effizienter zu gestalten, damit die Ressourcen beim Patienten ankommen und nicht in der Verwaltung. Der Dachverbands-Chef will deshalb „den Digitalisierungs-Turbo zünden“. So könnten etwa die Fragebögen für die Spitalsaufnahmen von den Patienten großteils schon zu Hause ausgefüllt werden.

Um die Patientenströme zwischen Spitälern und niedergelassenen Ärzten richtig zu steuern, will Lehner die zuletzt mit Corona stark frequentierte Hotline 1450 aufwerten. „Idealerweise“ sollten Patienten – abgesehen von Notfällen – mit gesundheitlichen Problemen dort anrufen, um zu erfragen, ob sie in eine Ambulanz gehen sollen oder vielleicht doch bei einem niedergelassenen Arzt oder eine Primärversorgungseinrichtung besser aufgehoben wären.

Den von der Ärztekammer beklagten Ärztemangel kann Lehner nicht erkennen, wohl aber ein Verteilungsproblem. Um wieder mehr Ärzte mit Kassenverträgen zu bekommen, müsse vor allem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gemeinsam mit der Ärztekammer neue Wege gehen und etwa allgemeinmedizinische Ambulanzen und Primärversorgungseinrichtungen forcieren. Die Forderung von ÖGK-Obmann Andreas Huss, Wahlärzte zur Teilnahme an ELGA und dem E-Rezept zu verpflichten, unterstützt Lehner.

Dass es nach wie vor keinen ÖGK-Gesamtvertrag im ärztlichen Bereich für ganz Österreich gibt, führt Lehner vor allem darauf zurück, dass zwar die neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK zusammengelegt wurden, die Ärzte aber immer noch neun Landeskammern haben. Er kann auch „keinen wesentlichen Nutzen für die Versicherten“ durch neun Landes-Ärztekammern erkennen und meint, dass eine Harmonisierung mit einem Gesamtvertrag durch eine Zusammenlegung der neun Landes-Ärztekammern leichter zu erreichen wäre. Lehner unterstützt damit auch eine schon vom Rechnungshof erhobene Forderung, der eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen empfohlen hatte.

Zuversichtlich zeigte sich Lehner bezüglich des Mutter-Kind-Passes, wo der Dachverband mit den Verhandlungen mit der Ärztekammer beauftragt wurde. Nachdem die zuständigen Ministerien die finanziellen Eckdaten übermittelt haben, hatte die Ärztekammer ihre angedrohte Vertragsaufkündigung zurückgenommen. Nun müsse man sich bis Ende März auf die neuen Tarife einigen – Lehner zeigte sich überzeugt davon, dass diese Einigung gelingen werde. Die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes und dessen Digitalisierung werde aber wohl nicht so schnell gehen.

Bei Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart stieß Lehner mit seinen Zusammenlegungswünschen erwartungsgemäß auf Ablehnung. „Wie die Ärztekammern strukturiert sind, ist sicher nicht seine Angelegenheit und wenn wir uns das berüchtigte Projekt der Kassenzusammenlegung ansehen, kann das maximal als abschreckendes Beispiel dienen“, replizierte Steinhart per Aussendung.

Zum von Lehner vermissten österreichweiten ärztlichen Gesamtvertrag hielt Steinhart fest, dass es die ÖGK trotz „sündhaft teurer“ Zusammenlegung bis heute nicht einmal geschafft habe, den von der Österreichischen Ärztekammer vor über eineinhalb Jahren vorgestellten einheitlichen Leistungskatalog umzusetzen. „Er wünscht sich eine Zusammenlegung der Ärztekammern, aber Patientinnen und Patienten bekommen bis heute bundeslandabhängig unterschiedliche Leistungen. Und an der Untätigkeit der ÖGK sollen jetzt die Landesärztekammern schuld sein? Das ist ein Hohn“, so der Ärztekammer-Präsident.

Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/sozialversicherungen-wollen-kompetenzen-fuer-spitaeler-131918773 mit Stand 09.01.2023 um 11:31 Uhr

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